Neurologische Komplexbehandlung Schlaganfall, CT außerhalb

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben eine Frage zu Komplexbehandlung Schlaganfall 8-981 und CT.

    Kann dieser OPS-Kode hier auch kodiert werden, wenn der Patient kurz vorher für wenige Stunden in einem anderen Krankenhaus war, dort das CT des Schädels durchgeführt wurde und der Patient das Bild mitbringt oder muss direkt hier das CT des Schädels durchgeführt werden.

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Putschky

  • Hallo Putschky, Hallo Forum,
    in der Hinweisliste sind die Anforderungen genannt, wenn sie diese erfüllen und eine solche Komplexbehandlung normaler weise auch durchführen ist es in Ordnung diese Ziffer anzugeben. Ich würde es machen und auf die ggf. Anfrage der KK warten - im überigen ist das CT ja nicht der einzig zu erfüllende Punkt in der Hinweisliste.
    Gruß aus Aachen

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Forum,

    die Krankenkasse bestreitet bei genau einem solchen Sachverhalt (MRT wurde im zuverlegenden Krankenhaus gemacht) das Vorliegen der Voraussetzung der Komplexbehandlung. Hat irgendwer schon Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt?

    Vielen Dank.

    Gruß
    Googs

  • Guten Morgen Forum,

    ich behaupte einmal, dass ohne das vorliegende CT aus der verlegenden Klinik eine gezielte Diagnostik zum Schlaganfallgeschehen nicht ausreichend ist und im weiteren die Behandlung des Schlaganfalls ohne CT nicht auf den Punkt genau gebracht werden kann.
    Die darauf erfolgende Komplexbehandlung fordert ein CT, aber es steht wohl nicht im Text, das dieses in dem behandelnden KH erfolgen muss. Es muss eben nur eines vorliegen um eine gezielte Therapie (Komplexbehandlung) durchführen zu können.
    Hier liegt nach meiner Ansicht Haarspalterei einer KK vor.

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo Mikka,

    Haarspalterei hin oder her. Im OPS wird CT nach Aufnahme gefordert!

    Zitat

    Durchführung einer Computertomographie oder Kernspintomographie des Kopfes, bei Lyseindikation innerhalb von 60 Minuten, ansonsten innerhalb von 6 Stunden nach der Aufnahme

    Das es für den Pat. selten von Vorteil ist, wenn nur aus Kodierungsgründen ein erneutes CT gemacht wird, steht wohl außer Frage.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen zusammen,

    also ich finde die Sache irgendwie schon merkwürdig. Das CT bzw. MRT dient doch lediglich einer genauen Diagnostik. Um eine umfassende Komplexbehandlung durchführen zu können, ist diese selbstverständlich erforderlich. Die Behandlung an sich wurde vollständig von uns durchgeführt. Insofern meine ich, dass eine Kodierung auch erfolgen kann.

    Viele Grüße
    Googs

  • Hi Googs,

    Es kann doch nicht das Ziel der Sache sein, dass in einem KH das CT oder MRT mit bereits eindeutigem Befund gemacht wird, dann der Pat. in die Betreuung einer speziell ausgewiesenen Stroke-Unit verlegt wird, dort alle Sturkturmerkmale gegeben sind, und das CT DORT und NACH der Aufnahme nochmals und nur gemacht wird, um den Code formal zu erfüllen :d_niemals: .

    Dies wäre übrigens nach der Röntgenverordnung auch absolut verboten!

    Wenn dies der einzige Grund für eine Zurückweisung des Codes sein sollte, würde ich durch alle Instanzen ziehen, um einen solchen Unsinn höchstrichterlich bestätigen zu lassen.

    Es ist doch völlig eindeutig, dass es sdem Verordnungsgeber bei diesen Fällen darum gegangen ist, dass die Diagnostik innerhalb eines bestimmten Zeitfensters nach dem Eriegnis gemacht wird. Dies trägt zur besseren Versorgung bei. Doppeluntersuchung hingegen sollen erklärtermaßen vermieden werden.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von merguet:
    Wenn dies der einzige Grund für eine Zurückweisung des Codes sein sollte, würde ich durch alle Instanzen ziehen, um einen solchen Unsinn höchstrichterlich bestätigen zu lassen.
    merguet

    Hallo,

    man sollte hier erst mal eine einfache Anfrage beim DIMDI einreichen, damit sollte es schon zu klären sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hollo MiChu,

    gebe klein bei!
    Ansonsten bleibe ich bei meiner Ansicht, das die Abrechnung der Komplexbehandlung nicht an einem CT in der aufnehmenden Klinik aufgehängt werden kann und sollte.
    Hier stimme ich Herrn Selter zu, das Klärungsbedarf beim DIMDI dringend angezeigt wird.
    Schönes sonniges Wochenende!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Liebe Mitstreiter an der Neurologie-Front,

    ich habe den Hinweis von Herrn Selter gern aufgegriffen und an DIMDI geschrieben.

    Dabei hoffe ich, dass es mir entgegen bisherigen Erfahrungen auch gelingt, eine offizielle und schriftliche Antwort zu erhalten und nicht nur einen Anruf.

    Gleichermaßen wünsche ich mir eine Stellungnahme der zuständigen Fachgesellschaft, die uns diese Hinweise zur Kodierung und die bekannten Auseinandersetzungen mit dem MDK in der Folge eingebrockt hat. Hier wage ich kaum zu hoffen!

    Wir alle dürfen gespannt sein, was uns OPS und DRG 2008 wieder Neues bescheren. Diese Art Sommerlochtheater ist allerdings völlig absurd, und eine solche Diskussion muss unbedingt so schnell wie möglich unterbunden werden.

    Gruß murx

  • Liebe Fr.Putschky, liebes Forum,

    wir akzeptieren ein außerhalb angefertigtes CT zur Abrechnung der neurologischen Komplexbehandlung. Und das ist bei den Kollegen zumindest in Bayern einheitlich
    geregelt.


    Gruß lacessere