ambulante OP --> stationäre Aufnahme, HD?

  • Hallo Forum,

    ich bitte um Hilfe zur Kodierung bei folgendem Fall:

    Pat. kommt zur ambulanten OP --> Entfernung Osteosynthesematerial. Während der postoperativen Überwachung entwickelt sich eine ausgeprägte Bradycardie bei bekanntem Sick-Sinus-Syndrom. Pat. wird deswegen stationär aufgenommen. Im stationären Verlauf wird die Indikation zur SM-Implantation gestellt und durchgeführt. Als HD möchten wir nun das Sick-Sinus-Syndrom kodieren und die OSM-Entfernung als ND. Wir betrachten die Bradycardie nicht als Komplikation der ambulanten OSM-Entfernung, sind uns aber unsicher ob dies korrekt ist.
    Wie sieht das Forum den Fall,was ist Ihrer Meinung nach HD?

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus

    MCO

  • Hallo,

    dieses Thema ist bereits in vielen Varianten diskutiert worden (siehe z.B.hier).

    Entscheidend ist m.E. die Formulierung im Vertrag nach § 115b (\"...Vergütung nach Maßgabe ... des Krankenhausentgeltgesetzes\"). Das bedeutet, sie müssen in der Kodierung so tun, als ob die Operation von vornherein stationär geplant war. Damit ist die \"leistungsveranlassende Diagnose\" (also in diesem Fall die Fraktur) Hauptdiagnose. Alles, was später dazukommt, ist dann Nebendiagnose, ob \"Komplikation\" oder nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Hallo an alle,

    hierzu noch ein Tip, BSG Urteil 8.9.04 B6 KA 14/03 R, dabei geht es zwar um private Abrechnungen, bestätigt aber genau die Meinung von Herrn Hollerbach.

    mfg

    Uwe Neiser