Höherbewertung durch MDK ?

  • Hallo Forum,

    Seit einiger Zeit beschäftigt micht die Frage, wie man an die Information kommt, daß der MDK eine bessere Bewertung als die Krankenhauseigene festgestellt hat.

    Mir ist dies in den letzten Jahren nur weingie Male untergekommen, dann jeweils im Rahmen von Begehungen (Vergessene oder falsch kodierte OPS, seltener vergessene ND oder Beatmungsstunden).

    Ich habe noch NIE ein schriftliches MDK-GUtachten in den Händen gehalten, in dem steht, daß wir in einer besser bewerteten DRG landen es sei denn, daß hierdurch Abschläge wg. unterschreiteung der UGVD realisiert werden konnten, die letztlich zu einem doch wieder geringeren Zahlbetrrag führten.

    Jeder MDK-Arzt / Ärztin bestätigt mir aber im persönlichen Gespräch, daß solche Hochstufungen durchaus vorgenommen werden.

    Nach meiner vagen Kenntnis hat das Krankenhaus das Recht, zu erfahren, ob es eine Empfehlung zur Änderung der DRG seitens des MDK gegeben hat, nicht aber, wie diese konrket aussah.

    Meine Fragen:
    1. hat jemand schon mal eine Hochstufung mitgeteilt gekriegt? :totlach:
    2. Wie kommt man an die Auskünfte

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Merguet,
    das Thema hatten wir hier schon mal. Die Frage stellt sich aus meiner Sicht immer seltener, da der MDK sich an die Fragestellung der KK hält und diese z.B. nicht lautet \"Kodierung richtig ?\" sondern \"Waren die kodierten ND relevant ?\"

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Leonhardt,

    Danke für die rasche Antwort, hatte natürlich das falsche Suchwort... :rotwerd:

    Dennoch: Auch wenn die Frage so lautet ist doch das VOrgehen viler MDKs inzwischen einheitlich, Abbildung des Falles aus den vorliegnden Daten.

    Somit müssten auch von der Frage unabhängig die Daten eingehen...

    Nach den QUellen schaue ich mich im anderen thread um, bleibt die Frage, wer das in seiner täglichen Arbeit erlebt hat.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Merguet,
    hier in RLP, durch die MDK vor Ort-Begehungen kommt es sehr oft zu einer DRG Änderung mit höheren Erlös. Insgesamt ist die gemeinsame Sichtung der Unterlagen mit dem MDK aus meiner Sicht eine gute Lösung. Natürlich hat der MDK oft nur einen Zielauftrag, das heißt, eine bestimmte ND zu prüfen, dann prüft er nicht zusätzlich die vorgebrachte Kodierergänzung. Oft notiert er aber auch im Gutachten den von Krankenhausseite vorgebrachten Einwand, was eine Kostenübernahme der Kasse veranlasst.
    Finden wir bei der Kodierprüfung eine neue relevante ND erfolgt eine neue Rechnung und automatisch eine neue MDK Prüfung.

    Kurt Mies

  • Moin, moin,

    hier kommt die gebrochene Lanze (für die Kassen):

    Grds. ist der MDK verpflichtet, dem Leistungserbringer das Ergebnis der Begutachtung mitzuteilen. (§ 277 Abs. 1 S. 1 SGB V) In der Praxis sieht es aber wohl so aus, dass der MDK (mir zumindest aus NRW und Niedersachsen so geläufig) mit dem Gutachten eine Kurzmitteilung über das Ergebnis an die Kasse schickt!

    Deshalb sind wir dazu übergegangen, dem Leistungserbringer zu jeder in Auftrag gegebenen Begutachtung das Ergebnis mitzuteilen. Das schließt natürlich auch die Gutachten ein, die dem Krankenhaus einen höheren Erlös bringen (mir sind bei unserer Kasse seit der DRG-Einführung zwar nur ganze drei bekannt, aber die haben wir ausnahmslos dem KH mitgeteilt!!!)

    Da die gesetzlichen Krankenkassen einer regelmäßigen Prüfung durch die Landesversicherungsämter bzw. durch das Bundesversicherungsamt unterliegen, sollte man sich solche ungerechtfertigten Bereicherungen (das ist es in meinen Augen, wenn man solche Ergebnisse dem Leistungserbringer vorenthält) sparen.

    Gruß,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo Forum,

    Die von ToDo skizzierte Vorgehensweise ist sehr aufrichtig und daher wünschenswert, :i_respekt: allerdings ist mir nur eine Kasse bekannt, die uns die Prüfungsergebnisse in einem kurzen Schreiben mitteilt. von allen anderen hören wir nichts, daher hatte ich gehofft, im Forum jemanden zu finden, der von schriftlichen NDK-Gutachtne zugungsten seines KH zu berichten weiß.

    Vielleicht solte man mal einen Versuchballon steigen lassen (z.B. bei der Zählug von Beatmungsstunden) und das Ergebnis abwarten :t_teufelboese:

    Wiegesagt, aus Begehnungen kenne auch ich beide Richtungen.

    Gruß

    Merguet

  • Hallo Herr Merguet,
    ganz am Anfang ist es bei uns vorgekommen, das uns die KK/MDK informiert hat , das diese oder jene ND noch kodiert werden müßte.
    In den letzten 1-2 Jahren aber eher nicht mehr. Höchstens bei einem zweiten ausführlichen Gutachten kann es vorkommen, aber das läßt sich an einer Hand abzählen.
    Wir erhalten auch nur die Gutachten (und das erst auch nach einem entsprechenden Brief), die für uns negativ ausfallen. Lt. §277 stehen dem KH aber eigentlich alle Gutachten zu. Wenn man dies konsequent durchsetzt, sind eventuell auch positve Gutachten dabei (aber das ist eine Vermutung).
    Da die Erstgutachten sich meist in einem Drei-bis-Fünf-Wort-Satz erschöpfen und den Namen Gutachten kaum verdienen, reiche ich allerdings auch alles nach, was eventuell vergessen wurde und habe da schon höhere bzw. wenigstens keine niedrigere DRG erreicht.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Liebe Forums-Teilnehmer,

    bei uns in Südhessen läuft es so, daß wir alle MDK-Gutachten direkt vom MDK zugesendet bekommen, meist sogar vor dem Schreiben der KK. Das hat dann Vorteile, wenn das Gutachten (selten, aber kommt vor) eine Höherbewertung erkennt; so können wir diese gleich umsetzten, während die Kostenträger dieses Gutachten \"kassieren\" und unter den Tisch fallen lassen. Es ist mir jedenfalls nicht erinnerlich, von einer Kasse direkt über eine Höhergroupierung benachrichtigt worden zu sein (Ausnahme: Widerspruchsgutachten - \"dem Widerspruch ist stattzugeben\"). Wenn ich also Ihre Beiträge lese, stimmt mich die bei uns übliche Vorgehensweise doch sehr froh!

    Einen ebenso frohen Start ins Wochenende wünscht

    Dr. Lars Nagel
    Leiter Medizincontrolling
    Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg
    [Groß-Umstadt | Seeheim-Jugenheim]

  • Guten Morgen,
    Auf der Homepage des MDK Rheinland-Pfalz gibts ein paar interessante Zahlen zum Thema:
    http://www.mdk-rlp.de/download/Modra…htung%20RLP.pdf
    Ob die Ergebnisse der MDK-Prüfungen den Krankenkhäusern mitgeteilt wurden, ist dem Vortrag allerdings nicht zu entnehmen.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


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  • Hallo.

    Fragt sich nur bei wievielen Fällen noch ein Widerspruch vorliegt, und wie dann im Endeffekt entschieden wird. :)

    Gruß
    papiertiger

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