• Guten Morgen,

    mich beschäftigt folgendes Problem:

    Patientin bekommt geplant eine zementfreie Hüft-TEP eingebaut. Intraoperative Fraktur Trochanter major (bei bekannter Osteoporose). Daher Cerclagen Refixation.
    Postoperativ dann Wundheilungsstörung mit Hämatomentleerung und operativer Wundrevision. Hierbei dann Fasziennaht und Feststellung der Lockerung der Drahtcerclagen mit gleichzeitger ME-Entfernung und Fixation der Trochanterfragmente über resorbierbaren Faden.

    Der MDK möchte die Kodierung von M96.6 für die intraopertive Fraktur nicht anerkennen, weil wir auch T84.4 für die Lockerung der Drahtcerclagen kodiert haben. Der MDK beruft sich hier auf das Exklusivum. Dürfen die beiden Codes wirklich nicht zusammen kodiert werden? In meinen Augen bildet die Kodierung der beiden Codes den Sachverhalt konkret ab. Ich habe den Eindruck, dass der MDK hier meint, dass wir die Codes für die Abbildung des gleichen Sachverhaltes gewählt haben. Dies ist aber nicht so - es sind ja schließlich zweizeitige OPs...

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

    Vielen Dank und einen schönen Tag

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,

    selbstverständlich sind diese Kodes nebeneinander zu kodieren, wenn es zwei verschiedene Zustände/Erkrankungen sind. Dies ist auch in den FAQs des DIMDI klargestellt. Dies sollte dem MDK-Arzt eigentlich bekannt sein, aber dieses Wissen wird ja oft gerne vergessen oder ignoriert....
    Abgesehen davon liegen ihm ja wohl alle Unterlagen vor, somit dürfte die Unterscheidung zwischen Fraktur und Drahtlockerung nicht wirklich schwerfallen....

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo zusammen,

    ich finde nicht, dass es ganz so einfach ist. Grundsätzlich denke ich auch, dass beides zusammen kodiert werden kann, aber aufgrund des bereits erwähnten Exklusivums ist eigentlich beides, soll heißen die intraoperative Fraktur, die Nicole sicherlich auch mit einem S-Code verschlüsselt hat, als auch die Lockerung der Cerclage mit einem T-Code zu kodieren. Diese Problematik mit der M96.6 wurde hier im Forum schon öfter diskutiert.

    So sieht es übrigens auch Herr Winter (siehe Beitrag vom 27.08.06). Eine intraoperative Fraktur ist mit der T84.0 und der Fraktur selbst (je nach Höhe) zu kodieren!!

    Felix :biggrin:

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag DRG-Felix,

    ich habe es mit dem DIMDI besprochen, da es Klärungsbedarf gibt. Hier kann man nicht sofort sagen, welcher Kode zugeordnet werden soll.
    Problem:
    1. \"durch\" und \"nach\" (schwammig)
    2. Die unter T84.0 (Referenz für die weiteren Kodes) aufgeführten Komplikationen beschreiben nicht wirklich eine Fraktur.
    3. Inhaltlich beschreibt der M-Kode spezifischer die Situation
    4. Die Exklusiva

    Ich werde dann die Antwort weitergeben.

    Zum Fall:
    Die Exklusiva schließen sich nicht aus (im Sinne des DIMDI) und die Erklärung des MDK, warum hier nicht so kodiert werden darf (Ein Kode sagt schon alles), ist falsch. Das Problem ist letztlich ein klassifikatorisches, was durch das DIMDI geklärt wird. Wenn hier für die intraop. Fraktur nicht der M-Kode genommen werden soll, sind trotzdem (mindestens) 2 Kodes aufzuführen: T84.0 und T84.1 (nicht T84.4, wie oben genannt). Dann stellt sich die Frage, ob der S-Kode noch zusätzlich genannt werden soll. Auch das wird das DIMDI beantworten.

  • Guten Morgen zusammen,

    mir liegt zu besagtem Fall nun eine zweite Stellungnahme vom MDK vor. Dieser räumt nun ein, dass die Codes generell nebeneinander kodiert werden. In dem strittigen Fall läuft nun tatsächlich alles auf die vom DIMDI zu klärende Frage hinaus:

    Was stellt die intraoperative Fraktur beim Eingriff \"Hüft-TEP\" genauer dar - M96.6 oder T84.0 mit S72.xx?

    Der MDK befürwortet T84.0 mit einem S-Code (ist natürlich auch schlechter bewertet). Wörtlich aus der Stellungnahme:
    \"M96.6 wäre hier, würde sie kein Exklusivum enthalten, eine denkbare Kodierung. Das Exkl. besagt aber dass Komplikationen durch ... mit einem Code aus T84 zu kodieren sind. Dies ist eine eindeutige Klarstellung, zumal es in der T84.-Gruppe heißt, Komplikation DURCH, während M96.6 besagt Knochenfraktur NACH und nicht DURCH oder BEI.\"

    An der Stelle frage ich mich aber, für welche Fallkonstellation dann die M96.6 vorgesehen ist??? Weiterhin bin ich der Meinung, dass M96.6 spezifischer die Fraktur als der T84.0 beschreibt und die DKR die Reihenfolge bezüglich der allg.Kodierung von Komplikationen vorgibt und der T84.-Code das letzte Mittel der Wahl ist...

    Vom DIMDI gibt es bestimmt noch keine Antwort, oder? Der KTR hat uns nun eine 4-Wochen-Frist gesetzt um den \"zuviel\" bezahlten Betrag zurück zu zahlen. Wie würden Sie an meiner Stelle verfahren? Auf die offene Antwort vom DIMDI hinweisen und diese abwarten?

    Herzlichen Dank für Ihre Antworten und einen schönen Tag

    GK-Nicole

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von GK-Nicole:
    Vom DIMDI gibt es bestimmt noch keine Antwort, oder? Der KTR hat uns nun eine 4-Wochen-Frist gesetzt um den \"zuviel\" bezahlten Betrag zurück zu zahlen. Wie würden Sie an meiner Stelle verfahren? Auf die offene Antwort vom DIMDI hinweisen und diese abwarten?

    Guten Morgen,

    nein, bisher nicht.
    Ich empfehle Ihnen aber, die Frage selber schriftlich an das DIMDI zu schicken. Ich habe es \"nur\" telefonisch gemacht. Inwiefern sich ein Aufschub der Zahlung realisieren lässt, müssen Sie anfragen. Ich vereinbare jedenfalls solche \"Aufschübe\" mit KH, wenn ich bei Prüfungen Unklarheiten sehe, die nur in Form einer offiziellen Stellungnahme zu klären sind.

  • Hallo Alle miteinander,

    Ohne das Exclusivum bei M96.6 wäre alles klar. Aber das Exclusivum hat eine erhebliche Tragweite.
    Denn der Code M96.6 schließt sich auf Grund dieses Exclusivums selbst aus, denn eine Fraktur ist die mechanischste Komplikation schlechthin. Ich habe dazu vor Jahren mal etwas ins Forum gestellt. Die Kombination T84.0 + Fraktur usw. ist viel spezifischer und sollte m.E. verwendet werden.

    Das ist jedenfalls meine Meinung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo zusammen,

    ich habe nun vom DIMDI eine Antwort erhalten, die ich hier bekannt geben möchte:

    Zitat
    \"M96.6 ist für die direkt mit der med.Maßnahme im Zusammenhang stehenden Fraktur gedacht, d.h. auch für die intraoperative Fraktur.\"

    Viele Grüße
    GK-Nicole

  • Guten Morgen,

    hätte ich ja auch selber drauf kommen können. Hier also der Schriftwechsel im Zitat:

    Ich:
    Wie ist eine während einer Hüft-TEP-Implantation entstandene Femurfraktur korrekt zu kodieren?
    Variante a) M96.6 oder
    Variante b) T84.0 + S72.--
    Es gibt Unstimmigkeiten bezüglich der Textur bei
    1) M96.6 = Knochenfraktur NACH Einsetzen ... und bei T84.0 = Mechanische Komplikation DURCH...
    2) Die Komplikationen unter T84.- beschreiben nicht wirklich die Fraktur, dies geschieht spezifisch durch M96.6. Jedoch bezeichnet die M96.6 die Fraktur NACH, und nicht BEI Einsetzen der Prothese.
    3) Weitere Frage für M96.6: Im Exklusivum stehen Komplikationen, die unter T84.0 dargestellt sind. Wie ist hier die Abgrenzung?

    DIMDI:
    (Auf den allg.Hinweis in Bezug auf Beachtung DKR etc. verzichte ich hier)
    M96.6 gibt an, dass eine Knochenfraktur nach Einsetzen eines Implantats unter Berücksichtigung des Exklusivums verschlüsselt werden kann. M96.6 ist für die direkt mit der medizinischen Maßnahme im Zusammenhang stehenden Fraktur gedacht, d.h. auch für INTRAOPERATIVE Fraktur.

    Falls jemand den Schriftwechsel als E-Mail weitergeleitet haben möchte, kann er sich gerne bei mir melden!

    Viele Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    da sich der Sachverhalt mittlerweile etwas anders darstellt, hier der Link.
    http://mydrg.de.dedi694.your-server.de/apboard/thread.php?id=9520&start=1&seuser=&sepost=#