Guten Morgen liebe kodierende Gemeinde,
wieder einmal habe ich ein Problem:
Laut unseres \"Blutlieferanten\" wird ein´Thrombozytenkonzentrat (gepoolt) aus 4 Einzelspenden angefertigt . :d_gutefrage:
Die Berechnung des ZE 33 darf man bei 16 TE beginnen. Laut DGHO ist in unserem Falle also bei 4 verabreichten Thrombokonzentraten die Voraussetzung für das ZE 33.01 gegeben, ODER ????
Vielen Dank an Denjenigen, der Licht in meinen dunklen Verstand bringt :d_zwinker: !!!!
MfG aus P. an der H.