gepoolte Thrombozytenkonzentrate 4=16TE ?????

  • Guten Morgen liebe kodierende Gemeinde,

    wieder einmal habe ich ein Problem:

    Laut unseres \"Blutlieferanten\" wird ein´Thrombozytenkonzentrat (gepoolt) aus 4 Einzelspenden angefertigt . :d_gutefrage:

    Die Berechnung des ZE 33 darf man bei 16 TE beginnen. Laut DGHO ist in unserem Falle also bei 4 verabreichten Thrombokonzentraten die Voraussetzung für das ZE 33.01 gegeben, ODER ????

    Vielen Dank an Denjenigen, der Licht in meinen dunklen Verstand bringt :d_zwinker: !!!!


    MfG aus P. an der H.

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Guten Morgen,

    Die Suchfunktion würde u.a. dies
    auswerfen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen MiChu,

    danke für die schnelle Antwort, die ..................................................................................................................................................................mir aber leider in keinster Weise [c=#002dff]sehr[/code] weiterhilft. :d_zwinker:
    PS: Der erste Link war doch der Falsche, oder ??
    PPS: Trombokonzentrate war die einzige Abk., die ich nicht versucht hatte :rotwerd:

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Hallo MC Sven,

    wenn Sie nicht so schnell gewesen wären, währe Ihnen der falsche Link gar nicht aufgefallen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo.

    Um auch mal auf den o.g. Link einzugehen.

    Es steht dort aber auch:

    Aufgrund wiederholter Nachfragen ergibt sich Klarstellungsbedarf dahingehend, dass Pool-Thrombozytenkonzentrate in Bezug auf die Abrechnung des ZE33 Gabe von Thrombozytenkonzentraten wie (Einzelspender-)Thrombozytenkonzentrate zu betrachten sind. Hierbei sind die tatsächlich verabreichten Mengen relevant. Die Anzahl der Spender, die \"zu einem Beutel beigetragen haben\", ist unerheblich.

    Widerspricht nun dummerweise dem davor stehenden:
    Demnach ist für die Abrechnung von Pool-Thrombozytenkonzentraten mittels ZE33 Gabe von Thrombozytenkonzentraten die äquivalente Menge von (Einzelspender-)Thrombozytenkonzentraten heranzuziehen.

    Oder seh ich das falsch? :keule:

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo papiertiger,

    im Kodierleitfaden der DGHO wird auch auf die Problematik eingegangen. Dort wird das Heranziehen der notwendigen Einzelspenden zu Herannahme des ZE 33 empfohlen...

    schönes Wochenende

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Hallo.

    Mein Problem ist einfach, dass sich das Inek da widerspricht. Erst soll/kann/darf man die Einzelspenden kodieren, dann ist ein gepooltes TK wieder wie ein einzelnes zu kodieren :i_wuerg:

    Na wat denn nu?

    Wünsche ebenfalls ein schönes WE.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger, hallo Forum,

    Dieser Widerspruch zieht sich auch durch die MDK-Reihen. Einige MDK haben mit dem 1. Satz kein Problem und hanhaben das so. Ein MDK besteht auf dem 2. Satz.
    Meiner Ansicht nach ist die Aussage zu den \"Mengen\" die entscheidende. Auf Basis dieser Argumentation sollt sich einem MDK unlängst tatsächlich das Volumen der Präparate nachweisen. :a_augenruppel:
    Hier hat die Kasse aber von sichaus die Diskussion beendet (zu unseren Gunsten) :a_augenruppel: :a_augenruppel: :i_respekt:

    Eine Klärung sollte im Voschlagsverfahren herbeizuführen versucht werden.

    Gruß

    merguet

  • Liebes Forum,

    kaum zu glauben, dass diese Frage bis heute noch nicht abschließend geklärt werden konnte. Und obwohl dem INEK die verheerenden Auswirkungen der misslungenen \"Klarstellung\" bekannt sind, sollen die sich daraus ergebenden Probleme weiter zwischen Krankenhäusern und MDK per Einzeldiskussion ausgefochten werden.

    Nicht zuletzt auf Grund der interpretatorischen Spielräume, die mit der \"Klarstellung\" zementiert statt ausgeräumt wurden, hat die Prüfung des ZE 33 in den letzten 2 Jahren stetig zugenommen. Der damit verbundene Aufwand ist - zumindest in unserer Klinik - enorm. Der MDK verlangt konkret 3 Belege (Lieferschein, Bed-Side-Test, Fieberkurveneintrag) für jede verabreichte Transfusion. Und die Beurteilung erfolgt bis heute nach den drei bekannten Möglichkeiten (1 TK = 1 TE oder 1 TK = 4 TE oder 1 TE = 40ml), je nach dem, welcher Gutachter gerade rechnet. :d_gutefrage:

    Was mich wundert? Im Forum ist die Reaktion auf diesen Thread eher zurückhaltend. Haben denn die meisten Krankenhäuser kein Problem damit? Es geht ja um z.T. erhebliche Erlösdifferenzen.

    Mit freundlichem Gruß
    medcoinfo

  • Lieber medconinfo,

    dass die Resonanz in diesem Forum auf dieses Problem nicht so groß ist, liegt vielleicht auch daran, dass in sehr vielen Kliniken inzwischen auschließlich Apharese-TK gegeben werden. Damit stellt sich das Problem nicht.

    Beste Grüße,

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo,
    ich bin mir da nicht so sicher mit der Resonanz - ich fürchte eher, vielen ist das Problem gar nicht bewusst.

    Wer von den \"kleinen\" Klinikern beschäftigt sich mit der Frage, ob die Beutel, die er da transfundiert, von 1 oder 4 Spendern, Apherese oder sonst was sind? Ich kenne zumindest einige Kollegen, die nehmen halt Apherese-Thrombos zu kodieren, weil die so schön oben in der Liste sind...

    Viele Grüße
    P. Dietz