Abbildung ärztlicher Medizincontroller im TV-Ärzte

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    jeder, wie er es braucht oder gerne hätte....

    Wer wird denn bei der Berechnung des Ärztekammerbeitrags als \"ohne ärztliche Tätigkeit\" eingestuft? Gerade da bekommt man doch immer erzählt, dass man ärztlich tätig ist.

  • Zitat


    Original von gefi:
    ...Bei neu eintretenden Ärzten käme der TVöD (nicht der Überleitungsvertrag Ärzte) in Betracht. Dort wird dann nach Tarifmerkmalen gefragt. Hier ist nach wie vor unklar, ob Medizincontroller das Tarifmerkmal ärztliche Tätigkeit haben.
    Gruß

    Eine Tendenz, dass neueingestellte MedCo\'s nach TVöD (und somit als reine Verwaltungsangestellte bezahlt werden) könnte sein, das die letzten Stellenanzeigen im Ärzteblatt nur von einer Bezahlung nach TVöD (nicht \"TV-Ärzte\" oder \"TVöD/Ärzte\", den es ja auch nich gibt)sprachen.
    Ist schon widersinnig, wenn einige Zeilen darüber das Arzt-Sein zur Voraussetzung gemacht wird, für die Bezahlung aber plötzlich keine ärztliche Tätigkeit mehr vorliegen soll...

    Man kann es nur immer wieder feststellen: wie glücklich können die Hamburger MedCo\'er sein, dass bei ihnen der Marburger Bund nicht derart versagt hat wie im Rest der Republik und dort die Regelungen so schön klar sind.

  • Guten Tag,
    Bezahlung nach TVöD ist ja gut und schön. Aber wenn eine Arztstelle ausgeschrieben ist, dann setze ich mit meinem laienhaften Verständnis auch voraus, dass es sich um eine ärztliche Tätigkeit handelt. :sterne:
    Und dann ist der TVöD nur gültig für einen bei ver.di angestellten Arzt, der explizit darauf pocht.

    Zum Geltungsbereich TV-Ä
    Dieser Tarifvertrag gilt für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der VKA ist, wenn sie in
    a) Krankenhäusern einschließlich psychiatrischer Kliniken und psychiatrischer Krankenhäuser,

    b) medizinischen Instituten von Krankenhäusern/ Kliniken (z.B. pathologischen Instituten, Röntgeninstituten oder Institutsambulanzen) oder in c) sonstigen Einrichtungen und Heimen (z.B. Reha-Einrichtungen), in denen die betreuten Personen in teilstationärer oder stationärer ärztlicher Behandlung stehen, wenn die ärztliche Behandlung in den Einrichtungen
    selbst stattfindet, beschäftigt sind.

    Also muss geguckt werden:
    Arzt Ja / Nein
    Arbeitgeber im KAV Ja / Nein
    Arbeitgeber Krankenhaus Ja / Nein

    Ich lese im Geltungsbereich nix von der Arzt muss ärztlich tätig sein.

    Dann haben wir noch das Problem mit Recht haben und Recht bekommen (kennen wir von der Auseinandersetzung mit manchen Kassen / MDK hier zur Genüge).

    Und zum Thema ärztliche Kollegialität im KH fällt mir nix zu ein.

    In dem Schreiben des KAV vom 18.12.2006 (!) zur Überleitung steht im Übrigen nix zum Thema ärztliche Tätigkeit als Eingruppierungsmerkmal. der Begriff ärztliche Tätigkeit wurde von meinem Suchprogramm in den 20 Seiten zweimal gefunden und zwar bei der Anrechnung von Vorzeiten. Wie die Personaler bei Cherax dann da drauf kommen, das ein Arzt im MedCo kein Arzt ist, weiss ich nicht. Hier wäre ich für eine Quellenangabe dankbar.

    Streiten kann man natürlich trefflich darüber, ob es sich um eine ärztliche oder um eine fachärztliche oder um eine oberärztliche Tätigkeit handelt. Aber da gibt es auch realiter grosse Unterschiede in den einzelnen Kliniken.

    Also so schlecht finde ich den TV-Ä (VKA) diesbezüglich nicht. Zugegeben der TV-Ä (TdL) ist da schlimmer, da er nach meiner Kenntnis Bezug zur Tätigkeit am Patienten nimmt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Cherax und alle ärztlichen Medizincontroller,
    könnten Sie Ihre Aufgaben erfüllen, wenn Sie Ihren ärztlichen Sachverstand und Ihre Berufserfahrung ausblenden? Ich könnt\'s nicht.
    Ärztlicher Sachverstand ist doch die Voraussetzung unserer Tätigkeit, sonst könnte man ja auch Verwaltungsfachwirte, Kaufleute und Betriebswirte einsetzen (was ja auch geschieht).
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo,

    ein Hinweis für die ärztlichen Mitarbeiter in VKA-Häusern, die offenbar Probleme mit ihrer Überleitung haben (siehe Cherax):

    Im VKA-Rundschreiben R14/2007 vom 10.01.2007 wird (unter Bezugnahme auf das Rundschreiben R431/2006 vom 18.12.2006) empfohlen, alle Ärzte in den TVÄrzte-VKA überzuleiten. Es bestünden aber keine Bedenken gegen den TVÖd, wenn ein Arzt bei nachgewiesener Mitgliedschaft (sic!) in ver.di oder dbb.tarifunion dieses geltend mache. Dort steht nichts von ärztlicher Tätigkeit o.ä.!

    Wer diese Rundschreiben (insb. 413/2006 zur Überleitung Ärzte in den Tarifvertrag mit dem MB) nicht bei seinem Arbeitgeber erhält, kann ggf. z.B. bei seiner KH-Gesellschaft fündig werden, zumindest in NRW.

    Gruß und viel Erfolg, J.Helling

  • so, mal wieder ein kurzer Zwischenstand zur Situation bei uns:

    Zwar ist noch immer nichts definitiv geklärt, und auch anhand der Januar-Gehaltsabrechung haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, aber durch mündliche Mitteilung soll es jetzt bei uns so laufen:
    Fachärztliche Medizincontroller werden in den TV-MB in die Facharztgruppe eingruppiert. Fraglich ist dabei offenbar noch die Berücksichtigung der Facharztzeiten für die Stufenzuordnung.
    Ärztliche Medizincontroller ohne Facharztabschluss (wie ich) verbleiben im TVöD, eingruppiert als Verwaltungsangestellte. Da hängt es dann wohl vom individuellen Verhandlungsgeschick ab, ob man die plötzlichen und zum Teil gravierenden Gehaltsunterschiede im ärztlichen Team durch Aushandeln einer angemessenen Zulage wett machen kann - und das in nem Haus, in dem zugleich über den ZuSi verhandelt wird... ?(

    Aber immerhin ist unsereins dank MDK ja weitgehend praxiserfahren im Verhandeln um Kohle... :)

  • Gutan Tag,
    nur mals so zur Info und als Frage:
    Was treiben Sie denn so als Medizincontroller:
    Sind sie vielleicht diejenige Ärztin/ derjenige Arzt, der/ dem die medizinische Verantwortung für selbstständige Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist.
    z.B. mit einem Ernenungschreiben als MedController?? 8o

    dann würden sie die Voraussetzungen für die EG III erfüllen.

    NB: Man muss nicht Oberarzt im klassischen Sinne sein oder benannt werden, um die inhaltlichen Voraussetzungen eines OA zu erfüllen. Und von Facharzt als Voraussetzung steht da auch nix drin im TV.
    Nur mal so als Gedankenanstoss.

    :sonne:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Sodele, wahrscheinlich ein letztes Mal ich zu diesem Thema:
    Bezüglich meiner Kollegen (Anerkennung FA und Überleitung in MB-Vertrag, aber ungeklärte Anrechnung der Zeiten) gibt es nichts Neues.
    Ich habe jetzt gekündigt, da ich einen Arbeitgeber gefunden habe, der meine Qualifikationen und Vorzüge auch ohne endlose Diskussionen und Verhandelei einfach nur spontan anerkennt und bereit war, mich auch so zu bezaheln, wie ich das für angemessen halte... Basta :)

  • Hallo Cherax,

    herzlichen Glückwunsch:
    - zur neuen Stelle
    - zur Anerkennung Ihrer Fähigkeiten und adäquater Bezahlung
    - und insb. auch zur Bereitschaft, diesen Schritt auch wirklich zu gehen!

    Gruß und viel Erfolg, J.Helling