100 Euro / 300 Euro

  • Hallo Hr. Selter,
    da bin ich Ihrer Meinung. Nichts für ungut und ein schönes Wochenende!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von D. D. Selter:
    Die 300 € werden nicht bezahlt, weil zwar die Anfrage \"musste stationär behandelt werden und dies über kompletten Zeitraum\" vom MDK vollumfänglich mit \"Ja\" beantwortet wurde, aber der Entlassgrund nicht mit \"gegen ärztlichen Rat\" angegeben war. Und jetzt kommts: Hätte die Kasse das gewusst, wäre ja die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bewiesen gewesen und sie hätten den Fall nicht in die Prüfung gegeben.

    Die Kasse zahlt nun die 300 €.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich möchte kurz auf den Artikel/Interview \"Schluss mit der Kontrollwut\", kma, 16. Jg., April 2011, S. 38 - 45, hinweisen ( http://www.kma-online.de/kmamagazin/id_…d___201104.html ). Dort wird das \"Miteinander\" von Kliniken und MDK bezüglich der Prüfungen behandelt und auch die 300 €-Regel diskutiert. Folgende Aussage von Hr. Meeßen, Geschäftsführer des MDK Berlin-Brandenburg hat mich doch, gelinde gesagt, erstaunt:
    \"(...) Das hat dann dazu geführt, dass Krankenhäuser gezielt Implausibilitäten bei der Rechnungsstellung produziert haben, um eine Prüfung zu provozieren und mit geringem Aufwand 300 Euro zu kassieren. Und das in Hunderten von Fällen.

    Es gibt also (anscheinend) Kliniken, die sich absichtlich MDK-Prüfungen zur Gewinnoptimierung ins Haus holen. Ein Geschäftsmodell, was ich bisher nicht kannte. Aber gut, man muss sich das wohl mal durchrechnen....

    Zudem: Es betrügen die Kliniken also nicht nur andauernd mit Falschabrechnungen (siehe Pressemitteilungen der letzten Monate), nein, jetzt auch noch mit korrekten Rechnungen. Respekt!

  • Ääääh, ja.

    Klar...

    Verrät der Gutste auch WIE das funktionieren soll???

    :a_augenruppel: :a_augenruppel: :a_augenruppel:

    Oder, mal wieder, nur heiße Luft?

    \"In Hunderten von Fällen!\"

    WOW! Hunderte... Bei 17 Millionen KH Fällen im Jahr, und 1,7 Millionen Prüfungen (angenommen 10% Quote). das wären ja bis zu, meine Güte, da ja auch 200 Fälle \"Hunderte\" sind, wären das ja 60.000 €.

    Da fallen mir echt nur noch F-Kodes zu ein. :t_teufelboese:

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo Herr Selter,
    wenn Sie wissen, wie das mit den Implausibilitäten geht, wäre ich ihnen für einen Tipp dankbar. :d_zwinker:
    Ich habe mir darunter schon beim Durchlesen nix konkretes vorstellen können.

    Oder können die KK- und MDK-Leute hier im Forum da vielleicht weiter helfen?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Hr. Horndasch,

    da will ich dann jetzt einfach mal davon ausgehen, dass die bloße Neugier Sie zu dieser Frage treibt! :d_zwinker:

    Es gibt einige klassische Fälle in dieser Disziplin:

    - Angabe der regulären Entlassung bei kurzzeitigem Aufenthalt, obwohl eine Entlassung gegen ärztlichen Rat vorgelegen hat
    - kurze Aufenthalte (von 2 oder 3 Belegungstagen) z. B. nach Unfall mit Commotio oder Fraktur ohne Angabe irgendeiner Prozedur
    - Irrtümer bei der Fachabteilungsbelegung, z. B. reguläre Entlassung nach längerem Aufenthalt direkt aus der Intensivstation nach Hause

    Diese Fallkonstellationen sind hinsichtlich einer Fehlbelegungsprüfung auffällig und generieren damit mit großer Wahrscheinlichkeit eine MDK-Prüfung. Wenn ein KH hier tatsächlich bewußt täuschen wollte, wäre das relativ leicht möglich gewesen.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Kurz:

    zu 1: Sie glauben gar nicht welche Schwierigkeiten die Angabe der korrekten E Art macht -> Fehlerquelle! (Bei uns z.B. gerne genommen E Art \"8\" anstatt der \"6\"; rede ich mir den Mund fusselig)
    Abgesehen davon: Anrufen?? MDK Prüfung überflüssig. Bzw: Es fehlt der Nachweis, dass bei Angabe der korrekten E Art KEINE Prüfung eingeleitet würde.

    Zu 2: Warum nicht? Es gibt Prozeduren, die nicht kodiert werden! Daraus zu schließen, dass keine Prozeduren durchgeführt wurden, und dann eine MDK Prüfung einzuleiten, ist ziemlich kurzsichtig!

    Zu 3: Siehe Punkt 1: Anrufen?? Wenn Sie schon schreiben \"Irrtümer bei der Fachabteilungsbelegung\" dann wissen Sie doch, dass dort Fehlerquellen liegen. Warum also den MDK einschalten?

    Zumal es in den von Ihnen genannten Fällen kaum notwendig wäre den MDK einzuschalten.

    Und Punkt 2: Tja, DARÜBER (UGVD!!!) lässt sich trefflich streiten! Und das dann als \"bewusste Falschabrechnung\" darstellen zu wollen, ist, um es auf den Punkt zu bringen, einfach nur dreist!

    Viele Grüße

    P.S.: Zu der Aussage des Herrn Meeßen fällt mir der Lieblingspruch meines ehemaligen Chefs ein:\"Z.D.F. ZAHLEN; DATEN; FAKTEN!\" Erzählen kann man viel wenn der Tag lang ist!

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bauer,

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    - Angabe der regulären Entlassung bei kurzzeitigem Aufenthalt, obwohl eine Entlassung gegen ärztlichen Rat vorgelegen hat

    bitte erläutern Sie doch kurz, warum eine Kasse eine Prüfung veranlasst, weil eine normale Entlassung angegeben wurde (das muss ja dann die Auffälligkeit sein). Im Umkehrschluss bedeutet es ja, dass bei Entlassung gegen ärztlichen Rat keine Auffälligkeit gegeben ist und keine Prüfung anstünde. Mal unabhängig davon, dass dies dann ja auch in der Fragestellung der Kasse explizit erwähnt sein müsste. Das hat wohl nichts mit dem zu tun, was ich oben dargestellt habe? Wo, wie heute zu lesen, die Kasse mittlerweile die 300 € bezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Durch mein Versehen ist leider der letzte Beitrag von Herrn Bauer gelöscht worden. Ich bitte ihn um Entschuldigung und diesen erneut einzustellen.

  • Mist! Ausgerechnet der Beitrag. War wohl mein längster heute! ?( Also noch mal sinngemäß:

    An Hr. Selter,
    die Auffälligkeit besteht darin, dass ein Aufenthalt von wenigen Stunden der Fehlbelegung verdächtig ist. Dieser Verdacht besteht dann nicht, wenn eine Entlassung gegen ärztlichen Rat erfolgt und auf unsere Anforderung auch das entsprechend unterschriebene formular des Patienten vorliegt.

    An papiertiger_2:
    1. ich glaube Ihnen, dass das Schwierigkeiten bereitet, abnehmen kann und will ich Ihnen diese aber nicht. Telefonische Kontaktaufnahmen werden mittlerweile nur noch selten von KH toleriert, das sparen wir uns meistens!
    2. wir wissen, dass nicht alle Prozeduren kodiert werden müssen/können. Trotzdem ist so ein Fall unter Umständen auffällig. Wir haben halt nur den Datensatz nach § 301 SGB V, das macht die Angelegenheit nicht einfacher
    3. siehe 1.

    Allgemein:
    Ich gehe immer davon aus, dass es sich um Fehler und nicht um bewußte Täuschungsversuche handelt. Erstens habe ich ein positives Menschenbild und zweitens kann ich es eh nicht beweisen. Ich habe jedenfall nicht von \"bewußter Falschabrechnung\" gesprochen und daher sollten Sie mir das auch nicht unterstellen. Ich empfehle, den Ball etwas flacher zu spielen. Hohe Bälle gibt es heute abend auf Sat1!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bauer,

    Zitat


    Original von Michael Bauer:
    die Auffälligkeit besteht darin, dass ein Aufenthalt von wenigen Stunden der Fehlbelegung verdächtig ist. Dieser Verdacht besteht dann nicht, wenn eine Entlassung gegen ärztlichen Rat erfolgt und auf unsere Anforderung auch das entsprechend unterschriebene formular des Patienten vorliegt.


    Dies Fälle als „Klassiker“ zu bezeichnen, kann ich aus meiner Erfahrung als Prüfer keinesfalls nachvollziehen. Zudem bedeutet der Umkehrschluss, dass bei Angabe \"E gegen ärztl. R.\" keine Prüfung bei Kurzliegern anstehen sollte. Ich werde diese Konstellation mal bei uns beobachten.
    Zur Ballhöhe: Ich denke gerade auf Schalke hängt die Höhe eines Balles sehr von seinem Gewicht ab (offizieller Spielball vs. Medizinball). Mittlerweile dürften die Medizinbälle ja wieder in der Ecke liegen. In diesem Sinne, Glückauf!