Hallo ETgkv,
ich glaube wir haben jetzt ein ganz neues heißes Anschlußthema. Der Ausflug in die Pathophysiologie mußte mal sein um nicht ein Thema mit \" das ist Folge davon, und das wars enden zu lassen\".
Bedeutet das Exklusivum nach medizinischen Maßnahmen ein Leben lang ? Dann müßte ich die unspezifische M96.- nehmen.
Gegenfrage: Kann ich ich dann auch ein Rezidiv eines Hallux valgus (in der Literatur gilt dies als nicht unbedingt vermeidbare Komplikation), welche ich in einer Zweit-Op nach 2-3 Jahren versteife auch mit M96.8- kodieren ? Oder gehe ich direkt in die Y82.8! Kategorie ?
Und zum Exkl. noch einen interessanten Beitrag: Erläuterung des DIMDI (publiziert in den kommentierten KDR 2007 - Kommentar von Frau Schlottmann):
\"Das Exkl. eines Kodes besagt, dass mit dem im Exkl. genannten Code eine Erkrankung anderer Genese abgegrenzt (Klassifiziert) wird. Folglich können besagte Kodes nebeneinander verwendet werden, wenn die Erkrankungen \"sowohl als auch\" beim Patienten vorkommen können und diagnostisch voneinander abgrenzbar sind\".
Wann darf ich nun kodieren, wann nicht ?
Unser Ansatz:
Haben wir einen Fall mit ausgedehnten Osteolysen im Bereich der Pfanne, welche keine wesentliche Wanderung zeigt, dann wird die Osteolyse als HD kodiert, wenn entsprechend eine allogene Knochentransplantation erfolgte.
Liegt eine Prothesenwanderung und dadurch bedingter Knochendefekt vor, kodieren wir keine Osteolyse.
Da im Schaftbereich bei Wechseloperationen Knochentransplantationen eher selten sind, kodieren wir zumeist keine Osteolyse.
Also 1. nur bei entsprechender Prozedur und 2. individuell in Abhängigkeit vom radiologischen und klinischen Befund.
Auch wenn eine Geröllzyste definitionsgemäß eine Osteolyse ist, erfolgt hier die Kodierung über die Prozedur und ND Knochenzyste, z.B. Pfannenbodenplastik (bei entsprechend großem Befund).
Aber haben wir eine Osteolyse unklarer Genese z.B. im Schenkelhals mit v.a. Malignom und wird eine Histologie entnommen, so wird die Osteolyse als ND kodiert.
Also werden durch eine Osteolyse Mehrkosten verursacht und entsteht ein echter zeitlicher Mehraufwand kodieren wir sie.
Argumentation: keine rein mechanische Knochenresorption (wie z.B. bei Wanderung) sondern biologische Antwort des Körpers auf einen mechanischen Reiz, welcher dann über multifaktoriell bedingte Abläufe auf zellulärer Eben zu der Osteolyse führt.
Wenn es durch diese Abläufe nicht zu einer Osteolyse sondern zu einer ausgedehnten Synovitis der Gelenkkapsel kommt kodieren wir diese als Diagnose und die Synovektomie als Prozedur. Wird selbst von der PKV im Rahmen der GOÄ anerkannt. Darüber hat sich bisher noch nie jemand aufgeregt-bringt ja auch keinen höheren Erlös.
Gruß