- Offizieller Beitrag
Hallo Reinhard,
wie schon gesagt, ist dass die medizinische Diskussion.
Die Begründung in dem Rechtsstreit zur Kodierung aber auf Grundlage eines (vermeintlichen) Formfehlers der DKR festzumachen und nicht anhand der medizinischen Sachlage, ist in meinen Augen aber nicht durchsetzbar.