Guten Morgen, Herr Selter,
bei meiner Annahme gehe ich noch immer davon aus, dass die Niereninsuffizienz nicht die Voraussetzungen für eine Nebendiagnose erfüllt und deshalb nicht kodiert werden darf.
Die Dialyse selbst gehört nach §2 KHEntgG nicht zu den Krankenhausleistungen, \"(...) wenn hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht.\" Auch davon gehe ich nach den vorliegenden Informationen aus. Ergo handelt es sich auch nicht um eine \"Verbringung\".
Dennoch ist für das behandelnde Krankenhaus ein gewisser Aufwand entstanden, allein durch die Organisaton der Transporte zur Dialyseeinrichtung. Deshalb würde ich die Z99.2 kodieren.
Wenn ich mit meiner Denkweise vollkommen falsch liege, lasse ich mich natürlich gern korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen