90% Hürde Optionsmodell

  • Auf die Gefahr hin, mich zu blamieren: Kann man beispielsweise eine Fachabteilung (Geriatrie) mit geringem Budgetanteil (unter 10%) für die Optiererei rausnehmen und separat verhandeln? Oder gilt das nur für gar nicht kalkulierte DRGs?
    VIele Grüße,
    Niko v. Schroeders

  • Zur 90%-Hürde eine weitere Frage:

    Jedes KH, welches die Zielgröße 90% des (bereinigten) Gesamtbetrages mit DRG-FP abrechnen kann, ist berechtigt, ab dem 01.01.2003 auf DRGs umzusteigen. Wie ist das Erreichen dieser Hürde "unwilligen" Kostenträgern konkret anzuzeigen?
    - Gesamtbetrag des Jahres 2003 oder 2003?
    - wenn 2003: Ausgangsbasis kann dann doch nur der geforderte Gesamtbetrag gem. Formular B1, Zeile 13, Spalte 3 gemeint sein, oder?
    - Wie kann genau der Nachweis erfolgen, dass basierend auf diesem Betrag mindestens 90% über DRG darstellbar sind?
    - Existiert ein kausaler Zusammenhang zwischen den 90% und der Bestimmung, dass den Verhandlungspartnern (möglichst) bis zum 31.10. eine Aufstellung über Art und Anzahl der DRG-Leistungen des 1. Halbjahres 2002 vorzulegen ist?
    ?(

  • Guten Abend Herr v. Schroeders,

    Sie erklären einseitig bis zum 31.10. das Sie wollen (und können).
    Dazu müssen Sie laut FPG-Gesetz "voraussichtlich" den 90% Betrag mit FPs erreichen.
    Sie liefern zwar die Daten des ersten Halbjahres 2002 an die Kasse (damit die auch Gruppieren lernen:)) ), im Gesetz steht aber genau "DRG-Leistungen", also INEK-Datensatz (dachte ich bisher) oder sogar DRGs mit einem zertifizierten Grouper???

    Entscheidend ist meiner Meinung nach aber, dass Sie auch E1 und E2 aufstellen, also alle von Ihnen geplanten DRGs und alle Zusatzentgelte angeben in Menge und Erlösvolumen.
    Außerdem vereinbaren Sie ja weiterhin Budgets für die nicht Options-Ateilungen (Psychiatrie und Psychosomatik), das müßten Sie hier vorher abziehen, dazu gibt es aber auch noch mögliche Sondervereinbarungen mit den Kostenträgern über Individual-DRGs und zu guter Letzt können Sie ja auch bei unter 90% mal anfragen, ob die Kostenträger nicht mitmachen wollen. Das steht schließlich auch im Gesetz.

    Ich würde das Verlangen mal auf jeden Fall mitteilen. Rücktreten kann man wohl noch bis 31.12.2002 00.00 Uhr (laut politischer Meinung), da eine einseitige Willenserklärung auch einseitig widerrufen werden kann.

    Einen schönen Gruß aus Dudweiler

    T. Muche
    MC KH St. Josef Dudweiler

  • Wer weiß, wie die 90% genau zu kalkulieren sind - oder noch besser wie die Kostenträger das sehen? :rolleyes: Es gibt hier folgende Unklarheit m.E.:

    § 17b Abs 4 Satz 5 des KHG sagt, daß das Krankenhaus 90% "mit Fallpauschalen" abrechnen können muß. Wenn man das ganz wörtlich nimmt, wie mir auch schon von offizieller Seite entgegengekommen, bedeutet das, daß die Zusatzentgelte nach Überschreitung der OGVD nicht (!) unter die 90% fallen, sondern unter die - möglichst nicht mehr als - 10%. Das kann durchaus bedeuten, daß man sich vom Optionsmodell verabschieden kann, wenn man viele Langlieger hat (und vielleicht noch eine Reihe von § 6 - Fällen wie Transplantationen). Man kann aber auch den Standpunkt vertreten (würde ich tun), daß die Zu- und Abschläge (obere und untere GVD, Verlegung) auch als "Abrechnung mit FP" anzusehen sind, weil sie ja auch für jede einzelne FP im Katalog aufgeführt sind.

    Wer kann klärende Worte hervorbringen ?

    Grüße, L. Boecken
    --
    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

    L. Boecken, Medizincontrolling der Kliniken der Stadt Köln

  • Hallo Herr Boecken!

    Auf einer Veranstaltung vom Zweckverband K/BN/Region am 8.10. wurden die 90% dargestellt als Budget(minus Krankenpflegeschule, Rationalisierungsmassnahmen, Zusammenarbeiten) zu 100%, davon abgezogen Entgelder nach oberer Grenzverweildauer(!), für nicht kalkulierte DRG (kann also bei Transplantationshaeusern knapp werden), teilstationaere Leistungen/Tagesklinik und Leistungen nicht bettenführender Abteilungen (Anästhesie (?)).
    Dafür gehen die Relativgewichte aus der Überschreitung der oberen Grenzverweildauer auch nicht in die Berechnung der Basisrate des Hauses ein.

    So hab ich das ganze jedenfalls verstanden. Falls sonst noch jemand in Troisdorf war, möge er/sie mich gegebenenfalls berichtigen.

    Ich denke, dass Sie auch dem Zweckverband angehören, im Zweifelsfall lohnt sich sicher ein Anruf dort zur Klärung auch der Einzelheiten.

    Gruss aus dem leider zum Drachensteigen noch nicht genügend windigen
    Kleve

    C. Müggenburg
    --
    C. Mueggenburg

    C. Mueggenburg