Rechnungskürzung durch PKV

  • Hallo Forum,

    Zitat


    Original von Mr. Freundlich:
    Da brauch mir dann auch keine den erhöhten Aufwand weismachen wollen, denn das Beatmungsgerät ist auf der Intensicstation sowieso da. MFG

    Ich möchte das noch einmal inhaltlich aufgreifen. Gerade die Phasen der Unterbrechung der maschinellen Beatmung sind doch kritisch. Der Überwachungsaufwand ist hier ungleich höher. Zudem befinden sich viele Patienten hier \"in der Schwebe\", und kommen ohne viel Unterstützung, dauernde Lagerungsveränderung und Anwendungen nur schwer über die Runden. Ganz zu schweigen von der Unruhe, die viele dieseer Patienten befällt und nicht selten eine dauernde Betreuung notwendig machen.


    Gruß
    merguet

  • Hallo Forum, Mr. Freundlich,

    na warum sie anwesend sein müssen, obwohl ein PC an ihrem Arbeitsplatz steht, wissen sie das ? :d_zwinker:

    Der Klinikchef der die Zeit ablesen kann, wußte der warum er dies tat ?

    Manche Klinik hat diese Geräte - wie bereits geschrieben - nicht auf Vorrat, man bedient sich da des Leasings und wenn dann noch jemand die Zeit abliest wird ein Schuh daraus.

    Warum die DKR die Weaningphasen zur Beatmungszeit hinzurechnent ist hier bereits mehrfach angesprochen worden, was ich mich Frage ist weiß eigentlich der ein oder andere was \"Weaning\" für den betroffenen bedeutet ?
    :d_gutefrage:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Forum,
    eine Grundatzfrage bitte zur Rechnungskürzung durch private KKs.
    Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eine Rechnungskürzung - zunächst ohne Gutachten - eines strittigen Betrages:
    Beispiel:
    In Rechnung gestellt: G46A
    Schreiben der KK:
    Die Kodierfähigkeit der NDs D62 und N18.82 können wir erst anhand weiterer medizinischer Informationen beurteilen. Durch das Streichen der ND ergibt sich die DRG G46B. Bis zum Eintreffen weiterer Informationen weisen wir die DRG G46B mit einem Betrag von XY zzgl. Zuschläge zu.
    Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
    ...
    Entbindung von der Schweigepflicht wir nach Eingang nachgereicht.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Tach Herr Schrader,

    ich denke mal, hier greift das BGB, zumindest in Bezug auf Zahlungsfristen und - Kürzungen???
    Viel wichtiger finde ich den letzten Satz Ihres Beitrags.
    Ohne Vorlage der Entbindung von der Schweigepflicht mit Angaben WER fordert WAS aus welchen GRÜNDEN und mit welchen etwaigen FOLGEN an, versenden wir keine medizinischen Unterlagen an Mitglieder der PKV.
    Die alleinige Angabe der Versicherung, dass eine solche vorliege, reicht heutzutage nicht mehr aus!

    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo, Herr Richter,
    ist schon richtig, was Sie sagen - nur wie sollen wir uns wehren?
    Wir versenden auch nur nach o.a. Entbindung v. d. Schw. die Unterlagen.
    Eigentlich unverschämt , die KK kürzt die Pauschale, mir sind derzeit die Hände gebunden, da keine adäquate E.v.d. Schw. vorliegt.

    Vielen Dank,
    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo Hr. Schrader,
    Warum sind Ihnen die Hände gebunden?
    Se haben doch einen Vertrag mit dem Patienten. Meist wird dem Pat. schon von der PKV mitgeteilt, dass sich das KH an ihn wenden wird und ihn auf Zahlung der Rechnungssumme verklagen wird.
    Suchen Sie also das Gespräceh mit dem Patienten und klären Sie ihn auf und ziehen Sie das Verfahren dann durch.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo nochmal,

    das mit dem Vertragsverhältnis habe ich bis dato noch nicht so ganz \"verarbeiten\" können.
    Es gibt ja das so genannte \"Direktabrechnungsverfahren\", welches meines Wissens schon durch Vorlage einer Klinikcard zu Stande kommt.
    Ich finde, die Bezeichnung erweckt den Anschein, dass es hier dann auch zu einem dirketen Vertragsverhältnis zwischen Versicherung und KH kommt.

    Nichts desto trotz schliessen wir mit jedem Privatversicherten einen direkten Vertrag ab, der bei Nichtkostenübernahme greift.

    Zahlt die Versicherung nur einen Teil des Rechnungsbetrages, versenden wir zur Klärung beitragende Unterlagen nach o.a. Schema (Schweigepflichtsentbindung) und treten erst nach endgültigem (nicht zufrieden stellendem) Ergebnis an den Versicherten heran.
    Vorrangig machen wir dies, um dem Patienten das Ärgernis und die Aufregung zu ersparen und des Weiteren, da durch Abwicklung über den Patienten der Aufwand ungleich höher ausfiele (Storno- Rechnung an Patient; Erläuterung; Aushändigung der Unterlagen an den Patient; Begleitung des Streites etc...) und im schlechtesten Fall der Patient gar nicht zahlungsfähig ist...

    Nun ist diese Vorgehen natürlich stark abhängig von dem Clientel eines KHes.

    In Ihrem aktuellen Fall, Herr Schrader, bleibt eher nur das Gespräch mit dem Patienten. Denn entweder möchte dieser Sie nicht von der Schweigepflicht entbinden oder er hat einfach noch keine Kenntnis von der versuchten Prüfung...

    Ergänzung: arbeiten Sie denn mit Kostenübernahmeerklärungen mit Angabe der Zeiträume und stellen ggfs. während des Aufenthaltes Verlängerungsanträge???
    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Zitat


    Original von Eastfries:
    Ergänzung: arbeiten Sie denn mit Kostenübernahmeerklärungen mit Angabe der Zeiträume und stellen ggfs. während des Aufenthaltes Verlängerungsanträge???
    mfG

    Hallo,
    dazu habe ich mich schlau gemacht..
    Kostenübernahmeerklärungen mit Angabe der Zeiträume ..
    Ja
    ..stellen ggfs. während des Aufenthaltes Verlängerungsanträge???
    Nur, wenn die OGVD überschritten wird.

    Letzteres stelle ich mir schwierig vor - so genau kann man doch noch gar nicht die richtige DRG benennen. Diese wiederum bestimmt aber die OGVD.
    Gruß,
    B. Schrader

  • Guten Morgen Herr Schrader,

    wir haben es (anfangs) auch mit der OGVD Variante versucht, da wir davon ausgegangen sind, dass man mit der Argumentation gleiches Entgelt keine Diskussionen führen muss.
    Weiiiiiiiiiiiiiiiiiiiit gefehlt- zur Zeit zählt die Befristung der Kue, auch um eine Verl.- Anzeige auszulösen. Meist können wir dies aber schon vorab klären.
    Ursächlich sind es die besonderen Vertragsverhältnisse mit Selbstbeteiligung, KH- Tagegeldversicherung etc., die eine Befristung auch innerhalb der OGVD für die PKVen reizvoll machen können...
    Mir widerstrebt es seit eh und je eine voraussichtliche OGVD zu ermitteln um \"Richtwerte\" zu haben

    --> \"Wie lange darf der Patient bleiben?\" - \"Bis er aus Ihrer Sicht entlassen werden kann!\"

    Wie das dann so ist...

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo,

    Zitat


    Original von Eastfries:
    ....treten erst nach endgültigem (nicht zufrieden stellendem) Ergebnis an den Versicherten heran.
    Vorrangig machen wir dies, um dem Patienten das Ärgernis und die Aufregung zu ersparen ....

    Warum machen wir das eigentlich?
    In der Regel ist es doch die freie Entscheidung des Pat. sich privat zu versichern.

    Zitat


    Original von Eastfries:
    .....des Weiteren, da durch Abwicklung über den Patienten der Aufwand ungleich höher ausfiele (Storno- Rechnung an Patient; Erläuterung; Aushändigung der Unterlagen an den Patient; Begleitung des Streites etc...) und im schlechtesten Fall der Patient gar nicht zahlungsfähig ist...

    Das sind für mich Gründe die bedenkenswert sind.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)