Liebes Forum,
seit einiger Zeit bekommen wir von einigen Kassen Ablehnungen der Rechnung per DTA zurück, da der Patient nicht 24 Stunden im Krankenhaus gewesen sei, sog. \"24-Stunden-Fall\". Eine ähnliche Aussage findet sich in diesem Artikel: http://www.ku-online.de/pub/bin/4-Hubert.pdf
Mir ist nun keine Regelung bekannt, nach der alles unter 24 Stunden automatisch ambulant ist. Die Urteile, auf die Bezug genommen wird, sagen m. E. nichts von 24 Stunden, sondern es ist nur von einem Tag und einer Nacht die Rede. Hiermit ist m. E. gemeint, daß der Patient sowohl tags als auch nachts im Krankenhaus gewesen sein muß, aber nicht einen vollen Tag und eine volle Nacht (dies wären dann natürlich 24 Stunden). Im Urteil B3 KR 04/03 wird auch ausgeführt, die Leistung sei dann ambulant, wenn der Patient die Nacht vor und nach der Operation nicht im Krankenhaus verbracht habe. Somit ist ein Aufenthalt von 10.00 bis z. B. 08.00 Uhr am Folgetag doch stationär, auch wenn keine 24 Stunden erreicht wurden.
Haben Sie auch entsprechende Anfragen, und wie gehen Sie damit um? Die erste habe ich im direkten telefonischen Kontakt mit der Sachbearbeiterin klären können, im zweiten Fall wollte eine Kasse aus Herford partout nicht von den 24 Stunden lassen, der Fall geht nun beim MDK.
Viele Grüße,
V. Blaschke