OP verschoben wegen ASS-Einnahme

  • Liebes Forum,
    selbst auf die Gefahr hin, dass die Frage irgendwo schon behandelt wurde (Ich haben die Suchfunktion genutzt - ohne Ergebnis):
    Bei einer Patientin, intern bei Sigmadivertikulitis zur OP in die Chirurgie verlegt , wird, wegen einmaliger ASS-Einnahme (\"Eigenmedikation\") am Vortag der Verlegung, die OP um 5 Tage verschoben. Ist die Kodierung des Kodes D69.1 (qualitative Thrombozytendefekte, in den Beispielen der ICD auch: Thrombozytopathie) zulässig ode anders: Handelt es sich hierbei um eine Krankheit die das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflußt? Die OP selbst ist ja nicht beeinflußt worden, lediglich die (präoperative) Verweildauer ,in der die Patientin weiter total parenteral ernährt wurde.
    Besten Dank für die Antworten und viele Grüße!

  • Lieber Herr Werner,

    ich würde meinen, daß hier die Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese der richtige Schlüssel wäre (kein CCL), da ja im eigentliche Sinne kein Aufwand durch die Thrombozytenaggregationshemmung entsteht (die ICD D69.1 hat einen CCL von 1-3) der Umstand aber natürlich für die Verzögerung der OP und damit die verlängerte Verweildauer interessant ist. Den MDK wir dabei aber vor allem die Dokumentation in der Akte interessieren.

    Viele Grüße aus Stolberg

    Jörg Frings

    J. Frings
    Medizincontrolling
    Bethlehem-Krankenhaus Stolberg

  • Sehr geehrter Herr Frings,
    sowohl pflegerisch als auch ärztlich ist die Verschiebung der OP wegen ASS-Einnahme dokumentiert. Der MDK hatte den Fall schon zweimal und lehnt die D69.1 ab, da \"die vorangegangene Einnahme nicht zu einem qualitativen Thrombozytendefekt führt und eine Erkrankung im Sinne der in der ICD angeführten Beispiele definitiv nicht vorlag\". Der verlängerten Verweildauer wird durch unstrittige oGVD-Zuschläge Rechnung getragen.
    Grüße vom Niederrhein
    T. Werner

  • Lieber Herr Werner,
    die D69 beinhaltet Purpura und sonstige hämorrhagische Diathese, also eine klinisch manifeste Thrombozytopathie. Dies wäre natürlich bei einer anaphylaktischen Reaktion auf 1xASS denkbar, lag aber wohl nicht vor.
    Die Z92.1 kommt aber auch nicht in Frage, da keine Dauertherapie.
    Ehrlich gesagt verstehe ich als Chirurg weder, warum wegen 1xASS der Eingriff gerade um 5 Tage verschoben wurde und finde es recht freundlich vom MDK, nicht die Tage abzuziehen!

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Herr Werner,

    Ihren MDK möchte ich haben, ist ja toll, dass sie dafür 5 Tage bekommen.
    Hatten Sie einen Nachweis der ASS Wirkung?

    Mfg

    Uwe Neiser


  • Guten Morgen zusammen,

    auch ich bin der Meinung das eine D69 nicht in Frage kommt und kodiere in solchen Fällen auch immer die z92.-

    Meine Frage ist nun aber welche ?

    Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien

    oder

    Z92.2 Dauertherapie (gegenwärtig) mit anderen Arzneimitteln ?

    Eigentlich eine klare Sache bei dem Wortlaut, nur zeigt mir KODIP bei der Z92.2 ASS als inklusivum an :d_gutefrage:

    Also ist nun Falithrom die Z92.1 und ASS Z92.2 ?
    So mache ich es auf alle Fälle

    mfg

    mare

  • Ich würde behaupten, KODIP hat Recht: ASS ist kein Antikoagulans, da es ja die Blut*gerinnung* nicht beeinflusst, sondern nur die Thrombozytenfunktion. Die Bildung des primären Thrombozytenaggregats zählt per definitionem ncht zur Gerinnung, ein Medikament mit diesem Ansatzpunkt ist also kein Antikoagulans.

    regnerische Grüße

    MDK-Opfer

  • Hallo Herr Werner,
    hallo zusammen,

    da nur einmalig ASS genommen wurde, liegt bestimmt keine Dauertherapie im Sinne von Z92.2 vor!
    Entsprechend Herrn Neiser würde ich froh sein, dass die 5 Tage über oGvD akzeptiert wurden und den Fall schnell abschließen. :)

    Schönen Tag noch

    riol

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg