- Offizieller Beitrag
Es ist angerichtet:
http://www.dimdi.de/static/de/klas…_319159480.html
Die Änderungen sind sehr überschaubar...
Es ist angerichtet:
http://www.dimdi.de/static/de/klas…_319159480.html
Die Änderungen sind sehr überschaubar...
Ja, alles halb so wild bis auf:
U69.00! Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter
Hinw.: Unter einer im Krankenhaus erworbenen Pneumonie versteht man eine Pneumonie, deren Symptome und Befunde die CDC-Kriterien erfüllen und frühestens 48 Std. nach Aufnahme in ein Krankenhaus auftreten oder sich innerhalb von 28 Tagen nach Entlassung aus einem Krankenhaus manifestieren.
Die Einstufung als im Krankenhaus erworbene Pneumonie bedeutet nicht automatisch, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen der medizinischen Behandlung und dem Auftreten der Infektion existiert, es ist auch kein Synonym für ärztliches oder pflegerisches Verschulden.
Die Schlüsselnummer ist nur von Krankenhäusern, die zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verpflichtet sind und nur für vollstationäre Fälle anzugeben.
Die Schlüsselnummer dient als Abgrenzungskriterium in der Qualitätssicherung ambulant erworbener Pneumonien.
Dieser Kode wird 2008 noch für so richtig Spass sorgen (bei der Kodierung, bei der Doku und bei der QS).
Gruß
Jannis
Zitat
Original von Selter:
Die Änderungen sind sehr überschaubar...
Also hör mal!
Spektakulärerweise wird ab 2008 nicht nur Ternidens deminutus [Ternidensiasis]
sondern auch Ternidens diminutus [Ternidensiasis] mit B81.8 verschlüsselt. Wir werden alle umlernen müssen.
Im Ernst: zumindest haben wir es jetzt schwarz (bzw. rot) auf weiß dass eine zerebrale Ischämie mit Symptomdauer < 24 h und in der Bildgebung nachgewiesenem, korrelierendem Infarkt als I63.- und nicht als G45 kodiert wird.
Viele Grüße!
Zitat
Original von Jannis:
Ja, alles halb so wild bis auf:U69.00! Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter
Hinw.: Unter einer im Krankenhaus erworbenen Pneumonie versteht man eine Pneumonie, deren Symptome und Befunde die CDC-Kriterien erfüllen und frühestens 48 Std. nach Aufnahme in ein Krankenhaus auftreten oder sich innerhalb von 28 Tagen nach Entlassung aus einem Krankenhaus manifestieren.Die Schlüsselnummer dient als Abgrenzungskriterium in der Qualitätssicherung ambulant erworbener Pneumonien.
Dieser Kode wird 2008 noch für so richtig Spass sorgen (bei der Kodierung, bei der Doku und bei der QS).
Gruß
Jannis
Hallo, Forum,
ich schließe mich obiger Meinung an, dass da wieder der Dokumentationswahnsinn droht. Man nehme die Stoppuhr, ob die Symptomatik innerhalb oder außerhalb von 48 Stunden entstanden ist. Ich bin mir auch nicht sicher, ob die Kodierungsergebnisse dem Datenhunger der BQS zur Abgrenzung zwischen ambulant und nosokomial erworbenen Pneumonie tatsächlich entsprechen werden, s. dazu folgenden Link:
http://www.bqs-online.com/download/pneum…/9-schaefer.pdf.
Außerdem könnten in Zukunft z.B. CDC-Kriterien mit einem Original-Literaturzitat für jeden verbindlich mitgeliefert werden. Wofür gibt es Hyperlinks?
Demgegenüber empfinde ich die übrigen Neuigkeiten als geradezu marginal im Vergleich zu Vorjahren, z.B. ist der Hinweis zu G45.- doch nichts anderes als eine Klarstellung. Ist die bei Begutachtungen noch immer nötig?
Hoffentlich kommen die OPS-Ankündigungen auch sehr zeitig, da steckt vielleicht vielleicht mehr Zündstoff drin.
Gruß murx
Lieber murx,
danke für den Link. Er funktioniert allerdings besser, wenn man den Punkt am Schluss weglässt...
Viele Grüße
Tim Pietzcker
Vielen Dank Herr Selter!
Hat sich außer der U69.10 noch was gegenüber der Vorabversion geändert? Über die war ich beim Lesen der neuen Kodierrichtlinien gestolpert - lustige Sache:
U69.10! Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist
Hinw.: Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.
...für die der Verdacht besteht??? Hält hiermit der Verdachtsfall offiziell Einzug in den ICD?
Das mit der verpflichtenden Angabe ist aber laut DKR noch nicht wahr (\"Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der DKR 2008 ist noch keine gesetzliche Grundlage für Krankenhäuser zur Datenübermittlung des Kodes U69.10! an die Krankenkassen vorhanden, sodass eine Verpflichtung zur Anwendung des Kodes U69.10! derzeit nicht gegeben ist.\"). Na viel Spaß...
Viele Grüße
Tim Pietzcker
Hallo Herr Pietzcker,
Zitat
Original von Pietzcker:Hat sich außer der U69.10 noch was gegenüber der Vorabversion geändert?
Es gibt noch mehr Änderungen, die ich mal von der DIMDI-Seite http://www.dimdi.de/static/de/klas…2008/fr-icd.htm (dort links unter Kommentar abzurufen) kopiert haben:
ZitatAlles anzeigenEinzelne wichtige Änderungen
Kap I:
Sonstige Zytomegalie
Die Schlüsselnummer B25.8 wurde auf 5. Stellen erweitert, um \'Infektionen des Verdauungstraktes durch Zytomegalieviren\' spezifischer abbilden zu können. Für eine weitergehende Differenzierung nach Organsystemen stehen zusätzlich bereits bestehende Sternschlüsselnummern zur Verfügung.Kap. III:
Langerhans-Zell-Histiozytose
Die Schlüsselnummer D76.0 wurde auf 5. Stellen erweitert, um unterschiedliche Formen der \'Langerhans-Zell-Histiozytose, anderenorts nicht klassifiziert\' hinsichtlich der diagnostischen und therapeutischen Aufwendungen besser unterscheiden zu können.Kap. IV:
Adipositas
Es wurden 5. Stellen bei der Schlüsselnummer E66.- zur Differenzierung der \'Adipositas\' nach dem Body-Mass-Index (BMI) eingeführt. Die vorgenommene Einteilung orientiert sich dabei an den „Principle cut-off Points“ der WHO Klassifikation der \'Adipositas\' (s.a. http://www.who.int/bmi/index.jsp?introPage=intro_3.html).Kalziphylaxie
Die Schlüsselnummer E83.5 wurde auf 5. Stellen um die \'Kalziphylaxie\' erweitert, um den sich daraus ergebenden Behandlungsmehraufwand spezifischer abbilden zu können. Die Kalziphylaxie zeichnet sich durch eine große Bandbreite hinsichtlich der Genese sowie große Expressivität bei den Manifestationen aus, so dass i.d.R. zusätzliche Schlüsselnummern der ICD-10-GM zur Darstellung des Einzelfalles heranzuziehen sind.Kap. VI:
Lewy-Körper-Demenz
Es wurde eine neue Schlüsselnummer (G31.82) für die \'Lewy-Körper-Demenz\' aufgenommen, um den sich daraus ergebenden Behandlungsmehraufwand besser darstellen zu können.Zerebrale transitorische Ischämie versus Hirninfarkt
Unter der Schlüsselnummer \'G45.- Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome\' wurde ein zusätzliches Exklusivum aufgenommen, um die Abgrenzung zwischen den Schlüsselnummern unter G45.- und denjenigen unter \'I63.- Hirninfarkt\', im Sinne einer einheitlichen Kodierung, zu unterstützen.Kap. XI:
Schweregrad der hepatischen Enzephalopathie
Bei den Schlüsselnummern \'K70.4 Alkoholisches Leberversagen\' sowie \'K71.1 Toxische Leberkrankheit mit Lebernekrose\' wurden Hinweistexte zur Klarifikation der Verwendung der Schlüsselnummern unter K72.7-! für die Angabe des \'Schweregrads der hepatischen Enzephalopathie\' (inkl. Coma hepaticum) eingefügt.Kap. XIV:
Pyonephrose
Bei der Schlüsselnummer \'N13.6 Pyonephrose\' wurde (bei Vorliegen von Zuständen klassifiziert unter N13.0 – N13.5) im Inklusivum die Art der vorliegenden Infektion, im Sinne einer Klarifikation, näher spezifiziert.Nierenabszess und perinephritischer Abszess
Für die unter der Schlüsselnummer N15.1 zusammengefassten Entitäten \'Nierenabszess\' und \'perinephritischer Abszess\' wurden neue Schlüsselnummern auf 5. Stelle eingeführt, um unterschiedlichen Behandlungsaufwand besser darstellen zu können.Priapismus
Unter der Schlüsselnummer \'N48.3 Priapismus\' wurden bisher Krankheiten mit deutlichem Aufwandsunterschied zusammengefasst. Die vorgenommene Unterteilung soll die Abbildung unterschiedlicher Behandlungsaufwendungen besser unterstützen.Kap. XVII:
Fallot-Pentalogie
Um bei Patienten mit \'Fallot-Pentalogie\' einen erhöhten Behandlungsaufwand gegenüber anderen, der Schlüsselnummer Q21.8 zugeordneten Krankheiten, besser abbilden zu können, wurden neue 5. Stellen bei der Schlüsselnummer \'Q21.8 Sonstige angeborene Fehlbildungen der Herzsepten\' eingeführt.Kap. XIX:
Kapselfibrose der Mamma durch Mammaprothese oder -implantat
Es wurde eine neue Schlüsselnummer T85.82 für die \'Kapselfibrose der Mamma durch Mammaprothese oder ‑implantat\' aufgenommen, um den Behandlungsaufwand spezifisch darstellen zu können.Kap. XXII:
Im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter
Es wurde eine neue Sekundärschlüsselnummer \'U69.00! Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter\' eingeführt. Die Schlüsselnummer ist nur von Krankenhäusern, die zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verpflichtet sind und nur für vollstationäre Fälle anzugeben. Die Schlüsselnummer dient als Abgrenzungskriterium in der Qualitätssicherung ambulant erworbener Pneumonien.
In die Kapitel I und X wurden Hinweistexte bei denjenigen Pneumonie-Schlüsselnummern eingeführt, für die die Schlüsselnummer U69.00! verpflichtend anzugeben ist. Die Definition der Pneumonie nach CDC-Kriterien findet sich im Original auf http://www.cdc.gov/ncidod/hip/NNI…oCriteriaV1.pdf (PDF, 59 kB). Eine durch die Fachgruppe „Pneumonie“ bei der BQS gGmbH angefertigte Übersetzung der Kriterien ins Deutsche findet sich auf den Internetseiten des DIMDI (s. FAQ).Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings
Es wurde eine neue Sekundärschlüsselnummer \'U69.10! Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist\' eingeführt. Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist verpflichtend anzugeben.
MFG
Ich meinte nicht Änderungen gegenüber der Version von 2007, sondern gegenüber der Vorabversion (2008). Da ist mir bisher nur die U69.10 neu aufgefallen.
Viele Grüße
Hallo,
siehe zu unten auch:
Kippt die Schweigepflicht am 04.10.2007:
http://www.deutsches-presseinstitut.de/2007/10/kippt_…igepflicht.html
http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/…eigepflicht.php
MfG
B. Sommerhäuser
P.S.:
Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund den Passus in der DKR 1916e:
[...]Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.[...]?
Zitat
Original von Mr. Freundlich:Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings
Es wurde eine neue Sekundärschlüsselnummer \'U69.10! Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist\' eingeführt. Die Schlüsselnummer dient der Umsetzung des § 52 SGB V (Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden) und ist
verpflichtend anzugeben.
MFG
[/quote]
Zitat
Original von Pietzcker:
Ich meinte nicht Änderungen gegenüber der Version von 2007, sondern gegenüber der Vorabversion (2008). Da ist mir bisher nur die U69.10 neu aufgefallen.
Guten Tag,
die Änderungen zur Vorabversion finden Sie ebenfalls auf der DIMDI-Seite:
http://www.dimdi.de/dynamic/de/kla…nzliste2008.pdf
Viele Grüße!