5-821.18 Wechsel Austeckkopf Femurkopfprothese

  • Hallo Attila

    Revision bedeutet, man hat den Kopf angeschaut/überprüft, Wechsel 5-821.18 bedeutet mehr, nämlich Austausch des Kopfes.

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Attila,

    auf die Idee bin ich noch nicht gekommen - zum Femurprothesenwechsel auch den Kopfwechsel zu kodieren - das kann nur einer der Großmeister beantworten.
    Ich fände es etwas komisch, aber andererseits steht einen Absatz später extra unterstrichen isolierter Wechsel eines Inlays - hier wird also explizit von isoliert gesprochen.

    In diesem Sinne wäre eine Doppelkodierung tatsächlich begründbar

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo!

    Nach Rücksprache mit unseren Chirurgen wäre eine präzise Antwort für die Kodierung auch aus Erlösrelevanter Sicht sehr interresant.
    Vielleicht ist im Forum ja noch jemand der genaueres berichten kann.

    Vielen dank
    SiDa

  • Hallo SiDa,

    klar dass das Ganze aus erlösrelevanter Sicht interessant ist, da durch die Extrakodierung die DRG I03A/B angesteuert wird, da der Grouper durch die Extrakodierung von 2 Eingriffen bzw. einem zweiseitigen Eingriff ausgeht.

    Ohne die Extrakodierung wird die I46A/B angesteuert, die m.E. hier auch richtig ist, da es sich schlicht und ergreifend um einen Prothesenwechsel am Hüftgelenk handelt.

    Blöd ist nur, dass der Text zu den DRG\'s auch in vielen anderen Fällen irreführend ist. Es dürfte aber zumindest ein Hinweis auf die korrekte Lösung sein.

    Vielleicht hat aber ja einer den \"Beweis\" für meine Vermutung. :d_zwinker:

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Attila et al,

    eigentlich sollte es hier keine Probleme geben. Denn eine Femurkopfprothese beinhaltet allein namentlich bereits einen Femurkopf – also auch den Aufsteckkopf. Komplizierter wird es umgekehrt, wird nur der Schaft einer Femurkopfprothese gewechselt und der Aufsteckkopf wird wider erwarten weiter verwendet. Dafür gibt es eigentlich keinen Code. Aber auch hier würde ich als am wenigsten falsch die 5-821.1ff nehmen, denn der Code auf x würde zu weit führen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter

    Berlin

  • Hallo Forum,

    ich möchte die alte Diskussion nochmals mit neuem Aspekt erweitern.

    Es wird bei liegender Totalendoprothese ein Inlaywechsel der Gelenkpfanne durchgeführt.
    Hierbei wird zunächst der Aufsteckkopf am Femurteil entfernt und eigentlich obligat nach Wechsel des Pfanneninlays ein neues eingesetzt.
    Beide Eingriffe sind als \"Einzeloperationen\" im OPS aufgeführt: 5-821.2a \"isolierter Wechsel des Inlay\" und 5821.18 \"Wechsel des Aufsteckkopfes\".

    Faktisch erfolgt ja kein isolierter Inlaywechsel, aber was soll man kodieren?
    Die Doppelcodierung ist im Erlös günstiger (I03B).
    Der Code 5-821.31 (Wechsel einer Totalendoprothese) beinhaltet beide Teileingriffe und noch viel mehr - somit ein wesentlich aufwendiger Eingriff führt in I46B - somit geringer ausgestattet, obwohl viel aufwendiger.

    Wer hat hierzu Ideen?

    P. Host

  • Hallo Forum
    sorry,
    man sollte auch Samstags nicht zu schnell sein.
    natürlich grüße ich auch alle Arbeitenden

    Gruß
    P.Host

  • hallo phost,

    mein post taugt nur für sonntage wie heute.
    Nur an sonntagen darf man auf hehre prinzipen verweisen, zb:

    Prinzip 1
    Grundprinzip des OPS ist die Abbildung eines durchgeführten Eingriffes möglichst mit einemKode ( monokausale Kodierung ).

    Bezogen auf Ihre codieraufgabe muss man in 5-821.- \" Wechsel Inlay mit Aufsteckkopf \" suchen. Findet man aber nicht.
    Bleibt nur der vorletzte eintrag \" sonstige \" 5-821.x

    morgen ist montag.
    Dann wird es auffallen: mit HD T84.0 führt 5-821.x in I08F, rg 1,793.
    Weniger als I03B ( 2,920 ) oder I46B ( 2,739, für den wechsel der gesamten TEP )

    Ich fürchte für 1,793 gibt es keine boni. Ende der sonntäglichen grundprinzipien.

    mfg ETgkv

  • Hallo miteinander,

    nach wie vor gelten KDR und diese gehen vor dem Prinzip der monokausalen Kodierung. Soll heißen zwei spezifische Kodes !! Die Vergütung für das KH ist enorm gut, ab 2010 ist dieser Fall jedoch in einem Kode zusammengeführt und wir müssen uns nicht mehr darüber ärgern.
    Aber solange ich spezifisch meine OP abbilden kann, egal über einen oder zwei Kodes, so geht diese vor einer unspezifischenen monokausalen Kodierung !

    Das diese OP damit überbewertet ist, ist keine Frage. Aber wie viele Jahre war es genau andersherum, und eine genaue Kodierung hat in eine Abwertung geführt, hätte man einen Kode weggelassen, wäre die Vergütung besser gewesen. Damals war es das hohe Prinzip des MDK auf eine exakte Multikausale Kodierung hinzuweisen um die Kosten zu senken. Nun schlägt das Pendel noch einmal zu den Kliniken, wie gesagt Dezember 2009 ist mit dieser Fragestellung Schluß, aber solange darf auch mal eine Klinik Glück in der Zuordnung haben.

    Noch einen schönen Sonntagabend

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U