Sozialgerichtsurteile

  • Hallo Forum,
    gibt es schon Sozialgerichtsurteile zu einzelnen Kodierungen, die von den KK oder den MDK strittig gestellt werden. Damit meine ich nicht die grossen Themen wie KH-Behandlungsbedürftigkeit usw., sondern die kleinen CCL-Level relevanten Diagnosen.
    Freue mich auf Antworten!

    Gruss aus Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    das einzige Urteil (nicht rechtskräftig), was mir hier im Forum bekannt ist, wurde hier dargestellt:
    http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=1987&start=61#

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Fuchs-Fan,
    hinsichtlich solcher Urteile wird es schwierig werden, denn häufig wird man sich vor dem SG/LSG nach richterlichem Hinweis vergleichsweise einigen. Wir hatten einen Fall wo es um die Frage Mehrfragmentfraktur ja oder nein -also um einen DRG relevanten OPS- ging. An mehr kann ich mich nicht erinnern. Suchen könnten Sie unter der Seite des BSG, unter dem Link der Sozialgerichte oder aber bei Lexetius. Viel Erfolg 8) .

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Hallo Forum,

    zu diesem Thema gibt es schon diesen Thread. Die Adresse http://www.sozialgerichtsbarkeit.de erlaubt den direkten Link, in der Suchfuntkion allerdings nur bis auf die LSG-Ebene.

    Die konkrete Frage des TE lässt sich daher kaum beantworten und dürfte Zufallstreffern überlassen sein.

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,
    den link mit der Sozialgerichtsbarkeit finden Sie auch in meinem Beitrag, dort genannt Sozialgerichte :a_augenruppel: . Bei Lexetius finden Sie m. M. n. alles, auch Entscheidungen anderer Gerichtsbarkeiten. Einen schönen Freitagabend sowie ein erholsames Wochenende. :i_drink:

    Maik Hauk
    Teamleiter, Reha-Manager & DRG-Verantwortlicher :erschreck:

    Glücklich, wer das, was er liebt, auch wagt, mit Mut zu beschützen. (Ovid)

  • Morgen Herr Selter,

    Bin ich schwer von Begriff? Sie haben auf das Urteil des großen Senats verlinkt, das geht es allerdings nicht um das Nachkodieren.
    Was habe ich falsch verstanden?

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von merguet:
    Morgen Herr Selter,

    Bin ich schwer von Begriff? Sie haben auf das Urteil des großen Senats verlinkt, das geht es allerdings nicht um das Nachkodieren.
    Was habe ich falsch verstanden?

    Gruß

    merguet


    Guten Tag,

    siehe hier:

    http://www.medizinrecht-ra-mohr.de/pdfs/Urteil_LSG_SH_10.10.2007.pdf


    Gruß


    E Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    warum auch immer hier falsch verlinkt wurde, jetzt klappt es auch oben im Post.
    Hier dann die Zusammenfassung:

    Grundsatzentscheidung des Schleswig-Holsteinischen LSG zur Nachkodierung
    In einer wichtigen Grundsatzentscheidung hat sich das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht mit Urteil vom 10.10.2007 – L 5 KR 27/07 – mit der Frage befasst, ob ein Krankenhaus seine ursprüngliche Rechnung an die Krankenkasse nachträglich zu seinen Gunsten abändern darf, wenn eine interne Überprüfung ergeben hat, dass eine andere (höhere) DRG zur Abrechnung kommen musste. Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat in dieser bundesweit ersten Entscheidung dem Krankenhaus Recht gegeben. Danach ist eine Nachkodierung zulässig und die Abänderung der Ursprungsrechnung möglich.

    Diese erfreuliche Entscheidung begegnet von vornherein Versuchen der Krankenkassen, eine Korrektur von fehlerhaften Rechnungsstellungen zu verhindern. Die Krankenkasse verfolgte mit diesem Fall – und einer Vielzahl von anderen anhängigen Fällen – gerichtlich durchzusetzen, dass ausschließlich den Krankenkassen das Recht zusteht, im Nachhinein – gegebenenfalls bis zu vier Jahren – Rechnungen zu beanstanden. Diesem Ansinnen der Krankenkassen hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht eine deutliche Absage erteilt.

  • Hallo Forum,

    nur falls es einen interessiert :biggrin: , ich finde diese Entscheidung auch als Vertreter eines Kostenträgers richtig und gut.

    Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, \"alte\" Fälle neu aufzurollen, wenn es denn zu \"Fehlkodierungen\" gekommen ist.
    Allerdings möchte ich von den Krankenhäusern dann aber keine Schreiben im Sinne \"zeitnahe Prüfung\" erhalten, wenn denn bei uns nachträglich \"Fehlkodierungen\" auffallen.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Forum, hallo Mr. Freundlich,

    ich habe dieses LSG-Urteil nicht so aufgefaßt, dass damit bundesgesetzliche Reglungen zu den Fristen einer Überprüfung in Frage gestellt werden sollen. Insofern verbleibt es sehr wohl bei der Forderung nach einer zeitnahen Prüfung innerhalb von 6 Wochen. Oder habe ich Sie da falsch verstanden?

    schöne Grüsse

    McHenze