Hallo Forum,
gibt es schon Sozialgerichtsurteile zu einzelnen Kodierungen, die von den KK oder den MDK strittig gestellt werden. Damit meine ich nicht die grossen Themen wie KH-Behandlungsbedürftigkeit usw., sondern die kleinen CCL-Level relevanten Diagnosen.
Freue mich auf Antworten!
Sozialgerichtsurteile
-
Fuchs-Fan -
16. November 2007 um 07:55 -
Erledigt
-
-
- Offizieller Beitrag
Guten Morgen,
das einzige Urteil (nicht rechtskräftig), was mir hier im Forum bekannt ist, wurde hier dargestellt:
http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/thread.php?id=1987&start=61#Zitat
Original von RolandBalling:
In den aktuellen BKG-Mitteilungen wird ein (allerdings noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Sozialgerichtes Würzburg vom 13.11.2006 (Az.: S 15 KR 293/04) zur Festlegung der HD in einem vergleichbaren Fall beschrieben:[quote]
BKG-Mitteilungen 19/2006
...
In dem anhängigen Fall war eine Patientin im Jahre 2003 mit der Einweisungsdiagnose M16.9 (Coxarthrose, Hüftgelenksverschleiß) zum Einsetzen einer Totalendoprothese (TEP) ins Krankenhaus aufgenommen worden. Bei den Untersuchungen im Vorfeld zum geplanten Eingriff wurde eine bösartige Geschwulst des Darms festgestellt, deren Entfernung anstelle der geplanten Hüftgelenksoperation durchgeführt wurde. Als Hauptdiagnose wurde - wegen der Tumorbehandlung, bei entfallener Hüftoperation - vom Krankenhaus die Hauptdiagnose C18.2 (bösartige Neubildung: Colon ascendens) kodiert und an die Krankenkasse übermittelt.
Die Krankenkasse hingegen war der Auffassung, die Diagnose M16.9 müsse als Hauptdiagnose angesehen werden, was zur Abrechnung der DRG-Fallpauschale 901Z anstatt der vom Krankenhaus in Rechnung gestellten Pauschale G02A führe.
Sie beauftragte den MDK mit der Fallprüfung. Der MDK bestätigte zunächst die Auffassung des Krankenhauses, revidierte sein Gutachten jedoch später und vertrat danach die Auffassung, dass die von der Krankenkasse geforderte Hauptdiagnose korrekt sei.
...
Das Gericht führte dazu aus, das DRG-Vergütungssystem bezwecke, einerseits durch Pauschalierungen einen praktikablen Differenzierungsgrad zu ermöglichen, andererseits aber auch komplexe Fälle abbilden zu können und eine leistungsorientierte Vergütung zu gewährleisten.
Aus diesen Gründen sei bei Unklarheiten wie vorliegend (\"Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts\") für das Gericht diejenige Auslegung der DKR vorzuziehen, die leistungsorientiert ist und eine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung ermöglicht. Diese führe dazu, dass die Diagnose C18.2 (bösartige Neubildung: Colon ascendens) als Hauptdiagnose anzusehen sei.
Zwar habe die Krankheit, die nach Auffassung der beklagten Krankenkasse zur Bestimmung der Hauptdiagnose heranzuziehen sei (M16.9 - Coxarthrose) die Einweisung ins Krankenhaus und auch (nach der ersten Aufnahmeuntersuchung) die Aufnahme ins Krankenhaus veranlasst. Sie war in diesem Sinne jedoch nur verantwortlich dafür, dass der Krankenhausaufenthalt überhaupt angetreten wurde.
Unter der Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthalts des Patienten im Sinne der DKR sei aber etwas anderes zu verstehen.
... -
Hallo Fuchs-Fan,
hinsichtlich solcher Urteile wird es schwierig werden, denn häufig wird man sich vor dem SG/LSG nach richterlichem Hinweis vergleichsweise einigen. Wir hatten einen Fall wo es um die Frage Mehrfragmentfraktur ja oder nein -also um einen DRG relevanten OPS- ging. An mehr kann ich mich nicht erinnern. Suchen könnten Sie unter der Seite des BSG, unter dem Link der Sozialgerichte oder aber bei Lexetius. Viel Erfolg . -
Hallo Forum,
zu diesem Thema gibt es schon diesen Thread. Die Adresse http://www.sozialgerichtsbarkeit.de erlaubt den direkten Link, in der Suchfuntkion allerdings nur bis auf die LSG-Ebene.
Die konkrete Frage des TE lässt sich daher kaum beantworten und dürfte Zufallstreffern überlassen sein.
Gruß
merguet
-
Hallo merguet,
den link mit der Sozialgerichtsbarkeit finden Sie auch in meinem Beitrag, dort genannt Sozialgerichte :a_augenruppel: . Bei Lexetius finden Sie m. M. n. alles, auch Entscheidungen anderer Gerichtsbarkeiten. Einen schönen Freitagabend sowie ein erholsames Wochenende. :i_drink: -
- Offizieller Beitrag
Hallo,
hier ein Urteil zum \"Nachkodieren\" .
-
Morgen Herr Selter,
Bin ich schwer von Begriff? Sie haben auf das Urteil des großen Senats verlinkt, das geht es allerdings nicht um das Nachkodieren.
Was habe ich falsch verstanden?Gruß
merguet
-
- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von merguet:
Morgen Herr Selter,Bin ich schwer von Begriff? Sie haben auf das Urteil des großen Senats verlinkt, das geht es allerdings nicht um das Nachkodieren.
Was habe ich falsch verstanden?Gruß
merguet
Guten Tag,
siehe hier:
http://www.medizinrecht-ra-mohr.de/pdfs/Urteil_LSG_SH_10.10.2007.pdf
Gruß
E Rembs
-
- Offizieller Beitrag
Hallo,
warum auch immer hier falsch verlinkt wurde, jetzt klappt es auch oben im Post.
Hier dann die Zusammenfassung:Grundsatzentscheidung des Schleswig-Holsteinischen LSG zur Nachkodierung
In einer wichtigen Grundsatzentscheidung hat sich das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht mit Urteil vom 10.10.2007 – L 5 KR 27/07 – mit der Frage befasst, ob ein Krankenhaus seine ursprüngliche Rechnung an die Krankenkasse nachträglich zu seinen Gunsten abändern darf, wenn eine interne Überprüfung ergeben hat, dass eine andere (höhere) DRG zur Abrechnung kommen musste. Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat in dieser bundesweit ersten Entscheidung dem Krankenhaus Recht gegeben. Danach ist eine Nachkodierung zulässig und die Abänderung der Ursprungsrechnung möglich.Diese erfreuliche Entscheidung begegnet von vornherein Versuchen der Krankenkassen, eine Korrektur von fehlerhaften Rechnungsstellungen zu verhindern. Die Krankenkasse verfolgte mit diesem Fall – und einer Vielzahl von anderen anhängigen Fällen – gerichtlich durchzusetzen, dass ausschließlich den Krankenkassen das Recht zusteht, im Nachhinein – gegebenenfalls bis zu vier Jahren – Rechnungen zu beanstanden. Diesem Ansinnen der Krankenkassen hat das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht eine deutliche Absage erteilt.
-
Hallo Forum,
nur falls es einen interessiert :biggrin: , ich finde diese Entscheidung auch als Vertreter eines Kostenträgers richtig und gut.
Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, \"alte\" Fälle neu aufzurollen, wenn es denn zu \"Fehlkodierungen\" gekommen ist.
Allerdings möchte ich von den Krankenhäusern dann aber keine Schreiben im Sinne \"zeitnahe Prüfung\" erhalten, wenn denn bei uns nachträglich \"Fehlkodierungen\" auffallen.MFG
-
Hallo Forum, hallo Mr. Freundlich,
ich habe dieses LSG-Urteil nicht so aufgefaßt, dass damit bundesgesetzliche Reglungen zu den Fristen einer Überprüfung in Frage gestellt werden sollen. Insofern verbleibt es sehr wohl bei der Forderung nach einer zeitnahen Prüfung innerhalb von 6 Wochen. Oder habe ich Sie da falsch verstanden?
schöne Grüsse
McHenze
-