Hallo Mr. Freundlich,
als Nicht-Jurist sehe ich Fristen, die nach Rechnungsstellung durch das Krankenhaus dem MDK und der Kasse zur Prüfung gesetzlich auferlegt sind. Insofern wird es da zu Verweigerungen der Krankenhäsuer kommen, wenn diese Fristen überschritten werden.
Andererseits kann der Leistungserbringer seine Rechnung innerhalb der BGB-Fristen korrigieren - also bei verbesserter Kodierung ggf. auch erhöhen - dies wurde ja hier nun auch richterlich bestätigt. Warum Fehlkodierung in \"\" steht, wissen nur Sie.
Nun ist es doch so, dass Sie bei einer neuen Rechnung sicher wieder auf die gesetzlichen Prüffristen abheben werden, soweit ich das sehe, auch korrekterweise, also was soll\'s.
Wir verbessern Rechnungen nach 1 Jahr und Sie fangen dann halt nochmals bei dem Punkt \"nach Eingang der Rechnung\" an.
Viele Grüße
P. Dietz