Belegarzt dann Hauptabteilung

  • Hallo liebes Forum,
    Wie verhält es sich wenn ein Pat. zur Augenop vom Belegarzt stationär aufgenommen wurde, dann noch vor der eigentlichen Augenop stürzt und sich eine Schenkelhalsfraktur zuzieht und von der Chirurgie (Hauptabtl) operiert wird?Muss ich ich 2 Fälle daraus machen da die
    Augenop. auch vorläufig nicht gemacht wird und der Pat. jetzt in der Hauptabteilung liegt.Ich bin der Meinung das ich hier schon mal sowas gelesen habe,finde es aber nicht wieder.
    Brauche dringend einen guten Rat. :d_gutefrage:

    Viele Grüße
    Zabi

  • Hallo,
    siehe dazu §1 Abs.4 der FPV 2007

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    Also doch keine 2 Fälle und ich bekomme gleich eine \"Fehler-DRG\",da ja
    die H25.- der Grund der stationären Aufnahme war.
    Ich war mir nicht mehr ganz sicher und der Meinung mal was von Trennung
    der Fälle gelesen zu haben.Aber im FPV steht es ja eindeutig drin.

    Vielen Dank
    Zabi

  • Hallo Zabi
    wenn ich recht verstehe wurde keine Augenbehandlung durchgeführt. In einem solchen Fall finde ich es recht merkwürdig, weiter die H25 als HD zu belassen. Die Augenerkrankung war zwar Grund, dass der Patient das Krankenhaus betrat, aber die wirkliche Veranlassung für den Krankenhausaufenthalt war die Verletzung. Deshalb würde ich den Oberschenkelhalsbruch als HD wählen.
    Anders verhält es sich nur, wenn auch eine Behandlung der Augenerkrankung stattgefunden hat. Dann landet man in der Tat in der Fehler DRG.
    Ich meine zu diesem Thema gäbe es auch schon ein Gerichtsurteil, es liegt mir aber nicht vor.
    Gruss
    Schmitz

  • Hallo zusammen,

    sind die Fälle vergleichbar?
    Passierte der Sturz im Rahmen der Aufnahmeuntersuchung - wohl eher nicht, wenn ich die Schilderung recht verstanden habe.
    Was hat dann zur Veranlassung des KH-Aufenthaltes geführt?

    Nicht zur Verlängerung oder zur Verkomplizierung!

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,

    Ich denke schon das bei dem Fall die Augen HD bleib, da die Pat. erst am nächsten morgen gefallen ist.Aufnahmegrund war definitiv die H25.-.Da habe ich bestimmt schlechte Karten wenn ich es mit dem Schenkelhals versuche.

    Viele Grüße
    Zabi

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Zabi,

    das sehe ich auch so. Wobei das zitierte Urteil dann auch einen anderen Rückschluss zulassen würde. Allerdings halte ich das Urteil auch inhaltlich für angreifbar.

  • Hallo,

    \"deswegen\" ist das Urteil auch nicht rechtskräftig und in der nächsthöheren Instanz in Prüfung. Warten wir also mal ab, was dazu noch kommt.

    Gruß, J.Helling

  • Da kann ich mich beiden Vorrednern nur anschließen, das Urteil würde einen \"Rollback\" zur alten Hauptdiagnosendefinition, die sich nach dem \"höchsten Aufwand\" orientiert, erzwingen ... mit allen, von der Gesundheitspolitik (und volkswirtschaftlich) unerwünschten \"Begleiterscheinungen\" wie interdisziplinäre Mehrfacheingriffe oder längere Liegedauer.

    Schöne Grüße
    markus stein

    Markus Stein [Dipl.-Dok. (FH)]

    RZV GmbH
    Strategisches Produktmanagement Krankenhaus

  • Nochmal hallo zusammen
    ich sehe das nicht so dramatisch wie meine Vorredner. Das Urteil oder der Gedankengang betrifft doch Fälle, bei denen kurz nach der stationären Aufnahme der Behandlungsplan komplett verändert wurde. (Statt an den Augen wurde am Oberschenkel operiert). Der Grund, warum der Patient das Krankenhaus aufsuchte, trat nicht zurück, sondern er spielte gar keine Rolle mehr. Anders wäre es, wenn zusätzlich das Problem der Katarakt im Behandlungsgeschehen eine Berücksichtigung gefunden hätte.
    Warum sich allerdings ein Patient bereits einen Tag vor einer Kat-OP im Krankenhaus befunden hat, bleibt ein Geheimnis

    Gruss
    Schmitz