Richtiges Kodieren bei Komplikationen

  • Hallo Riol,
    ähnlicher Fall:
    HTEP, intraoperative Femurfraktur, Osteosynthese
    HD M16.1, ND M96.6, S72.10

    Stellungnahme des MDK: S72.10 = Doppelkodierung. Die Doppelkodierung ist zu streichen.
    Begründung:

    \"Nicht konsentierte Kodierempfehlungen haben keine Beweiskraft, sondern bilden Diskussionsgrundlagen dar. Die gutachterliche Stellungnahme ist nicht an die Kodierempfehlungen von Arbeitsgruppen der Leistungserbringer gebunden sondern unabhängig.
    Hier bitet die ND S72.10 keine Spezifizierung der Fallschwere. Ein Trauma ging dieser TEP-Implantation ja nicht voraus, so dass die M96.6 die Sachlage des Falles deutlich und ausreichend abbildet.\"

    Fazit: Gemäß MDK bedarf es nur eines Kodes S.- oder M.- zur Beschreibung des Sachverhalts. Da der MDK sich über die Anwendung der Kodes auch nicht einig ist erfolgt die Beurteilung al gusto.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo zusammen,

    wir haben nächste Woche wieder so einen Fall zur Diskussion mit dem MDK.
    Wir werden vermutlich bei Dissenz klagen, da die widersprüchliche Haltung der einzelnen KK und des MDK grotesk sind.

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo Forum,

    ich möchte den oben angesprochenen Fall ergänzen:
    Bekannte Konstellation: M16.1, M96.6 u./o. S72.-
    Auch bei uns wurde auf die Doppelkodierung hingewiesen, wenn BEIDE Nebendiagnosen verwendet würden.
    Die M96.6 ist zur Fallbeschreibung ausreichend und würde durch den Wechsel in die höherwertige DRG von I47B (cw 2.557) zu J03B (cw 2.903) den Mehraufwand sachgerecht abbilden!

    Sieht noch jemand weiteren Diskussionsbedarf ;(

    Schönen Tag noch

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Zitat


    Original von Selter:
    Guten Tag riol,

    ich verstehe Ihre Antwort nicht. Gefragt wurde nach OPS, nicht ICD. Welche Frage beantworten Sie?

    Zu \"Femurfraktur \"bei\" der Implantation einer Prothese wird mit T84.0 kodiert, da die Fraktur \"durch\" die Prothese entstanden ist.\"

    Dies ist, wie ich schon oben schrieb, falsch. Es erfolgte eine Abklärung mit dem DIMDI:

    \"aus klassifikatorischer Sicht ist hier der S-Kode mit dem M-Kode anzugeben, habe dies gerade mit dem DIMDI so geklärt (nicht T und S). Das Exklusivum unter M96 kommt hier nicht zur Anwendung, da mit dem T-Kode keine Frakturen durch Einsetzen einer TEP zu kodieren sind (siehe Liste unter T84.0). Wie schon gesagt, ist \"durch\" oder \"nach\" im Text der M96 hier nicht von entscheidender Wichtigkeit
    In der oben angesprochenen Frage an das DIMDI war die Kombination T und S nicht abgefragt, sodass hier keine Antwort diesbezüglich erfolgte.
    Welcher dann HD wird (in Fällen wo diese Frage relevant ist), ist über die DKR D002, Komp. nach. med. Maßnahmen, zu entscheiden. Die am spezifischsten beschreibende Diagnose bezüglich der Erkrankung (z.B. Femurfraktur) ist hier der S-Kode (sagt Fraktur und Lokalisation), der M-Kode zur näheren Erläuterung. Gleiches gilt natürlich für eine Frakture des Acetabulums.\"

    Gibt es hierzu ein offizielles Schreiben oder steht es bei DIMDI.de? Wir brauchen gegenüber dem MDK etwas zur Argumentation und das oben stehende ist ja nur eine Aussage und nichts handfestes.

    • Offizieller Beitrag

    Auch Ihnen einen schönen guten Tag,

    nein, gibt es nicht.
    Sie können ja selber eine entsprechende Anfrage an das DIMDI einreichen. Ich empfehle Ihnen aber, zumindest in diesem Schreiben dann eine adäquate Anrede und Verabschiedung einzuflechten.

  • Hallo raxa,

    verschwendete Zeit. Ich hatte eine solche offizielle Anfrage an das DIMDI gesandt, zu Zeiten da das DIMDI noch antwortete. Einerseits verwies das DIMDI auf bestehende Kodierempfehlungen, andererseits wies man mich darauf hin, dass eine Doppelkodierung aus klassifikatorischer Sicht notwendig sein kann.
    Also nichts halbes nichts ganzes.
    Wir haben einen derartigen Fall, MDK besteht auf S72.* als ND und nicht auf die M96.6 !?, werden der KK vorschlagen einen Prozess zu führen .....
    Schaun mer mal

    Gruss

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Liebe Freunde der intraoperativen Femurfraktur...

    Meine DIMDI-Anfragen von 11/2008 sind wohl im Nirvana verschwunden - sprich keine Antwort.

    Jetzt haben wir das Problem der M96.6 auch bei periprothetischen Femurfrakturen (nicht intraoperativ): Aktuell sieht der MDK hier auch eine Doppelkodierung mit und meint, dass S72.3 und die Z96.6 ausreichend wären - prost Mahlzeit!

    Hat mittlerweile jemand eine Klage laufen (Schlemmi 04/09) ? Würde mich stärkstens interessieren, da wir gerade 5 dieser Fälle in der Pipeline haben und ggf. diesen Weg einschlagen.

    Grüße

  • Hallo drgfuxx,

    nach dem Widerspruch bei der Kasse mit der Androhung eines SG-Verfahrens wurde nach eingehender interner Beratung (3 Monate) unsere Kodierung akzeptiert.
    Allein die Tasache, dass der MDK zur Spezifizierung eine ND (hier Z96.6) vorschlägt bestätigt ja das Vorgehen, dass eine ND zur Klärung des Sachverhalts konform ist. Ein Aufwand für die ND bei periprothetischer Fraktur besteht auch. Die M96.6 ist auf alle Fälle spezifischer als die Z96.6. Diese wäre zu akzeptieren, wenn die Fraktur nicht periprothetisch sondern unterhalb der Prothese liegt. Sofern aber die Prothese im Frakturbereich liegt ist die M96.6 die genauere Nebendiagnose.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Hallo liebes Forum,
    gibt es mittlerweise hier vielleicht schon ein Urteil oder eine Antwort vom Dimdi ?
    (Widerspruch wurde bei uns auch abgelehnt)

    Vielen Dank und schönes Wochenenende
    Josepha

  • Guten Tag, liebes Forum

    auch wir hatten in einem Fall gewagt, bei einer im Rahmen einer TEP-Implantation aufgetretenen Femur-Fx die M96.6 zu kodieren, übrigens noch nichtmal mit der hier vielfach vorgeschlagenen Doppelklassifizierung mit S72.

    Stellungnahme des MDK:
    \"Statt der M96.6, welche nicht kodiert werden darf (s. Exclusiva letzte Zeile im Kapitelvorwort zu Kapitel XIII der ICD 10) kann das KH die T81.8 kodieren.\"

    es wird doch immer absurder :a_augenruppel:

    Viele Grüße
    AnMa

  • Guten Tag,
    hierzu eine Frage:
    TEP-Implantation 07/09.
    Während Reha ohne Trauma 08/09 plötzlich Schmerzen im Oberschenkel --> radiologisch \"periprothetische Fissur im Sinne einer periprothetischen Fraktur\" (O-Ton).
    Schaftrevision und Cerclage als Therapie.
    Frage HD:
    Klinik: M96.6
    Kasse: T84.0

    Danke für Hinweise

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch