Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich streite mich mal wieder mit der Knappschaft. Wir haben 20 Tage nach Appendektomie eine Patientin mit Bauchdeckenabszeß aufgenommen und als Hauptdiagnose die L02.2 Bauchdeckenabszeß kodiert. Die Damen oder Herren vom SMD sind der Meinung T81.4 sei korrekt. Meiner Meinung nach muss ich die T81.4 aber nur nehmen, wenn ich keinen spezifischeren Kode finde, der aber in L02.2 besteht, unabhängig davon, ob es sich jetzt um eine postoperative Komplikation handelt oder nicht. Oder irre ich in diesem Punkt? In den Inklusiva des Kodes steht jedenfalls (ganz pingelig gesehen) nur ein intraabdomineller Abzeß, den ich ja in der Tat nicht spezifischer kodieren kann.
Wer weiß Rat?
Fröhlichen Gruß
Ina Broß