relevante Fälle nach §21

  • Hallo Forum,

    ich habe versucht im Gesetzestext und beim Inek rauszufinden, welche Fälle überhaupt für die Meldung nach §21 relevant sind - bin aber zu keinem endgültigen Ergebnis gekommen. Müssen da jeweils alle Fälle gemeldet werden, also auch rein vorstationäre Fälle und Überlieger - wenn Überlieger dann die in das jeweilige Jahr reinliegen oder die über den Jahreswechsel hinausliegen oder beide ?

    Gruß Zabi

  • Hallo Frau Zabi,
    ein altbekanntes und letztendlich ungeklärtes Thema.
    Ich halte es wie mit dem IQ (\"Intelligenz ist, was der Intelligenztest misst\"). Soll heißen: §21 ist, was der §21-Report ausspuckt.

    Bei uns (SAP) sind rein vorstationäre Fälle enthalten. Ebenso Überlieger am Jahresbeginn, aber nicht am Jahresende. Der Report selektiert nach dem Entlassdatum. Nebulös wird es bei Fallzusammenführungen aus Inlieger und Überlieger ...

    (Achtung Meinungsäußerung! ->)
    Da der §21-Datensatz sowieso viele Unschärfen enthält, ist es mehr oder weniger wurscht, was drin ist. Hauptsache das InEK ist glücklich...
    (<- Achtung Meinungsäußerung!)

    Viele Grüße
    NiR

  • Schönen guten Tag allerseits,

    wie immer sind nicht die Gesetze, sondern die Vereinbarungen und vor allem die Anlagen wichtig:

    Datenübermittlungsvereinbarung (AOK BV)

    Anlage 2 zur Datenübermittlungsvereinbarung (AOK BV)

    Da sich der Datensatz auf die Fälle bezieht, gilt (leider) die Fallzählung nach FPV und das sind die im Berichtszeitraum entlassenen Fälle, also mit Jahresanfangsüberlieger und ohne Jahresendüberlieger ( das hat zur Folge, dass der Datensatz bezüglich des DRG-Kataloges inkongruent ist ) .

    Ansonsten enthält er auch die vor- und teilstationären Fälle und sogar die Begleitpersonen.

    Die Fälle werden bezüglich der Fallzusammenführung als der entsprechende Abrechnungsfall, also der zusammengeführte Fall, dargestellt. Fallzusammenführungen unterschiedlicher Katalogversionen (bei Überliegern) gibt es nicht ( Siehe FPV ) ! Neu ist, dass im Datensatz der Fachabteilungen (FAB) jetzt pseudofachabteilungen für den Zwischenzeitraum angegeben werden, umd die Art der Fallzusammenführung zu unterscheiden.

    Zitat


    Original von Nichtraucher

    Soll heißen: §21 ist, was der §21-Report ausspuckt.


    Diese Einstellung halte ich - gelinde gesagt - für sehr sehr naiv!

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Guten Tag,
    acuh wenn die Einstellung von Nichtraucher naiv ist. Mal ehrlich: wer überprüft sein EDV-Programm auf Konformität der Ergebnisse mit den Anforderungen.
    Also ich verlasse mich da auf die EDV, bzw. auf den Lieferanten der EDV.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von E_Horndasch:

    Also ich verlasse mich da auf die EDV, bzw. auf den Lieferanten der EDV.

    ... zumindest solange, bis die Meldung von der Datenannahmestelle mit dem Fehlerprotokoll kommt. Mein Tip: besser doch mal vorher anhand eines Probeexportes nachsehen.

    Grundsätzlich führt das blinde Zutrauen auf EDV-Hersteller auch nicht zum Heil. Ich will gar nicht auf die ganzen Probleme und Dramata verweisen, die man so erleben kann, aber demnächst ist wieder der Termin, um die QS-Sollfilterstatistik abzugeben. Das ist für mich auch so ein Kandidat.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Zitat


    Mein Tip: besser doch mal vorher anhand eines Probeexportes nachsehen.


    d\'accord

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Schönen guten Tag allerseits,

    es geht mir nicht unbedingt darum, dass man seine EDV in jedem Fall überprüft, ob sie auch das richtige ausspuckt. Man sollte es aber meiner Ansicht nach im Zweifelsfall können (z. B. nach dem Fehlerprotokoll der Annahmestelle) und dazu muss man wissen, was sie ausspucken soll.

    Zumindes bei mir (ORBIS) kann ich auch einige Einstellungen vornehmen. Dabei sollte man wissen was man tut, wobei mein Progamm sogar so freundlich ist, mir zu sagen, wenn ich mich von den gesetzlich geforderten Einstellungen wegbewege. Aber ich erstelle für den internen Gebrach beispielsweise auch §21 Daten nach Aufnahmedatum.

    Ggf. arbeitet man ja auch selbst mit diesen Daten und füttert damit diverse Analysetools, die es so auf dem Markt gibt. Auch dafür sollte man wissen, um welche Daten es sich handelt, um die Analysen auch richtig interpretieren zu können.

    Und nicht zuletzt gibt man mit den §21 Daten wesentliche Daten des Krankenhauses nach aussen.

    Die sind alles für mich gute Gründe, mich dem Inhalt und der Struktur der Daten zu beschäftigen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo & schönen Rosenmontag!

    Es ging anfangs nur um die Frage, welche Daten für die Meldung gem. §21 relevant sind.
    Dass man die Daten, die man für interne Auswertungen nutzt, kennen und beherschen muss, steht natürlich ausser Frage.

    Helau!