Hallo liebes Forum,
Wie verfährt man mit den Privatkassen. Kann man hier auch 100 Euro abgerechnen. Wer hat hier Erfahrnung. Wie sind die Chancen.
Vielen Dank
A. Barthel
Aufwandspauschale bei Privatkassen
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april -
29. Januar 2008 um 12:29 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
die 100 €-Regel gilt nicht für Private oder Unfallversicherer oder sonstige. Siehe auch Thred 100€:
\"da die Regelung in § 275 Abs 1c SGB V zu finden ist, gilt sie nur für die GKV.\"
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Hallo,
meines Wissens ist bei den Privatkassen ja auch kein MDK im Spiel - und der ist nunmal notwendig als Voraussetzung...
Zitat(1c) 1Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen. 2Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. 3Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu entrichten.
(2) Die Krankenkassen haben durch den Medizinischen Dienst prüfen zu lassenGruß
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Guten Tag,
aber Sie können doch den Aufwand, den Sie durch das Raussuchen, Kopieren, Übersenden der Akte etc etc pp haben, in Rechnung stellen.Ich hab da mal für das Kopieren und Versenden von 4 DIN-A3-Seiten 75 Euronen bezahlt. (War nicht im Medizinischen Bereich, die sind da da viel zu bescheiden)
Nur so mal zur Info.
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Guten Abend,
gibt es für die Berechnung des Aufwands (Kopien/Porto usw.) eine Grundlage?
Da kommt gerade bei einem langen Aufenthalt mit Intensivkurven etc. einiges zusammen!
Mit freundlichen Grüßen,
Lupus
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Hallo,
meine Recherche zur Grundlage der Aufwandsberechnung war leider erfolglos.
Keine weiteren Äußerungen hierzu?
Mit freundlichen Grüßen,
Lupus -
- Offizieller Beitrag
Zitat
Original von Lupus:
gibt es für die Berechnung des Aufwands (Kopien/Porto usw.) eine Grundlage?Guten Tag,
Verordnungen o.ä. sind mir hierzu nicht bekannt.
Üblich sind für die Anfertigung von Kopien:je DIN A4 Seite 0.30-0.50 €
je DIN A3 Seite 0.60-1 €
ab der 51. Seite werden teilweise nur noch die Hälfte der oben angegeben Kostenerstattungen gefordertGruß
E Rembs
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Guten tag,
na das ist aber günstig im Vergleich zu einer teuren Variante..Andererseits ist das Wucher, meint das Amtsgericht Pankow.
die Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten liegt bei den Anwälten bei 0,5 ct. Quelle: Vergütungsverzeichnis für Anwälte.
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Hallo Herr Horndasch,
nach ihrem Link liegt die Pauschale aber bei 0,5 Euro (nicht 0,5 ct.)
Das rechnen wir auch mit Anwälten, Behörden u.ä. ohne Probleme ab.
Die Behörden schicken sogar ein fantastisches Formular dazu mit: \"Antrag auf Erstattung der Auslagen\" -
Danke Frau Zierold,
jetzt habe ich ein Problem:
Soll ich meinen ursprünglichen Text ändern?
Dann wäre Ihr Posting \"sinnlos\"
oder soll ich es stehen lassen und mich damit outen als jemand, der etwas zweimal liest und dann doch Euro und Cent verwechselt. (mit Mark und Pfennig war es irgendwie einfacher-oder? ) :rotwerd: :rotwerd:
Ich werde letzteres tun und bedanke mich ganz herzlich für den Hinweis. -
Hallo Herr Horndasch,
Aus dem Urteil, welches Sie freundlicherweise rein gestellt haben, geht folgendes hervor:handelsübliche\' Vergütung bei 0,05 bis 0,1 Euro. Wir könnten auch 10 bis 20 Pfennig dazu sagen.
Danke auch an Herr Rembs für die Info, klingt realistisch.Mit freundlichen Grüßen,
Lupus