Schönen Tag an alle Forumsmitglieder,
zuerst das Beispiel:
Pat. wird am 24.12.2007 nach Hause entlassen und kehrt am 01.01.2008 wieder.(Dieselbe Erkrankung)
Abgerechnet wurden 2 Fälle, da ja über den Jahreswechsel die Wiederaufnahme bzw. Fallzusammenführung außer Kraft gesetzt ist., beschrieben in der Klarstellung der Vertragsparteien zur Fallpauschalenvereinbarung 2008.
Jetzt argumentiert die Kasse das diese \"Beurlaubungen\" nicht zu dieser Regelung gehören , da sie ja keine Wiederaufnahme im Sinne von §2 FPV sind , und deshalb zusammengeführt werden müssen.
Wie sehen die Forumsmitglieder diese Problematik, wer kann mir helfen?