• Hallo zusammen,
    ich möchte den Erguß nochmals erwärmen und zwar mit einem MDK-Gutachten.
    Pat. mit dekomp Herzinsuff, ausgedehntem Pleuraerguß, 2* Rö-Thorax und sonographische Kontrolle, Therapie mit Furo (also keine Punktion).

    Wir haben primär mit J90 die B erreicht, wurde gekürzt. Wir haben korrigiert auf J91 und dies dargelegt.

    Das erneute Gutachten hört sich so an:
    [mark=yellow]\"...Der Pleuraerguß ist bei höhergradiger Herzinsuff. als SYMPTOM zu werten. Ein Symptom, das im Regelfall mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet ist, kann nicht kodiert werden, wenn es kein eigenständiges wichtiges Problem für die medizinische Betreuung darstellt. Ein Symptom ist dann als eigenständiges wichtiges Problem anzusehen, wenn es einer Behandlung des Symptoms neben und unabhängig von der Behandlung der dem Symptom zugrunde liegenden Erkrankung bedarf. Diese Darstellung basiert auf einer STellungnahme des InEK, die im Rahmen der Weiterentwicklung der DKR 2007 veröffentlich wurde.
    Die Interpretation der Klinik bzgl des angeführten Regelfalles ist nicht korrekt. Dass der Pleuraerguß hier kodierbar ist, weil er - was richtig ist - nicht regelhaft bei der Herzinsuffizienz auftritt, ist unzutreffend. Er ist vielmehr hier deswegen nicht kodierbar, weil er regelhaft und nicht nur ausnahmsweise als Folge der hier vorliegenden Herzinsuffizienz gesehen werden muss, mit dieser also vergesellschaftet ist und eine eigene, unabhängige Behandlung nicht erfolgte....\"[/mark]

    Mir ist ganz schwindelig von dem vielen Hin- und Herwinden. :sterne:

    Unsere Argumente waren, es wurde diagnostischer Aufwand betrieben, es ist ein eigenständiges Problem, deshalb ja auch ein STERN-Code J91*, und es gibt - im Gegensatz z.B. zum \"Lungenödem\" ja auch kein Exklusivum \"Herzinsuffizienz\" bei J91.

    Was meinen die geneigten Leser dazu?

    Viele Grüße
    P. Dietz

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von P_Dietz:

    Das erneute Gutachten hört sich so an:

    Er ist vielmehr hier deswegen nicht kodierbar, weil er regelhaft und nicht nur ausnahmsweise als Folge der hier vorliegenden Herzinsuffizienz gesehen werden muss, mit dieser also vergesellschaftet ist und eine eigene, unabhängige Behandlung nicht erfolgte


    „Woran arbeiten Sie?\", wurde Herr K. gefragt.
    Herr K. antwortete: \"Ich habe viel Mühe, ich bereite meinen nächsten Irrtum vor.\"
    Bertolt Brecht, \"Mühsal der Besten\"


    Der Gutachter bemüht sich durch Rabulistik zu verwirren
    Fehldeutungen, Irrtümer, Täuschungen und Verschleierungen - alles wird herangezogen, um auf einen falschen Kurs zu locken.


    Ein Pleuraerguss tritt nicht regelhaft bei einer Herzinsuffizienz auf (s.u.)
    das Krankheitsbild ist mit der Sterndiagnose spezifischer kodiert
    der Pleuraerguss stellt ein eigenständiges, wichtiges Problem dar
    eine medikamentöse Behandlung erfolgt


    Siehe auch :


    http://drg.uni-muenster.de/forum/read.php?1,3556


    und


    Tab. 1 Modifizierte klinische Framingham-Kriterien [10][15] für die Diagnose einer Herzinsuffizienz.

    Major

    paroxysmale nächtliche Dyspnoe
    Orthopnoe
    erhöhter Jugularvenenpuls
    feuchte Rasselgeräusche
    dritter Herzton
    Kardiomegalie im Röntgen-Thorax
    pulmonale Stauung im Röntgen-Thorax
    unter diuretischer Therapie Gewichtsabnahme von 4,5 kg in 5 Tagen als Folge einer vermuteten Herzinsuffizienz

    Minor

    beidseitige Unterschenkelödeme
    nächtlicher Husten
    Dyspnoe bei leichter Belastung
    Lebervergrößerung
    Pleuraerguss
    Tachykardie (Herzfrequenz 120 Schläge/min)


    Diagnose
    Herzinsuffizienz liegt vor, wenn 2 Major- oder 1 Major- und 2 Minor-Kriterien nicht auf andere Begleiterkrankungen zurückgeführt werden können


    Dtsch med Wochenschr 2008; 133: 636-641


    Gruß

    E Rembs

  • Guten Tag,
    zwei Argumente:
    - diagnostischer Aufwand (idealerweise ist in der Anfoderung zur Sonographie explizit der Erguss erwähnt und nicht bloss \"Routine\")

    - therapeutischer Aufwand (Furosemid)

    Manche Gutachter tendieren eher zur ersten Alternative, manche zur zweiten. Ich persönlich würde den weiteren harten Kampf auf der ersten Alternative stützen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Moin,

    Symptome sind doch mit R** zu verschlüsseln ?! Demnach sind Diagnosen aus anderen Kapiteln schon per se keine Symptome ?!

    (Ich weiß, ich weiß, auch mich widern semantische Spitzfindigkeiten an.)

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von merguet:
    Demnach sind Diagnosen aus anderen Kapiteln schon per se keine Symptome ?!

    Guten Tag Hr. Merguet,

    nein, dem ist nicht so. Sie Kapitelanfang XVIII:

    Diejenigen Symptome, die mit ziemlicher Sicherheit auf eine bestimmte Diagnose hindeuten, sind unter den entsprechenden Kategorien in anderen Kapiteln der Klassifikation aufgeführt. Die Kategorien dieses Kapitels enthalten im allgemeinen weniger genau bezeichnete Zustände und Symptome, die ohne die zur Feststellung einer endgültigen Diagnose notwendigen Untersuchungen des Patienten mit etwa gleicher Wahrscheinlichkeit auf zwei oder mehr Krankheiten oder auf zwei oder mehr Organsysteme hindeuten.

  • Hallo Herr Selter,

    dies steht zwar so an angegebener Stelle, aber in den DKR wird nach der Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose in einem extra Kapitel nochmals festgelegt, dass Schlüsselnummern aus Kapitel XVIII nicht HD sind wenn...
    Das wäre unnötig, wenn es nicht als nähere Erläuterung zum vorherigen Kapitel zu verstehen ist, da nicht anderes vorher gesagt wird.

    Damit entsteht schon der Eindruck, den Herr Merguet beschreibt.

    Mfg

    Uwe Neiser


    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    muss gestehen, dass ich nicht verstehe, warum dies eine Einschränkung sein soll. Die DKR D002 sagt auch: \"Die Anmerkungen zu Beginn von Kapitel XVIII in der ICD-10-GM helfen bei der Bestimmung, wann Schlüsselnummern aus den Kategorien R00–R99 dennoch angegeben werden.\"
    Es wird also auf das Vorwort verwiesen und keine Stelle der DKR relativiert die dort gemachten Aussagen insofern, dass Symptome nur mit Kodes aus Kapitel XVIII kodierbar sind. Wenn in den DKR gewisse Kodekreise erwähnt sind, bedeutet dies nicht automatisch den Ausschluss aller anderen (es sei denn, es wird genau dies gesagt).