Liebe NGler,
kann irgend jemand bereits sicher sagen, welche Anteile des in der KIS erstellten Datensatzes später zur DRG-Übermittlung übersendet werden? Die Frage hat einen konkreten Hintergrund: Bei Verlegungen oder bei neu festgestellten Diagnosen wird bei uns im KIs ein neuer Diagnosensatz erstellt. Dabei können die bereits eingegebenen Diagnosen übernommen werden, so dass jeder Datensatz jeweils die vollständige Liste der Diagnosen (nicht aber der Prozeduren) enthält. Muss nun bei Entlassung der E-Diagnosensatz ebenfalls vollständig sein oder reicht es aus, wenn die Diagnosen einmal im Patientendatensatz enthalten sind, gleich, zu welchem Zeitpunkt? Was geschieht mit Diagnosen, die doppelt kodiert sind oder die im Verlauf z.B. aus einer .9-Nummer in eine spezifischere Diagnose überführt wurde?
Viele Fragen , wer kennt die Antworten?
Liebe Grüße aus HH,
S. Sieferts.siefert@kkh-wilhelmstift.de