1.Beurlaubung 2.Rückwirkende Kodierung

  • Hallo Kodierer/innen,

    1. CA- Pat. wird bis zur erneuten stat. Aufnahme ( zur OP CA) stabil entlassen, Grund:Aspirinpause.
    Beurlaubung ja / nein.

    2. Pat. wird beim ersten stat. Aufenthalt ( - 7.3.)wegen Hüftprellung behandelt, im Rö. keine Fraktur erkenntlich. Erneute Aufnahme am 25.3.
    jetzt ist im Röntgen eine verschobene Fraktur erkenntlich.Pat. wird operiert.
    Muß hier im ersten Aufenthalt die HD Hüfprellung in HD Fraktur geändert werden? Kodierregel? Hinweise ?

    Danke. nochmals vielen Dank für die promten Antworten auf meine letzte Frage.

    MfG Tracy

  • Hallo Tracy,

    zum Thema \"Beurlaubung\" empfehle ich mal die SUCHFUNKTION ;) zu testen.
    So wie die Kurzbeschreibung des Falls aussieht, liegt keine Beurlaubung im definierten Sinne vor, aber es wird vermutlich zu einer Fallzusammenführung kommen und dann wird eh´gekürzt.

    Beim 2. Fall darf die Diagnose des 1. Aufenthaltes nicht im Nachhinein geändert werden, wenn zum Entlassungszeitpunkt keine anderen Informationen vorlagen (Ausnahme ist die später eingehende Histologie). Vermutlich wird es in dem beschriebenen Fall wieder zu einer FZF kommen ;)

    Schönen Wochenausklang

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Zitat


    Original von riol:
    So wie die Kurzbeschreibung des Falls aussieht, liegt keine Beurlaubung im definierten Sinne vor, aber es wird vermutlich zu einer Fallzusammenführung kommen und dann wird eh´gekürzt

    Eher nicht, weil die onkologischen Fälle (Beschreibung: \"( zur OP CA) \") meist nur wegen der Komplikationsregel zusammenzuführen sind. Siehe Ausnahme-DRGs von Wiederaufnahmeregelungen nach PFV §2, (1) und (2).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    Sie haben natürlich recht bzgl. der Ausnahmeregeln bei onkologischen Fällen. Ich vermute aber, die \"Aspirinpause\" in dem beschrieben Fall ist evtl. eine Ausnahme von der Ausnahme ;)

    Guten Start in die Woche

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von riol:
    Ich vermute aber, die \"Aspirinpause\" in dem beschrieben Fall ist evtl. eine Ausnahme von der Ausnahme ;)

    Hallo Riol,

    nein ;-).
    Diesbezüglich gibt es keine Ausnahme. Einzig die in der FPV beschriebene Ausnahme der unerwünschten Nebenwirkungen (keine Komplikation).

  • Hallo riol,
    zu Ihrem Statment:

    Zitat


    Original von riol:
    Hallo Tracy,


    Beim 2. Fall darf die Diagnose des 1. Aufenthaltes nicht im Nachhinein geändert werden, wenn zum Entlassungszeitpunkt keine anderen Informationen vorlagen (Ausnahme ist die später eingehende Histologie).

    Wie kommen Sie darauf, dass es sich nur um histologische Befunde handelt?
    Ich meine schon, dass die Fraktur als HD für den ersten Aufenthalt herhalten kann.
    D002f, 2 Absatz, letzter Satz: Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sin dfür die Kodierung heranzuziehen.
    Viele Grüße
    J.Renkawitz

  • Guten Tag,
    wenn medizinisch beim ersten fall die Fraktur da war und nicht gesehen wurde, dann dürfte trotzdem die Fraktur die HD in beiden Fällen sein; wahrscheinlich dann mit der Konsequenz der FZL.
    Andererseits kommt es bei älteren Leuten immer wieder zu rezidivierenden Stürzen. Es lohnt sich also, danach zu fahnden. Zum einen, um eine entsprechende Abrechnung zu rechtfertigen, zum anderen um die diskrepanten Befunde zu erläutern. Auch die niedergelassenen Kollegen machen sich ja so ihre Gedanken.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nach Entlassung eingehende Befunde sind vom Verständnis doch die, die ich bereits während des Aufenthaltes im Sinne der Diagnostik vorbereitet habe. So z. B. PE während Aufenthalt, Eingang des Befundes erst nach Entlassung = Kodierung.
    Aber doch nicht, wenn erst zu einem anderen Zeitpunkt eine Verletzung/Erkrankung diagnostiziert wurde. So wie hier in dem Fall des erneuten Röntgens. Alles andere wäre unsinnig, denn:

    1. Wer sagt, dass die Fraktur in jedem Fall schon vorbestehend war? Ggf. ist ein neuer Sturz mit der Fraktur in Verbindung zu bringen, nur lässt sich das anamnestisch nicht bei allen Patienten klären (Demenz, geistige Behinderung, ...).
    2. Dann müsste man in anderen Fällen, wo ein Patient mit unklarem Krankheitsbild entlassen wird, diesem hinterhertelefonieren, ob er denn von jemandem anderen mittlerweile eine Diagnose bekommen hat. Man würde gerne seine Kodierung aktualisieren.....

    Also, für mich wird im oben genannten Fall keine Änderung der Kodierung vorgenommen.

    Nicht vergessen sollte man auch die Einleitung: \"Der Begriff „nach Analyse” bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes,...\". Da steht nicht: \"zu irgendeinem Zeitpunkt\".

    Mal abgesehen davon, könnte man zur Klärung dies auch genauer formulieren, damit Missverständnisse erst gar nicht entstehen. Bei der Gelegenheit kann man sich dann auch fragen, was dies unter der HD-Regel zu suchen hat, es betrifft genauso auch NDs. Aber diese formalen und inhaltlichen Schwächen gibt es in den DKR ja öfter.

  • Schönen guten Tag allerseits,

    im vorliegenden Fall sehe ich das genau so wie Dirk Selter, denn in der Kodierregel geht es um den Befundeingang; erhoben werden muss der Befund schon während des Aufenthaltes.

    Der Fall führt mich aber zu einer weiteren (akademischen) Frage: Was ist, wenn sich retrospektiv unter Kenntnis der Dislokation nun im primären Röntgenbild doch eine Fissurlinie findet, die primär übersehen bzw. nicht als solche interpretiert wurde?
    :d_gutefrage:
    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Reinhard,

    dann würde ich immernoch sagen, dass es ein neuer Befund ist, kein nach Entlassung eingehender. Der Befund im 1. Aufenthalt, wenn auch falsch, war ja bereits erhoben und stand nicht aus. Sophisticated, aber man muss sich ja für etwas entscheiden,.....