T81.4 oder T89.03??

  • moin!

    die dehiszenz ist doch hier leider die folge der bereits genähten wunde (im sinne einer komplikation )und eine offene wunde liegt primär jetzt nicht vor-sondern lag damals vor.somit kann es keine folgebehandlung sein, weil die dehiszenz ja nicht geplant war-bleibt nur der t-code..

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    mal unabhängig von der HD-Zuordnung:

    Wie kommen Sie darauf, dass nur bei \"geplanten\" Folgebehandlungen eine Folgebehandlung vorliegt? Die DKR geben dass nicht vor, hier wird auf der einen Seite die Folgebehandlung beschrieben und auf der anderen Seite der geplante Folgeeingriff.
    \"Für die initiale und nachfolgende Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden.\" Da steht nicht: Für die initiale und nachfolgende geplante Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden.\"

  • hallo retour,
    schon sind wir bei der problematik , die unterhalb beispiel 6 als kommentar bei der D005d beschrieben wird-und da meine ich herauslesen zu können, daß der infekt-wie hier die dehiszenz der wunde- eben NICHT als folge aufgefaßt werden muß...
    dazu ist in der überschrift vermerkt folgezustände+geplante folgeeingriffe-bei einer genähten wunde sollte doch nur noch ggfs das fädenziehen als folge überbleiben und keine infektion , die einer therapie bedarf...

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • hallo Herr Dr. Wacket,

    Das mit dem geplant/ nicht geplant sehe ich wie Sie.

    Der text von D005d lautet: Folgezustände und geplante Folgeeingriffe.
    Ungeplante regelt D005d also nicht, auch wenn aus sprachlichen gründen \"geplante\" an der von Herrn Dr. Selter aufgezeigten stelle fehlt. Bei dieser überschrift kann ich D005 nicht für ungeplante eingriffe benutzen. Das ginge nur, wenn da \"Folgezustände und Folgeeingriffe\" stünde.

    Geplant ist aber keinesfalls als tag und uhrzeit zu verstehen, nur das üblicherweise noch ein eingriff notwendig wird.

    mfg ETgkv

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    und nochmal...

    Es geht hier nicht um geplante Eingriffe, sondern um Folgebehandlung.

    Die DKR D002 sagt auch im übergeordneten Text \"Hauptdiagnose\". Wollen Sie also Komplikationen nach medizinischen Maßnahmen nicht entsprechend der Vorgaben kodieren, wenn sie als Nebendiagnosen anzugeben sind?

  • Guten Tag,
    wie wäre es denn mit der Definition der Dehiszenz als Folgezustand der offenen Verletzung?
    Wenn wir hier schon semantische Spitzfindigkeiten diskutieren.

    Oder gilt dies dann nur für geplante Folgezustände? :sterne:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • `n abend,

    ich würde die dehiszenz als komplikation nach med.maßnahmen klassifizieren =also einen t-code verwenden...
    aber mit dem fogezustand kann ich mich gar nicht anfreunden

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Zitat


    Original von Dr.Wacket:
    `n abend,

    ich würde die dehiszenz als komplikation nach med.maßnahmen klassifizieren =also einen t-code verwenden...
    aber mit dem fogezustand kann ich mich gar nicht anfreunden

    Einspruch:
    lt. DKR:
    Liegt eine offene Wunde mit Komplikation vor, ist der Kode für die offene Wunde anzugeben, gefolgt von einem Kode aus T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde.

    Und die Wunde war bei Aufnahme offen (durch die Dehiszenz). Klingt jetzt zwar irgendwie nach Zirkelschluss, aber mir fällt nichts besseres ein.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch