Hallo an alle
Habe ein Problem mit der stationären Notwendigkeit und hoffe ihr könnt mir hierzu einen Tipp geben.
Hier der Fall:
Patient mit Colonkarzinom kommt zur geplanten Aufnahme wg. Chemotherapie (08:09 Uhr). Wurde komplett aufgenommen. Im Laborbefund (08:36 Uhr) wurde eine Neutropenie festgestellt u. die Patientin wieder nach Hause entlassen. Eine Wiederaufnahme zur Chemo wurde ausgemacht.
Argumentation der MDK:
„Aus aus ex ante-Sicht bestand die Notwendigkeit der Aufnahme zur Fortsetzung der Chemotherapie, der erbrachte Leistungsinhalt (Blutentnahme u. Aufnahmegespräch) entspricht aber keiner vollstationären Behandlung, so dass durch die Kasse leistungsrechtlich über die Abrechnung zu entscheiden ist“.
Meine Argumentation war:
Im Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichtes vom 25.09.2007 - GS 1/06 heißt es, dass bei einer gerichtlichen Überprüfung der Frage, ob eine stationäre Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist, von dem im Behandlungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes (ex ante-Sicht) auszugehen ist. Weiter wurde der Patient komplett stationär aufgenommen inkl. Akte, Essensbestellung usw. Da die Leukopenie bei Aufnahme nicht absehbar war, sehen wir die Voraussetzung der stationären Abrechnung als erfüllt. Die Notwendigkeit der stationären Aufnahme aus ex ante-Sicht wurde in dem MDK-Gutachten bestätigt.
Argumentation der Kasse:
Grundsätzlich ist die Ermittlung der Blutwerte ambulant möglich. Es ist davon auszugehen, dass das Ergebnis der Blutuntersuchung im stationären Bereich in kürzester Zeit vorliegt und so über die weitere Verfahrensweise entschieden werden kann. Wir sehen die Bestimmung der Blutwerte als Inhalt der Aufnahmeuntersuchung.
Seht ihr bei diesem Fall Chancen auf Erfolg? Bin mir nämlich auch nicht mehr so sicher
MfG
mema