Hallo Herr Richter,
es ist auch beim bayer. MDK gängiges Verfahren, diese Prüfanzeigen zur Fristwahrung zu verschicken. Und Monate später findet dann die Prüfung (in den meisten Fällen bei uns als Vor-Ort-Begehung) statt.
Im Gesetz steht ja nicht drin, in welchem Zeitraum die Prüfung tatsächlich stattzufinden hat. Und mir ist auch keine anderswo getroffene eindeutige Regelung hierzu bekannt.
Falls es diese doch geben sollte, und die darin genannte Frist wäre überschritten, stehen Ihnen die 100 Euro zu, weil mit der Anzeige die Prüfung eingeleitet ist und ohne Minderung des Rechnungsbetrages geendet hat.
Beste Grüße,
fimuc