Berichtspflicht bei stationärem Aufenthalt

  • Hallo Forum,

    kann mir hier jemand sein Wissen zur Verfügung stellen und mir helfen?

    Ich benötige die rechtliche Quelle, in der die Berichtspflicht (konkret Entlassungsbericht) des Arztes niedergelegt ist.

    Ich habe bereits das SGB V durchforstet, bin aber nicht fündig geworden. Ist da eher der Bundesmantelvertrag der Ursprung?
    Ich bin dankbar, je genauer die Informationen sind.

    Herzlichen Dank und sonnige Grüße
    mabu

  • Hallo mabu,
    eine Berichtspflicht wie Sie eine meinen habe ich auch nicht gefunden, jedoch besteht eine Pflicht zur Dokumentation insbesondere nach einem Urteil des BGH von 1986, hier spricht der BGH von einer \" vertraglich und deliktischen Dokumentations Pflicht\"
    Hier so meine unjuristen Meinung würde ich auch den Zusammenhang mit dem Entlassbericht suchen.
    Der ist nichts anderes als eine Zusammenfassung der ärztlichen Dokumenation. :sterne:
    Schönes Wochende :sonne: :sonne: :sonne:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Schönen guten Tag Mabu

    Da hilft die Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte weiter:

    Zitat

    § 10 Dokumentationspflicht
    (1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen die erforderlichen Aufzeichnungen zu machen. Diese sind nicht nur Gedächtnisstützen für die Ärztin oder den Arzt, sie dienen auch dem Interesse der Patientin oder des Patienten an einer ordnungsgemäßen Dokumentation.

    und

    Zitat

    C. Verhaltensregeln
    (Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung)

    [...]

    Nr. 2 Behandlungsgrundsätze

    Übernahme und Durchführung der Behandlung erfordern die gewissenhafte Ausführung der gebotenen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst. Dazu gehört auch

    • rechtzeitig andere Ärztinnen und Ärzte hinzuzuziehen, wenn die eigene Kompetenz zur Lösung der diagnostischen und therapeutischen Aufgabe nicht ausreicht,
    • rechtzeitig die Patientin oder den Patienten an andere Ärztinnen und Ärzte zur Fortsetzung der Behandlung zu überweisen,
    • dem Wunsch von Patientinnen und Patienten nach Einholung einer Zweitmeinung sich nicht zu widersetzen,
    • für die mit- oder weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte die erforderlichen Patientenberichte zeitgerecht zu erstellen

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    P.S.: Bei angestellten Ärzten sollte das sowieso kein Problem sein, weil der Arbeitgeber dann die Dokumentations- und Berichtspflicht als Dienstaufgabe festlegen kann.

  • Hallo Herr Schaffert,

    vielen herzlichen Dank. Das ist genau das, wonach ich gesucht habe...

    Ich wünsche Ihnen (und natürliach auch allen anderen Teilnehmern dieses Forums) einen guten Wochenstart.

    Herzliche Grüße
    Mabu

  • Hallo Mabu,
    zum Thema Berufsordnung.
    \"Verbindlich\" ist die jeweilige Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer, die sich zwar meist an die Muster-BO anlehnt oder diese übernimmt, mitunter aber auch abweicht (Föderalismus ist schön).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,
    wir haben gelegentlich st. Fälle, bei denen wir im Rahmen einer Konsilleistung Dialysen durchführen lassen.
    Welcher Arzt hat in diesen Fällen die Dokumentationspflicht (-berechtigung) in der Patientenakte?
    Der Stationsarzt oder der Arzt, der die Dialyse durchführt?

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo,
    wenn Sie die Leistung den Kostenträgern in Rechung stellen = Sie
    Wenn die Leistung über den Erbringer abgerechnet wird= dieser

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo -

    m.E. greift hier auch die BO. Auch ein Konsiliararzt muß einen Bericht/Dokumentation erstellen, egal wer abrechnet.

    Herzliche Grüße.

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo,
    die Dokumentationspflicht hat der durchführende Arzt. Die ist mit der Leistungserbringung verknüpft und zunächst einmal unabhängig von der Abrechnung zu sehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch