Zitat
Original von Selter:ohne Ihren Vorschlag wirklich ernst zu nehmen. drängt sich mir dann doch die Frage auf, warum Sie der Meinung sind, dass der ständig kritisierte MDK dann für eine Verbesserung der Medizin usw. sorgen würde. Wenn dem so wäre, müsste doch viel weniger Kritik seitens der Kliniken verbalisiert werden. So ganz verstehe ich das nicht.....
Hallo Herr Selter,
schade, dass Sie mich nicht ernst nehmen!
Vermutlich sind Sie in einer Klinik, in der die Kollegen Ihre Verbesserungsvorschläge für die Dokumentation gleich in die Tat umsetzen!
:i_respekt:
Bei uns ist das leider nicht so! :a_augenruppel:
Es wäre sicher ein großer Gewinn, wenn ein Kollege/Kollegin mit MDK-Erfahrung bei der Anamnese, der Visite, der Pflegevisite, der OP etc anwesend wäre und ständig Hinweise geben würde, wie man korrekt und ausreichend dokumentiert, um die Leistung korrekt abzubilden.
Wir beide haben neulich darüber am Telefon geredet, dass ich in einer mehrstündigen Operation mit dem Lösen von Adhäsionen beschäftigt war aber durch meine Wortwahl im OP-Bericht leider die (Teil-)Adhäsiolyse nicht kodieren konnte. Hätte ich einen erfahrenen MDk-Kollegen zur Seite gehabt, wäre dies sicherlich nicht passiert.
Vielleicht müssen sich manche MDK-Kollegen/Kolleginnen Kritik gefallen lassen weil sie nach jahrelanger ausschließlicher Gutachtertätigkeit den Boden unter den Füßen verloren haben.
In vielen Fächer, nicht nur in der Gynäkologie, ist so einiges nicht mehr wie vor 10 Jahren. Ich habe deshalb schon einige Dispute gehabt, weil neuere OP-verfahren nicht immer korrekt nachvollzogen werden konnten.
Meine Kodierkräfte sind allesamt erfahrene Schwestern, die ich heute gerne mit ihrem Wissen aus Kodierprüfungen und MDK-Begehungen auf die Stationen zurückschicken würde, um ihre Erfahrungen dort in die alltägliche Dokumentationspraxis einfließen zu lassen.
Vielleicht habe ich es mit diesen Ausführungen verständlicher gemacht. Sonst können wir gerne nochmal miteinader telefonieren.
Aber nicht morgen oder Donnerstag. Da habe ich wieder MDK-Begehungen mit 80 Prozent Verweildauerprüfungen bzw. §39 Überprüfungen.
Nur ein Beispiel:
Pat mit 140 kg, Rezidivvarikosis bei Z.n. Lungenembolie, Z.n.Ulcus cruris mit Hautverpflanzung, Marcumar-Dauertherapie, Vitalkapazität 70%
Alleinstehende Patientin auf einem kleinen Dorf ohne öffentliche verkehrsmittel in ca 70 km Entfernung zur Klinik lebend.
Fragestellung der KK: Hätte die Operation nicht ambulant durchgeführt werden können.
Ich kann Ihnen das Ergebnis des Gutachtens mit 99% Wahrscheinlichkeit voraussagen: :i_baeh:
Ein Berechnungstag wird \"großzügigerweise\" sozialmedizynisch akzeptiert.
(Was kann die KK (Versichertengemeinschaft) denn dafür, dass die Frau so dick ist, dass sie keinen Mann hat, dass sie auf dem Dorf wohnt, dass sie wahrscheinlich ungesund lebt und keinen Sport treibt) :laugh:
Medizinisch ist die MDK-Entscheidung angemessen. Alles andere ist Leistungsrecht wofür der MDK nicht zuständig ist.
Das Beispiel ist kein Witz sondern tägliche Realität!