- Offizieller Beitrag
Hallo,
da weiß man doch gleich, woher der Wind weht....
Patientin 28 Tage stationär. MDK-Gutachten beauftragt zur Klärung der Verweildauer.
Ergebnis: \"Die oGVD der DRG ist nicht tangiert. Die 28-tägige Dauer der stationären Behandlung war medizinisch indiziert.\"
Dann wird das Gutachten erneut von der Kasse beantragt, weil dem MDKler wohl nicht aufgefallen war, dass wir nach tagesgleichen Pflegesätzen abgerechnet haben und nicht nach DRGs.
Neues Gutachten wegen \"missverständlicher Beauftragung\". Gleicher Gutachter, gleiche Unterlagen.
Ergebnis: \"Aufgrund der Unterlagen gibt es keine med. Gründe für den präop. Tag, ... Entlassung hätte am xx.xx.2008 erfolgen können.\" Somit ergibt sich eine Kürzung der Verweildauer um 8 Tage.
Bisher habe ich den Gutachter noch nicht sprechen können, werde aber ganz bestimmt klar machen, dass dies eine bodenlose Frechheit ist.