Hallo zusammen,
Zitat
Original von Selter:Also ein Infekt deutet ja mal auf eine OP hin. Dann sind ja die Chancen gut, dass dies in den Verantwortungsbereich des KH fällt. Ohne OP kein Infekt und Infekte sind ja nun mal meist operationsbedingt.
vor allem dann, wenn sich der Patient nicht an die aufgegebenen Verhaltensregeln hält.
Woher soll denn das KH wissen, was seit der letzten Entlassung passiert ist? der Verantwortungsbereich des KHs endet zumeist räumlich an den Grenzen des Krankenhauses. Diskutierbar wäre allenfalls ncoh ein Aufklärungsversäumnis bei der Sicherungsaufklärung. aber da sind wir dann auch schon in der Haftungsproblematik.
Und das bei einer Entlassung mit reizlosen Wundverhältnissen die WA i.S. der Komplikationsregel abgearbeitet werden soll, würde ich mir gerne vom Sozialgericht erklären lassen.
Die simple Formel \"Infektion post-op = FZL wg Komplikation\" ist mir etwas zu einfach. Sorry.
:d_niemals: