Fallzusammenführung wg. Komplikation / OGVD

  • Sehr verehrte Frau Busley,

    Zitat


    Original von A. Busley:
    ...Warum aber wird nun auf einmal im Sinne der Abrechnung eine Fallzusammenführung bei Komplikation in den Augen mancher Controller eigentlich gar nicht mehr möglich, wenn der Verantwortungsbereich des KH an seiner Grundstücksgrenze endet??...


    wie Sie meinem obigen Beitrag entnehmen können, sind es nicht die „Augen mancher Controller“, sondern eine „Mischung“ aus bayer. Krankenhausgesellschaft und bayer. MDK, die eine Fallzusammenführung wegen Komplikation derzeit nicht mehr sieht.
    Grund: Der MDK sieht sich schlechterdings einfach nicht in der Lage, zu entscheiden was im „Verantwortungsbereich des Krankenhauses“ liegt bzw. worum es sich dabei überhaupt handelt (unbestimmter Rechtsbegriff). Es geht – wohlgemerkt – nicht um die Prüfung einer Komplikation im „medizinischen“, sondern einzig und allein im „abrechnungstechnischen“ Sinn!

    MfG

    P.S. Ich bin hier nur der Überbringer der (guten/schlechten) Nachricht. Falls Sie weitere Zweifel haben, sollten Sie (oder auch Herr Selter et al.) sich vielleicht einfach mit der BKG und/oder dem bayer. MDK zusammensetzen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Lieber Herr Balling,

    Sie überbringen keine Nachrichten, sondern zitieren eine Krankenhausgesellschaft zu einer angeblichen Aussage eines MDK.

    Bitte verwechseln Sie das nicht!

    Quellen sollten stets kritisch hinterfragt werden, bevor man ihre Äußerungen zu wertvoll einschätzt.

    Viele Grüße

    [f3][c=blue]Dr. Annette Busley[/c][/f3]
    Fachgebietsleiterin Stationäre Versorgung

    [f3][c=blue]MDS[/c][/f3] Medizinischer Dienst des
    Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V.
    Telefon: 0201 8327-288
    E-Mail: a.busley@mds-ev.de

  • Zitat


    Original von Selter:

    Also ein Infekt deutet ja mal auf eine OP hin. Dann sind ja die Chancen gut, dass dies in den Verantwortungsbereich des KH fällt.

    Guten Abend,
    bei postoperativen Infektionen wird eine \"Verantwortung\" des Krankenhauses nie 100prozentig zu widerlegen sein - auch wenn wir alle wissen dass diese Komplikationen oft nicht zu verhindern sind, wird man nie beweisen können dass wirklich alle Hygienemaßnahmen perfekt eingehalten wurden. (Muss man auch nicht, meiner Meinung nach müsste der MDK das Gegenteil beweisen).
    Wie sieht es aber bei Komplikationen aus, bei denen eindeutig feststeht dass das Krankenhaus nichts falsch gemacht haben kann?
    Aktueller Fall von heute: Sectio, Gabe von Unacid, Entlassung einer gesunden und fröhlichen jungen Mutter. Einige Tage später Wiederaufnahme mit generalisiertem Exanthem, das als Allergie auf Unacid gewertet wird. Eine Allergie war vorher nicht bekannt.
    Der MDK meint, dies sei eine Komplikation im Verantwortungsbereich des Krankenhauses. Mich würde interessieren, was das Forum dazu sagt.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag,


    Zitat


    Original von Leonhardt:
    Aktueller Fall von heute: Sectio, Gabe von Unacid, Entlassung einer gesunden und fröhlichen jungen Mutter. Einige Tage später Wiederaufnahme mit generalisiertem Exanthem, das als Allergie auf Unacid gewertet wird. Eine Allergie war vorher nicht bekannt.
    Der MDK meint, dies sei eine Komplikation im Verantwortungsbereich des Krankenhauses.


    Frauen, die vor, während oder direkt nach einem Kaiserschnitt Antibiotika bekommen, erleiden deutlich seltener eine Infektion der Gebärmutter oder der Operationswunde


    http://www.cochrane.org/reviews/de/ab000933.html


    Keine Komplikation im Verantwortungsbereich des Krankenhauses


    Gruß

    Eberhard Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Eberhard,

    dass hier anscheinend ein Infektionsrisiko gesenkt wird, ist aber keine Erklärung für den Ausschluss einer Komplikation im Sinne der FPV.

    Wieso soll eine Reaktion auf ein vom Krankenhaus gegebenes Medikament, dass zur Wiederaufnahme führt, keine Komplikation im Verantwortungsbereich des Krankenhauses sein? Kann ich nicht nachvollziehen.

  • Hallo Herr Selter,

    Zitat


    Original von Selter:
    ...Würden Sie dann auch klagen?


    Als ultima ratio immer!


    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Balling,

    was soll in diesem Beispiel \"ultima ratio\" bedeuten? Wenn der MDK Ihnen erklärt, dass hier eine Komplikation in Zusammenhang mit der OP vorliegt (medizinisch spricht gar nichts, wirklich ganz und gar nichts dagegen) und Sie die Fälle zusammenzulegen haben, wollen Sie dann wirklich klagen?

    1. Würde ich das gleiche Gutachten so erstellen und eine Fallzusammenlegung von Ihnen fordern.

    2. Würde ich bei uns schon ohne MDK-Gutachten die Fälle zusammenlegen.

    3. Sollte mal eine Fallzusammenlegung übersehen worden sein und es gäbe so ein Gutachten, würde ich entsprechend die Fälle im nachhinein zusammenzulegen.

  • Zitat


    Original von Selter:

    Wieso soll eine Reaktion auf ein vom Krankenhaus gegebenes Medikament, dass zur Wiederaufnahme führt, keine Komplikation im Verantwortungsbereich des Krankenhauses sein? Kann ich nicht nachvollziehen.

    Hallo,
    neuse Spiel, neues Glück. Ich hoffe, ich habe diesmal genau gelesen.

    Es wäre für mich dann eine Komplikation, wenn bei bekannter Allergie ein Medikament gegeben wird (i.S. der Missachtung einer Kontraindikation) und es dann zur entsprechenden Reaktion komt.

    Es wäre für mich dann keine Komplikation, wenn die Allergie nicht bekannt ist und als Reaktion erstmalig auf das Medikament auftritt.

    Ich denke wir müssen hier zwischen Medizin und Abrechnung unterscheiden. Mir ist bei dem Begriff Berantwortungsbereich einfach die Nähe zur Haftpflicht- und Schadensersatzjuristerei zu gross.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das kann doch keine Begründung sein. Überspitzt bedeutet das, dass ich mich als Krankenhaus dumm stelle und möglichst wenig wissen möchte, damit ich nachher sagen kann, es war nicht bekannt (was ich nicht weiß, macht den MDK nicht heiß...).
    Man kann dann genauso sagen, man muss als KH bei Medikamentengabe vorher abklären, ob es schadlos dem Individuum gegeben werden kann (dass hier eine geringe Pratikabilität gegeben ist, ist mir klar).

    Zitat


    Original von E_Horndasch:
    Es wäre für mich dann eine Komplikation, wenn bei bekannter Allergie ein Medikament gegeben wird (i.S. der Missachtung einer Kontraindikation) und es dann zur entsprechenden Reaktion komt.


    Das ist keine Komplikation mehr, sondern ein ärtzlicher Kunstfehler. Da hätte ich dann auch Angst vor Regressforderungen und die Fallzusammenlegung wäre mein kleinstes Problem.

    Im Beipackzettel des Antibiotikums finden Sie bestimmt den Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen. Sie haben dies als Verordner der Therapie genauso in Kauf genommen und trotzdem (ohne zu wissen, bzw. zu prüfen, ob dies hier wahrscheinlich eintreten wird) das Medikament der Patientin gegeben. Was, bitte, soll das anderes sein, als Ihr Verantwortungsbereich? Hätte die Patientin die Pillen aus eigenem Antrieb heimlich genommen, dann wäre es nicht Ihr Verantwortungsbereich.

    Verantwortungsbereich ist doch nicht so zu verstehen, dass hier von Ihnen die Nebenwirkung hervorgerufen wurde, das macht das Medikament. Die Nebenwirkungen sind aber durch Ihre verordnete Therapie entstanden und das ist dann in/unter Ihrer Verantwortung entstanden.

    In der FPV sind extra die Chemo-/Strahlentherapien mit Ihren Komplikationen aus der Fallzusammenlegung herausgenommen worden. Diese besonders beschriebenen Ausnahmen sind genau das: Ausnahmen. Es steht dort nicht, dass Nebenwirkungen von Medikamenten keine Komplikationen nach der FPV sind oder diese dann nicht als solche zu werten sind, wenn das KH dies nicht wissen konnte.

    Mal ganz ehrlich: Ich versteh hier nicht mal ansatzweise, wie man das anders sehen kann.

  • Zitat


    Original von Selter:

    Verantwortungsbereich ist doch nicht so zu verstehen, dass hier von Ihnen die Nebenwirkung hervorgerufen wurde, das macht das Medikament. Die Nebenwirkungen sind aber durch Ihre verordnete Therapie entstanden und das ist dann in/unter Ihrer Verantwortung entstanden.

    Mal ganz ehrlich: Ich versteh hier nicht mal ansatzweise, wie man das anders sehen kann.

    Hallo Herr Selter,
    jetzt denke ich, kommen wir der Sache näher. In Ihren Augen - wenn ich Sie recht verstehe - ist eine in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallende Komplikation eine Komplikation, die durch die Behandlung (welche wiederum durch das Krankenhaus durchgeführt wurde) hervorgerufen wurde. Unabhängig davon, ob im haftungsrechtlichen Sinne ein schuldhaftes Verhalten des Krankenhauses vorliegt.
    Habe ich Sie so korrekt verstanden?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch