Sehr verehrte Frau Busley,
Zitat
Original von A. Busley:
...Warum aber wird nun auf einmal im Sinne der Abrechnung eine Fallzusammenführung bei Komplikation in den Augen mancher Controller eigentlich gar nicht mehr möglich, wenn der Verantwortungsbereich des KH an seiner Grundstücksgrenze endet??...
wie Sie meinem obigen Beitrag entnehmen können, sind es nicht die „Augen mancher Controller“, sondern eine „Mischung“ aus bayer. Krankenhausgesellschaft und bayer. MDK, die eine Fallzusammenführung wegen Komplikation derzeit nicht mehr sieht.
Grund: Der MDK sieht sich schlechterdings einfach nicht in der Lage, zu entscheiden was im „Verantwortungsbereich des Krankenhauses“ liegt bzw. worum es sich dabei überhaupt handelt (unbestimmter Rechtsbegriff). Es geht – wohlgemerkt – nicht um die Prüfung einer Komplikation im „medizinischen“, sondern einzig und allein im „abrechnungstechnischen“ Sinn!
MfG
P.S. Ich bin hier nur der Überbringer der (guten/schlechten) Nachricht. Falls Sie weitere Zweifel haben, sollten Sie (oder auch Herr Selter et al.) sich vielleicht einfach mit der BKG und/oder dem bayer. MDK zusammensetzen.