Folge einer Fraktur oder Fraktur als HD?

  • Hallo Forum,

    folgender Fall:
    Pat. mit medialer Schenkelhalsfraktur erhält im Feb. 08 eine operative Versorgung mit DHS. HD S72.01
    Im Mai 08 Wiedervorstellung des Pat. wegen Schmerzen im Hüftgelenk. Im Rö-Bild erkennbar Cutting-out der Hüftschraube. Die DHS wird entfernt und eine Hüft-TEP implantiert.
    Frage: was ist HD?
    T93.1 (Folgen einer Fraktur des Femurs) + T84.1 als ND (so könnte man die D005d Beispiel 4 interpretieren) oder
    ist die Frakturbehandlung nach 3 Monaten noch noch gar nicht abgeschlossen und die S72.01 weiter HD + T84.1 als ND?

    Mit Dank für die Kommentare

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    zweifelsfrei besagt die von Ihnen genannte Kodierrichtlinie, dass die T93.1 niemals die HD sein kann, sondern immer als ND zusätzlich zu einer benannten Folgeerscheinung anzugeben ist.

    Daher sollte hier das Cutting-Out (im Sinner einer Komplikation des eingebrachten Osteosynthesematerials) als HD gewertet werden.

    M. E. gehört dann noch die Fraktur zusätzlich als ND genannt, da man nach 3 Monaten sicherlich von keinem Abschluss der Frakturheilung sprechen kann. Und schließlich erfolgte mit der Implantation der TEP eine entsprechende Versorgung der vorliegenden Femurfraktur.

    Herzliche Grüße

    Kodiak

  • Hallo riol,

    T93.1 geht nicht; vor T90 steht der Hinweis, dass T90 - T98 für Spätfolgen zu benutzen ist. Es wird hier auch \'1 Jahr und länger\' genannt.
    Ich glaube wir sind uns einig, dass das hier nicht passt.

    Die HD ist die Fraktur, entweder im Sinne von Weiterbehandlung, oder eben von frisch, \'Cut-out\' ist sozusagen auch eine Fraktur.

    Als Nebendiagnose dann die T84.1 ... oder vielleicht die M96.6 ? Hier hatte ich auch schon interessante Diskussionen mit dem MDK... ist aber nicht wirklich relevant.

    Viele Grüße aus Melle
    Dr. Th. Wagner 8)
    Facharzt für Chirurgie
    Leiter Medizincontrolling
    christl. Klinikum Melle

  • Hallo verehrte Mitstreiter :)

    natürlich handelt es sich hierbei um einen Kassenwiderspruch, die natürlich die Schenkelhalsfraktur irgendwie aus der Rechnung heraushaben möchte :t_teufelboese:

    Ich bin auch Ihrer Meinung und halte die Fraktur nach 3 Monaten noch nicht für ausbehandelt. Stellt sich aber die Frage, ist sie noch HD oder ist T84.1 als HD zu werten und die Fraktur wird zur ND??

    Das ist keine Haarspalterei, sondern erwartungsgemäß triggert die Reihenfolge in unterschiedlich bewertete DRGs.
    Was würden Sie wählen und mit welcher Argumentation (ohne den Erlös zu berücksichtigen!)? :d_gutefrage:

    Ich danke für eine Antwort.
    Noch eine schöne Woche

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo riol,

    da es sich nicht um eine \"geplante Folgebehandlung\" der SHF, sondern um eine Dislozierung der DHS handelt, ist m.E. die T84.1 als HD zu verwenden. Die S72.01 ist ND (z.B. zusätzlicher Aufwand wegen der Entfernung der DHS).

    Beste Grüße,
    fimuc

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von fimuc:
    Die S72.01 ist ND (z.B. zusätzlicher Aufwand wegen der Entfernung der DHS).

    Hallo,

    warum sollte die ME den zusätzlichen Aufwand für die Fraktur darstellen? Die ME wird wegen der Fehllage gemacht. Wenn, dann ist die TEP-Implantation der zusätzliche Aufwand. HD kann ich hier nur den T-Kode sehen, die Fraktur als ND, wenn mit der ME die Sache nicht abgeschlossen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Selter,

    meine Überlegung war, in Anlehnung an die DKR \"geplante Folgebehandlung\", dass die Fraktur als Ursache der Materialimplantation bei dessen Entfernung zumindest ND sein müsste (der T-Kode als HD ist in diesem Fall ja unstreitig).

    Zitat


    Original von Selter:

    ... die Fraktur als ND, wenn mit der ME die Sache nicht abgeschlossen ist.

    Diese Argumentation ist wesentlich schlagkräftiger, das erkenne ich gerne neidlos an.

    Beste Grüße,
    fimuc

  • Hallo zusammen,
    hallo Herr Selter,

    nur noch mal zum Mitschreiben:
    HD ist die T-Nr. und die SHF wird zur ND, weil die Frakturbehandlung mit der ME nicht abgeschlossen war, sondern noch der TEP bedurfte?

    Mit Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo zusammen,

    habe wieder so einen Fall:
    Wieder eine \"cutting out\" etwa 3 Monate nach Erstversorgung. Wieder geht es um die Frage, was ist die HD: Das cutting out mit T-Kode oder die SHF.
    Diesmal möchte der MDK-Gutachter die SHF als HD, da sie ja noch nicht ausbehandelt worden sei. Das Cutting out sei eine ND!
    M. E. ist aber nicht die SHF der Aufnahmeanlass, sondern das \"ungeplante\" cutting out der Schraube und somit die HD.
    Pat. erhielt übringens nach ME eine TEP.

    Wie sieht das Forum die Sache?!
    Mit Dank

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo riol,

    tja, was soll man dazu sagen.... ABM-Maßnahme durch MDK?

    Die DKR D002 beschreibt, dass eine Komplikation nach medizinischer Maßnahme so spezifisch wie möglich bezüglich der Störung zu kodieren ist. Die Komplikation ist hier die Fehllage des Osteosynthesematerials und nicht die Fraktur. Nach DKR D002 müssen Sie also den T-Kode nehmen, da dies am spezifischsten die Störung beschreibt.

  • Hallo Herr Selter,

    ABM-Maßnahme durch den MDK!! Besser konnten Sie meinem Gefühl keinen Ausdruck geben.
    Herzlichen Dank für die D002-Info und Unterstützung!!

    Noch einen schönen Tag

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg