Hallo Herr Selter,
es \"juckt\" mir in der Tat in den Fingern :teufel:
Ich habe erneut die SEG4 254 daraufhin studiert. Bekanntermaßen steht dort:
Problem/Erläuterung
Wie ist eine intraoperative Femurschaftfraktur (z.B. beim Einschlagen der Prothese) als Nebendiagnose zu kodieren?
S72.3 Fraktur des Femurschaftes
oder
M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte
Kodierempfehlung
Unter Berücksichtigung der DKR D002f, dort unter \"Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen\", ist abzuleiten, dass für diesen Fall S72.3 zutrifft (betroffenes Organ und Art der Erkrankung spezifisch beschrieben). M96.6 beschreibt zwar den Zusammenhang mit der medizinischen Maßnahme, aber ohne Organbezug. Um den Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme zu beschreiben, kann der Kode Y69! Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung als Nebendiagnose zusätzlich angegeben werden.
Mir wird der Widerspruch in dieser Empfehlung erst jetzt deutlich. :a_augenruppel:
Der komplett unspezifische Kode Y69! soll dem \"spezifischeren\" Kode M96.6 (zumindest ein Hinweis auf Muskel-Skelett-System!) vorgezogen werden! Entbehrt einer gewissen Logik. :sterne:
Vielleicht gehen wir der Sache doch mal auf den Grund :d_zwinker:
Die Thematik gehörte eigentlich in einen anderen thread. Sollte man es da noch mal einfügen. :d_gutefrage:
Schönen Tag noch