Hallo Forum,
meine allerliebste Lieblingskrankenkasse :erschreck: hat Unterlagen aus dem Jahr 2004 angefordert.
Dies habe ich mit dem Hinweis auf eine zeitnahe Prüfung abgelehnt.
In der Antwort wird jetzt darauf verwiesen, das der §112-Vertrag in Sachsen zu diesem Zeitpunkt noch nicht galt (was auch stimmt, denn es gab keinen) und auf die allgemeine vierjährige Verjährungsfrist verwiesen.
Und sie drohen mit einer Klage auf Herausgabe der Unterlagen!
Fragen:
Können die uns wirklich dazu verklagen?
Und wie stehen die Chancen, das die KK Recht bekommt?
Oder sollte ich klein bei geben und die Unterlagen noch verschicken?
Worauf bezieht sich die Verjährungsfrist - Kalenderjahr, Entlassungsdatum, Rechnungsdatum?
:sterne:
Vielen Dank für alle guten Ratschläge!