Klage auf Herausgabe von Unterlagen

  • Hallo Forum,

    meine allerliebste Lieblingskrankenkasse :erschreck: hat Unterlagen aus dem Jahr 2004 angefordert.
    Dies habe ich mit dem Hinweis auf eine zeitnahe Prüfung abgelehnt.

    In der Antwort wird jetzt darauf verwiesen, das der §112-Vertrag in Sachsen zu diesem Zeitpunkt noch nicht galt (was auch stimmt, denn es gab keinen) und auf die allgemeine vierjährige Verjährungsfrist verwiesen.
    Und sie drohen mit einer Klage auf Herausgabe der Unterlagen!

    Fragen:
    Können die uns wirklich dazu verklagen?
    Und wie stehen die Chancen, das die KK Recht bekommt?
    Oder sollte ich klein bei geben und die Unterlagen noch verschicken?
    Worauf bezieht sich die Verjährungsfrist - Kalenderjahr, Entlassungsdatum, Rechnungsdatum?

    :sterne:

    Vielen Dank für alle guten Ratschläge!

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo -

    gibt es denn eine Schweigepflichtsentbindungserklärung des Patienten?

    Gruß TT

    „Quod non in actis est, non est in mundo.“ (Was nicht in den Akten ist, ist nicht in der Welt)

  • Hallo,

    zur \"zeitnahen\" Überprüfung siehe z.B. das BSG-Urteil B3 KR 11/01 R. Oder auch die Begründung zur Änderung des §275 im GKV-WSG.

    Also muss auch ohne Landesvertrag und auch vor der Änderung des §275 eine Überprüfung insb. dann zeitnah erfolgen, wenn es ggf. auch auf die Erinnerung des Arztes ankommen könnte...

    Eine große Kasse versucht derzeit 2004er Fälle z.T. auch ohne MDK (und damit schon formal nicht auf richtigem Weg) zu prüfen. Darüber sollte ggf. Ihre Landes-Krankenhausgesellschaft informiert werden oder bereits sein.

    Verjährungsfrist: Siehe z.B. http://www.medinfoweb.de/article.php?articleID=15802

    Viel Erfolg, Gruß, J.Helling

  • Hallo Herr Zierold,
    ich habe auch gerade so eine ähnliche Sache gehabt. Es braucht keinen Vertrag nach § 112 SGB V. Die Forderung nach einer zeitnahen MDK Prüfung war auch schon früher im SGB V verankert § 275. Der einzige Unterschied zum jetzt geltenden GKV-WSG ist, dass der Gesetzgeber nun konkretisiert hat, was er unter zeitnah versteht, nähmlich sechs Wochen. Die Kasse kann das KH nicht auf Herausgabe der Unterlagen zu einer MDK-Prüfung verklagen. Die Kasse selbst hat keinen Anspruch auf die Unterlagen, außerdem hat sie das Druckmittel, der Rückbuchung des Betrages. Wenn es sich aber um Prüfungen zur Arbeitsunfähigkeit o.ä. handelt, ist es anders. Aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus. Die vierjährige Verjährungsfrist für Zahlungs- und Rückzahlungsansprüche hat nichts damit zu tun. Der MDK muss zeitnah prüfen und dann können sich die Beteiligten noch vier Jahre um die Durchsetzung ihrer Ansprüche streiten. Dazu gibt es in der Oktober-Ausgabe der Zeitschrift \"Das Krankenhaus S.1053 einen Artikel, der Ihnen weiterhelfen könnte. uns drohte eine KK mit KLage, wenn wir den von ihnen geforderten Betrag nicht unverzüglich anweisen. Ich habe nicht gesagt, dass die Kasse sich auch so den Betrag \"holen\" kann, fände aber das Gesicht des Richters sehr spannend, der so eine KLage auf den Tisch bekommt. Wenn man schon meint seinem Vertragspartner mit Rechtsmitteln drohen zu müssen, sollte man dies qualifiziert tun :) .
    Schöne Grüße
    Uta Seiffert-Schuldt

  • Hallo Frau Zierold,
    die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Patienten in Ihrem Hause den Krankenhausaufenthalt hatten. Für alle Patienten, die im Jahre 2004 bei Ihnen behandelt wurden, beginnt die Verjährung am 1.1.2005 und endet am 31.12.2008.
    Das wars jetzt aber wirklich...

  • Hallo Frau Zierold,

    ich möchte Ihnen ja nicht das Wochenende verderben, aber es gibt ein aktuelles Urteil des LSG Sachsen zugunsten einer \"zügigen\" Kasse. Darin wird festgestellt, dass ein Anspruch des Kostenträgers auf Rechnungsprüfung auch für solche, fast verjährten Fälle besteht. :t_teufelboese:

    Sie finden das Urteil sicher bei sozialgerichtsbarkeit.de unter: L 1 B 198/08 KR-ER.

    Trotzdem ein Schönes Wochenende!

    PS: Ihre Vorliebe für diese Kasse teile ich uneingeschränkt!

    Viele Grüße

    Andi :d_zwinker: