• Sehr geehrtes Forum

    Würde mich über ein Statement zu folgender Frage freuen:

    Eine Patientin mit bekannter chronischer ITP (D69.31) wird wegen eines davon unabhängigen Problems stationär behandelt.
    Aufgrund der vorbekannten Diagnose werden mehrer Blutbildkontrollen durchgeführt, die jeweils deutlich erniedrigte Thrombozyten-Zahlen zeigen, aber keinen Interventionsbedarf mit sich bringen.

    Es gibt nun 2 Argumentationslinien:

    1. Die erniedrigten Thrombozyten sind ein abnormer Befund, der lediglich kontrolliert wurde, aber keine weiterführende Diagnostik und keinen sonstigen Mehraufwand mit sich gebracht hat. Die ITP (D69.31) kann somit nicht als ND verschlüsselt werden.

    2. In den einleitenden Worten des ICD-Kapitels XVIII werden abnorme Ergebnisse von Untersuchungen als Zustände bezeichnet, \"für die an anderer Stelle keine klassifizierbare Diagnose vorliegt\". In diesem Sinne ist auch das Beispiel der DKR 003d verfasst, in dem lediglich eine erhöhte GGT ohne bekannte zugrundeliegende Diagnose beschrieben wird.
    Wenn ein Laborwert nun aber Ausdruck einer bekannten Erkrankung ist und er zum Zweck der momentanten Beurteilung dieser Erkrankung erhoben wird, so hat die Erkrankung damit einen diagnostischen Aufwand im Sinne der D003d mit sich gebracht und muss als Nebendiagnose verschlüsselt werden. Die Einstufung des Laborwertes als \"abnormer Befund\" ist nicht zulässig, wenn er als Marker für eine damit gezielt untersuchte Erkrankung gilt.

    Sie ahnen schon, zu welcher Lösung ich tendiere? :)

    Was ist Ihre Meinung?

    Grüße aus Niederbayern

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Hallo,
    als Kliniker hat man nur eine Lösung ;)
    Als MDK eine andere. Viel Spaß bei der Diskussion.

    Ihre Argumentation in 2. ist gut, muß man sich merken. Allerdings kann man auch bemerken, dass sachliche Argumente, und wenn sie auch noch so stichhaltig erscheinen, von den lieben Kollegen beim MDK völlig zerredet werden.

    Letztes Knallerargument bei uns: sinngemäß \"...der erhöhte Aufwand für die Nebendiagnose XY ist ja bereits durch die Zuschläge für die Überschreitung der oGVD abgebildet, deshalb kann die Nebendiagnose XY nicht kodiert werden....\".

    Was will man da noch sagen??

    Viele Grüße
    P. Dietz

  • Hallo Herr Dietz
    da kann man eigentlich nur noch fragen, ob der MDK-Arzt die Kodierrichtlinie D003d kennt und ihn drauf hinweisen, dass der gerichtlich bestellte Gutachter sie zumindest nachlesen wird :)
    Ganz im Ernst, auf eine solche Diskussion würde ich mich in keiner Weise einlassen. Man kann den MDK vor die Wahl stellen, die Diskussion wieder auf die Grundlage der bestehenden Regelwerke zurückzuführen oder den Fall abzubrechen und strittig zu stellen....

    Grüße aus dem wunderbar sonnigen Passau

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]

  • Guten Tag,
    ist das Blutbild bei Ihnen Routine. wenn ja, dann werden Sie sich schwer tun, eine gezielt Kontrolle der Thrombozyten zu Beginn des Aufenthaltes belegen zu können. Sollten Sie die Thrombos bewusst kontrolliert haben, dann wäre der Befund in meinen Augen kodierrelevant. Hierzu gibt es sogar eine KDE der SEG 4 (zum Thema Herzklappen, habe die Nummer gerade nicht im Kopf).

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Tag,
    im Rahmen der Diskussion mit den Klinikern habe ich immer bestritten, dass z.B. das Absetzen eines Medikamentes wegen einer bestimmten Diagnose (hier z.B. Thrombozytopenie) keinen Mehraufwand darstellt. Nun wird mir vorgehalten. dass die ND-Definition ja auch keinen Mehraufwand fordert, sondern eine Beeinflussung des Patientenmanagements. Durch das Weglassen des Medikaments wäre das Patientenmanagement in therapeutischer Hinsicht (therapeutsiche Konsequenz) beeinlusst worden. Klingt eigentlich ganz vernünftig. aber ich tu mich trotzdem mit dieser Argumentation schwer. Bisher wurde ja immer im Sinne eines Mehraufwandes diskutiert.
    Wie sieht die Gemeinde das?
    Vielen Dank und schönes Wochenende

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    kann ich schwer folgen. Die DKR verknüpft hier doch ganz klar \"Patientenmanagement\" mit \"Therapie\":
    \"... die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren
    erforderlich ist:
    therapeutische Maßnahmen
    ...

    Das Nicht-Verabreichen von Medikamenten ist keine therapeutische Maßnahme, sondern das Auslassen dieser.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten morgen!

    Dazu möchte ich dann doch den spruch eines unserer berühmten altvorderen ins gedächtnis rufen. Zwar etwas holprig übersetzt:

    Die Beendigung der Behandlung ist die einzige notwendige Therapie.

    mfg ETgkv

  • Hallo Herr Selter,
    ich konnte dies auch nicht, aber manchmal ist man dann doch verblüfft und zweifelt an sich selbst. Danke für die \"Stärkung\".

    Dr. Frank Holzwarth
    FA für Chirurgie / Notfallmedizin
    Medizincontrolling

  • Guten Morgen,
    als ganz so eindeutig sehe ich den Sachverhalt nicht an.

    Beispiel:
    Bei einem Patienten mit Diabetes mellitus muss auf Grund einer Niereninsuffizienz die Behandlung mit Metformin abgesetzt und die Therapie des Diabetes umgestellt werden.

    Theorie:
    Zu verschlüsseln als Nebendiagnosen sind sowohl der Diabetes (Beeinflussung des Patientenmanagements: spezifische medikamentöse Therapie) als auch die Niereninsuffizienz (Beeinflussung des Patientenmanagements: Umstellung der Medikation des Diabetes auf Grund von Kontraindikation)

    Begründung:

    Zitat


    DKR D003i Nebendiagnosen
    Sofern eine Begleitkrankheit das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als Nebendiagnose kodiert.

    Auch wenn man streiten könnte, ob Medikamentengabe eine Prozedur in dem hier gemeinten Sinne ist... die Beeinflussung eines Standardvorgehens muss meiner Einschätzung nach jedoch auch nicht unbedingt heißen, dass therapeutische Maßnahmen, diagnostische Maßnahmen oder ein erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand notwendig sind.

    Was hält das Forum von meiner Argumentation?

    Mit freundlichen Grüßen