Abrechnung von Dialysebehandlungen

  • Liebe Gemeinde,

    mich würde einmal interessieren, wie genau die Abrechnung von exteren Dialysebehandlungen in anderen Häusern geregelt ist.

    Wir haben es bisher so gehandhabt, dass die Praxen, (gemäß dem Fall, die Pat. sind seit Jahren dialysepflichtig und dort in Behandlung) direkt mit den Kassen abgerechnet haben.

    Jetzt soll es aber so sein, dass die Dialyse (sofern der Aufenthalt bei uns in direktem Zusammenhang mit der Nierenerkrankung steht) die Praxen das als Konsil ansehen und direkt mit uns abrechnen.

    Mir stellen sich da natürlich einige Fragen, vor allem aber, woher die Praxen wissen sollen, ob der Aufenthalt bei uns in Zuammenhang mit der Niere steht oder nicht.

    Wenn dem so wäre, müsste doch eigentlich auch eine entsprechende Diagnose, die die Niere betrifft, als HD kodiert werden, oder?

    Gruß
    casapietra

  • Hallo Casapierta,

    der Begriff \"im Zusammenhang\" ist m.E. nicht abschliessend geklärt!
    Einige handhaben es folgendermaßen:
    bei bereits Dialysepflichtigen Abrechnung via. Dialyse- Einrichtung
    bei Eintreten der Dialysepflicht während des Aufenthaltes Abrechnung via KH

    Dies sehe ich nicht so!!!
    Da im KHEntgG der entsprechende Passus mit logischen unds verknüpft ist, müssen ALLE Bedingungen zutreffen.
    Den Zusammenhang zur KH- Behandlung lege ich so aus, dass wenn der Aufenthalt aufgrund einer Nierenerkrankung / Komplikation in diesem Bereich stattfindet auch die Dialysen kodiert werden können.
    Handelt es sich um einen Aufenthalt aus anderen Gründen (Chirigie - Fraktur o.ä.) und wird die nephrologische Erkrankung nicht durch unser Personal mitbehandelt, rechnet die Dialyse- Einrichtung ab.

    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Eastfries,

    können Sie bitte sagen, wo ich diesen Passus im KHEntgG finden kann, meine suche war nämlich nicht sehr erfolgreich;-)

    Im aktuellen Fall haben wir hier einen Pat. der aufgrund der Vaskulitis und der damit verbundenen Endoxan Therapie stationüär aufgenommen wird.
    Der Arzt sagt nun, dass der Aufenthalt in Zusammenhang mit der Nierenerkrankung steht.
    Dieser Rückschluß ist mir gerade nicht ganz klar, da er zwecks Infusionsschema kam. Hier wäre es dann doch so, dass eigentlich die Praxis mit der Kasse direkt abrechnen müsste, oder sehen Sie das anders?

    Viele Grüße
    casapietra

    Nachtrag: Gerade hat mich eine Dialysepraxis angerufen, die sich weigert, die Behandlung direkt mit uns abzurechnen.
    Auf Nachfrage daraufhin bei der KV, teilte man uns mit, dass es eigentlich nicht möglich ist, einen vollststionären Pat, gleichzeitig ambulant zu behandeln.
    Aber nur eigentlich!
    Es gibt eine Ausnahme:
    Wenn Pat. schon lange Dialysepflichtig sind, wird die externe Leistung von der Praxis direkt mit der Kasse abgerechnet.
    Rutschen Pat. stationär das erste mal in ein Nierenversagen und benötigen eine Dialysebehandlung, so ist diese Leistung von der Praxis dem Krankenhaus als Konsill in Rechnung zu stellen.

    Vielleicht interessant für alle!

    casapietra

  • Hallo Casapietra,
    bei uns wird so etwas ganz anders gehandelt.
    Die Patienten werden verbracht, also innerhalb 24H wieder in unserem Haus.
    So werden diese Leistungen von uns an den \"Erbringenden\" gezahlt, dafür können/müssen wir diese kodieren. Es gibt auch ein ZE für diese Leistung.

    Ob der Patient an einer Nierenerkrankung bei uns behandelt wird ist dabei von keinerlei Bedeutung.

    Mit freundlichem Gruß

    Skorpion

  • Hallo Casapietra,


    § 2 KHEntG (gekürzt):
    Krankenhausleistungen
    (1) ........
    (2) Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. .........
    Nicht zu den Krankenhausleistungen nach Satz 2 Nr. 2 gehört eine Dialyse, wenn hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht.

    Alles klar?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo liebes Forum,
    in unserem Haus werden dauerhaft Dialysepatienten, die im Haus stationär sind direkt über die Dialysepraxis abgerechnet. Bei Patienten die vorrübergehend eine Dialyse benötigen, bekommen wir von der Dialysepraxis eine Rechnung über \"eine Akutdialyse/ Intensivstation \" Diese einzelnen Dialysen werden dann nachkodiert.
    Meine Frage: welchen OPS Kode würden sie verwenden und was ist eine sonstige Dialyse.
    Vielen Dank
    A. Barthel

  • Moin, Herr Barthel,

    Falls es sich um eine intermitt. Dialyse auf der Intensiv, z.B. nach OP, handelt, die aber dennoch eine Fortführung regelhafter Dialysen ist, gilt der von Herrn Horndasch zitierte Absatz.

    Falls es sich um andere Nierenersatzverfahren handelt, die nicht zur Routine dieser Patienten gehört, müssen die den OPS-COde auswählen, der die Dialyse treffend beschreibt.

    Hier gehen das Dialyseverfahren, die gewählte Antikoagulation und die Dauer ein. Das alles geht i.d.R. aus dem Dialyseprotokoll hervor, dass Sie ja ohnehin in der AKte haben müssen.

    Sie \"sonstige Dialyse\" dürfte hierbei so gut wie nie zur Anwendung kommen, da bereits umfassende Auflistungen aller möglichen Verfahren im OPSKatalog stehen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo Herr Dr. Barthel,

    falls Sie die Dialyse übers KH abrechnen dürfen (siehe vorausgegangene Diskussion) empfehle ich Ihnen in der Anlage 5 der Fallpauschalenvereinbarung nachzuschlagen. Dort finden Sie die OPS sowie die dafür abrechenbaren Zusatzentgelte. Beachten Sie jedoch die Ausnahmen welche im § 5 Abs. 3 FPV aufgeführt sind.

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Hallo Miteinander,

    ich wärm diesen Thread nochmal auf, da an anderer Stelle nicht fündig geworden bin.

    Folgender Fall: Chron. dialysepflichtiger Patient erleidet einen Myocardinfarkt und wird auf unserer ITV mit eigenem Gerät mehrfach über jeweils drei Stunden dialysiert. Die Prozeduren werden mit entsprechendem OPS kodiert und in Rechnung gestellt. Ab Zeitpunkt der Transportfähigkeit werden weitere Dialysen in einem benachbarten Dialysezentrum erbracht und natürlich über dieses Zentrum direkt mit der KK abgerechnet.

    Nun möchte uns eine KK das ZE für die bei uns erbrachten Dialysen streichen, beruft sich auf § 2 Abs.2 KHEntG und explizit darauf, dass wir keine eigene Dialyseeinrichtung hätten. Ein weiteres Indiz sei, dass Dialysen nicht als ZE vereinbart sind. Letztes Argument halte ich für falsch, da es nicht um die Behandlung des Nierenversagens als Hauptleistung geht und in § 5 FPV steht, dass Dialysen zusätzlich zu einer DRG abgerechnet werden können.

    Meine Fragen: Wo ist definiert, was eine eigene Dialyseeinrichtung ist?
    Oder ist die KK im Recht? Falls ja, wo ist mein Denkfehler, was habe ich übersehen?

    Derweil wünsche ich einen schönen 1.Mai
    Fayence