Hallo!
Der Fall: Pat wird aus KH A ins KH B verlegt zur Linksherzkatheteruntersuchung.Nach zwei Tagen Rückverlegung ins KH A
HD im KH A ist die Linksherzinsuffizienz. Ist die HD von KH B immer(!) zwingend die HD vom verlegenden KH?
Danke im voraus,heli
Verlegung aus anderem KH, welche HD
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Hallo Heli,
natürlich nicht. Woher wollen / sollen Sie denn wissen, was die anderen kodieren? -
Guten Morgen Heli,
vgl. hierzu DKR D002f Pkt. \"Rückverlegung aus anderen Krankenhäusern\".
mfG
Einsparungsprinz -
Guten Morgen,
Zitat
Original von E_Horndasch:Hallo Heli,
natürlich nicht. Woher wollen / sollen Sie denn wissen, was die anderen kodieren?
Signatur:
Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
E. HorndaschWas Krankenhaus A kodiert ist in der Tat irrelevant. Entscheidend für die HD in Krhs B ist einzig die Diagnose weshalb der Patient nach B verlegt wurde.
Beispiel:
Aufnahme Krhs A (orthopädische Klinik) mit Femurfraktur. Nach 2 Tagen Myokardinfarkt, deshalb Verlegung in eine andere Klinik (Krhs B). Nach ein paar Tagen sind die Herzprobleme weitesgehend erledigt und es erfolgt eine Rückverlegung in Krhs A.
Ist doch logisch, dass die HD in Krhs B nicht die Femurfraktur, sondern der Myokardinfarkt ist oder?Zitat
Original von Einsparungsprinz:
Guten Morgen Heli,vgl. hierzu DKR D002f Pkt. \"Rückverlegung aus anderen Krankenhäusern\".
mfG
EinsparungsprinzDie Frage bezog sich auf die HD von Krhs. B. Die von ihnen besschriebene Rechtsgrundlage bezieht sich auf HD von Krhs A.
Schönen Arbeitstag wünscht
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- Offizieller Beitrag
Hallo,
wenn es um eine Weiterbehandlung geht, dann ist die Diagnose in beiden Kliniken gleich.
Zur Info:
Kodierempfehlung Nr. 22
Schlagwort: Weiterbehandlung
Stand: 08.08.2005
Aktualisiert: 08.01.2008
Problem/Erläuterung:
Was ist die Hauptdiagnose im zweiten Krankenhaus bei Verlegung nach ACVBOP (koronarer Bypass)?
Kodierempfehlung:
Wird ein Patient nach ACVB-OP in ein anderes Krankenhaus zur Weiterbehandlung
verlegt, bleibt die ursprüngliche Erkrankung Hauptdiagnose, z. B. I25.- Chronisch ischämische Herzkrankheit, es sei denn, eine andere Erkrankung begründet hauptsächlich die Weiterbehandlung. -
Hallo Hr. Selter,
aber daraus den Schluss zu ziehen, dass die Kodes identisch sein müssen ist unzulässig. Sie wissen ja gar nicht, ob die beiden Krankenhäuser identische Krankheiten identisch kodieren. Und ein entsprechender Datenabgleich findet nicht statt, bzw ist gesetzlich auch nicht vorgegeben. -
- Offizieller Beitrag
Hallo Herr Horndasch,
verstehe ich nicht.
Wer hat diesen Rückschluss gezogen? Ich nicht. Ich sprach von Diagnosen, nicht von Kodes. Das Beispiel der SEG4 ist doch eigentlich auch nicht missverständlich.
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Hallo Hr. Selter,
ich wollte nur auf die formale Trennung von Kodes und Diagnosen hinweisen. Wird ja manchmal im Eifer des Gefechts nicht so streng differenziert.
Und mein Beitrag war nicht als Erwiderung, sondern als Ergänzung zu Ihrem gedacht. -
Hallo,
mein Problem hat nichts mit Diagnosen bei Verlegung sondern mit der Verweildauer zu tun:
Eine Patientin mit Lungenembolie wurde in ein anderes Krankenhaus verlegt . Nach Rücksprache war diese für den 9.des Folgemonats möglich. Der MDK schreibt nun (nach Widerspruch), dass \"keine neuen medizinischen Gesichtspunkte übermittelt\" wurden und die Verlegung 2 Tage früher möglich gewesen wäre. Es handelt sich um eine Entscheidung durch den Leistungsträger. Dieser hält sich jedoch strikt an das Gutachten und verrechnet den Fall intern, um noch 2 Tage Verlegungsabzuschläe zu \"Kassieren\".
Dieser Sachverhalt ist bei uns kein Einzelfall; auch bei Verlegungen ins Herzzentrum spielen solche Argumente eine Rolle.
Wer hat evtl. ebenfalls derartige Erfahrungen oder einen Tipp, wie wir vorgehen können?Mit freundlichen Grüßen
IrisR
Viele Grüße von der Ostsee
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Hallo IrisR,
wir haben dies gelegentlich mit dem Kostenträger dahingehend besprochen, daß eine Verlegung eben nicht früher möglich war, da kein Bett zu haben war.
Wer jemals in der Situation war, eine Verlegung organisieren zu dürfen, weiß, wie schwierig dies ofmals sein kann:
- Stationsarzt im OP, später in der Fortbildung, dann im Patienten-/Angehörigengespräch, beim Notfall und dann daheim
- Oberarzt ebenfalls im OP, auf Kongreß, im Urlaub, Vertreter nicht zu erreichen, da vertretungsweise im OP etc.
- Chefarzt verweist an zuständigen Oberarzt
usw.Auf unser Angebot, daß sich der Kostenträger, falls er bei der Entscheídung bleibt, zukünftig gerne selbst um die Verlegung seiner Versicherten kümmern kann, ist dann doch keiner eingegangen und die Fälle waren vom Tisch.
Mit freundlichen Grüßen
V. Blaschke