Wer prüft den MDK?

  • Hallo Forum!

    ich lese, dass das Krankenhaus kein Rechtsverhältnis mit dem MDK hat und entstehende Differenzen mit den Kostenträgern zu klären sind (die ja auch nicht an die MDK-Gutachten gebunden sind). Soweit in Ordnung.

    Mir geht es um etwas anderes: ungeschulte, uneinsichtige, fehlprogrammierte oder einfach nur lustlose MDK-Ärzte stehlen den Mitarbeitern im Krankenhaus mit schludrigen oder fahrlässigen Gutachten die Zeit und verursachen riesige Aufwände. Ein Gefühl der Verantwortung für die Konsequenzen eines schlampig recherchierten und mit geringer Sachkenntnis erstellen Gutachtens fehlt häufig.

    (Ja, es gibt natürlich Ausnahmen, auch mir persönlich bekannte! Aber die machen nach meinem subjektiven Eindruck nicht mehr als ein Drittel der MDK-Gutachter aus - sorry!)

    Selbst wenn oft am guten Ende mit der Kasse Einigkeit besteht, dass das Gutachten für den Papierkorb ist und der Fall unverändert gezahlt wird: man hat Stunden und Stunden investiert, nur um den gröbsten Schaden abzuwenden, der ohne Not angerichtet wurde. (Und die Aufwandspauschale geht meistens zugunsten einer einvernehmlichen Einigung auch noch drauf).

    Wer prüft und verpflichtet eigentlich den MDK auf die Einhaltung allgemeingültiger Rechtsprinzipien? Auf den schonenden Umgang mit Ressourcen, auf effizientes Arbeiten, auf die Vermeidung von Verschwendung?

    Täuscht mich mein Eindruck, dass sich weder die Krankenhausleitungen noch die Landeskrankenhausgesellschaften noch die DKG mit dem Problem \"MDK\" beschäftigen? Ist das zu klein-klein, zu operativ, zu wenig glamourös? Ist evtl. nicht bekannt, welche Schäden hier angerichtet werden?

    Man könnte glatt verzweifeln....javascript: nix()

    Ratlose Grüße
    RT

  • Schönen guten Tag,

    die Antwort auf die Frage im Titel des Themas findet sich in §281 Abs. 3 SGB V:

    Zitat

    Der Medizinische Dienst untersteht der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörde des Landes, in dem er seinen Sitz hat.

    Das hilft Ihnen aber vermutlich nicht wirklich weiter....

    Ich wünsche dennoch einen schönen Tag,

  • Guten Morgen,
    tut mir leid, rotes_Tuch, aber Ihr Beitrag geht mir ein bisschen zu sehr in die Richtung: \"Die anderen sind alle doof. Und an allem Schuld.\" Meine mittlerweile jahrelange Erfahrung im Prüfwesen zeigt mir jedoch, dass es auf beiden Seiten menschelt und dass das Verhältnis von engagiert zu lustlos, von informiert zu unwissend, von kooperativ zu konfrontativ auf beiden Seiten gleich gut verteilt ist.
    Von daher ist das pauschale auf den MDK-Gekloppe wenig zielführend.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo Forum,

    darf ein MDK Arzt, nachdem er eine eigene Praxis eröffnet hat weiterhin als Gutachter arbeiten?. :d_gutefrage: Ich habe gehört, das er das nicht darf aber nirgendwo was gefunden.


    Vielen dank im Voraus für Antworten.

    Viele sonnige Grüße

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Schönen guten Tag,

    warum sollte er das nicht dürfen? Der MDK kann durchaus auch externe Ärzte auf Honorarbasis für sich arbeiten lassen, Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigen, die im anderen Teil Ihrer Arbeitszeit einer Nebenbeschäftigung nachgehen oder andere arbeitsrechtlich mögliche Arbeitsmodelle verfolgen (machen wir im Krankenhaus ja u. U. auch! )

    Dies ergibt sich unter anderem auch aus § 276 Abs. 2b

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Dr. Schaffert,

    vielen Dank für die Info.

    Viele Grüße

    Lorelei

    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    Zitat


    Original von lorelei:
    darf ein MDK Arzt, nachdem er eine eigene Praxis eröffnet hat weiterhin als Gutachter arbeiten?


    Aus der homepage

    eines externen MDK Gutachters
    (Heilpraktiker, Pflegefachkraft)


    „Bei Warzen und bei Gürtelrose (Herpes zoster) kann der Patient, bzw. seine Erkrankung, besprochen werden. Nach einer Befragung zur Krankheitsgeschichte und einer Untersuchung werden die Beschwerden mit bestimmten Sätzen besprochen. Die Behandlung dauert ca.50 Minuten und kostet für Erwachsene 60,- Euro, für Kinder 40,- Euro.“


    Gruß

    E Rembs

  • Hallo,

    und dann heisst es immer, die sprechende Medizin sei unterfinanziert :totlach:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch