Wider das politische Getöse einiger Krankenkassen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von obelix07:
    ...
    aber das kam ja von einem der Admin´s.
    Die sollten lieber darauf achten das in Ihren Kliniken ordentlich Kodiert wird statt hier dauernd Komentare abzugeben...

    Okay, das war es. Sie sind wohl nicht wirklich auf den rechten Pfad der Kommunikation zu führen (4 von 10 Regeln des Forums (bzw. Verstöße dagegen) sind tangiert. Respekt!). Sie werden hiermit offiziell aus dem Forum verabschiedet. Wir wünschen gute Besserung!
    Bis das edv-technisch umgesetzt ist, schließe ich den Thread (nur temporär).

  • Zitat


    Original von Codemaker:
    „Kampf der Titanen“
    ...
    Jetzt heißt es: Warten bis sich Poseidon äußert...


    Und aus dem Nichts

    man sahs ja kommen

    traf Zeus´Blitz
    den armen Obelix... :laugh:

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]

    • Offizieller Beitrag

    So,

    nachdem wir uns von dem netten Herrn aus Lünen (wenn die Angaben überhaupt stimmten) verabschieden durften, kann es (bitte anders) weitergehen!

  • Ja ja die arme Frau Pfeiffer,
    dabei könnten die Kassen gefahrlos prüfen und die Kliniken müssten Strafzahlungen leisten, so wie sie sich das vorstellt.
    Das Verfahren nennt sich verdachtsunabhängige Stichprobenprüfung nach § 17c Abs. 2 Satz 1 KHG und ist das Gegenteil der verdachtsabhängigen Prüfung.
    Wenn ich fälschlicherweise jemanden verdächtige \"Manipulationen zu versuchen\" oder \"falsch abzurechnen\", dann muss ich auch im Zivilrecht mit Konsequenzen rechnen. Ist ein blöder Vergleich, zugegeben; aber der 275 SGB V ist nun mal kein Schrotschussinstrument .
    Zudem finde ich es schade, dass Frau Pfeiffer mit keiner Silbe auf den häufigsten Prüfgrund, nämlich die Verweildauer eingeht.

    Schönen Abend noch

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zumal Rechnungen, welche aufgrund UGVWD, OGVWD und amb. Potential geprüft werden nicht falsch sind, die Leistungen wurden ja erbracht.
    Hier geht es um Notwendigkeiten einer stationären Behandlung.
    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Moin,

    nun wird es noch besser:\"Kliniken manipulieren massenhaft Abrechnungen\" (siehe Neuigkeiten.

    Das ist ein Betrugsvorwurf gegen alle Krankenhäuser!

    Da fühlt man sich doch richtig gut, wenn man 100% der stationären Fälle zur Abrechnung frei gibt.

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,
    m.E. geht es den KK hier nur darum genügend Druck aufzubauen, damit die €300,- Regelung auch zu Ihren Gunsten eingeführt wird.
    Und diese wird kommen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen,

    wenn sowieso nur 4 Prozent der Rechnungen im Bezug zur Gesamtfallzahl als \"nicht korrekt\" eingestuft werden, dann dürfte eine eventl. Einführung der 300 EUR zugunsten der KK dem Leistungserbringer eigentlich ja keine Kopfschmerzen bereiten...

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo zusammen,
    hallo Einsparungsprinz,

    zumal ja ursprünglich meiner Erinnerung nach es in einem ersten Vorschlag oder (Gesetz)Entwurf zur Einführung der Aufwandspauschale damals auch so vorgesehen war, doch plötzlich war es im Text gänzlich verschwunden. Da war in dem Punkt DIE Lobby halt mal etwas stärker.

    Geben und Nehmen.

    [c=green]MfG
    Codemaker[/c]