Wider das politische Getöse einiger Krankenkassen

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag

    25.3.12
    „Der Schaden ist gewaltig: Weil viele Krankenhäuser
    überteuerte Rechnungen stellen, zahlen die Krankenkassen bis zu 1,5 Milliarden
    Euro pro Jahr mehr als sie eigentlich müssten. Fliegt eine Klinik mit einer
    Schummelei auf, muss sie zudem keinerlei Strafe fürchten. Die Union will das
    ändern, doch die FDP blockiert.“

    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rez…ahlen-1.1317913


    Gruß
    E Rembs

  • "Fliegt eine Klinik mit einer Schummelei auf, muss sie zudem keinerlei Strafe fürchten."

    Manche Artikel verursachen mir ob ihrer Gehässigkeit immer noch Übelkeit. Hier werden gleich zwei "Feinde" gewatscht: Die FDP und die Krankenhäuser.

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens

  • Hallo Mitstreiter,

    gegen den Grundsatz "Wer betrügt soll zahlen" hätte ich nichts einzuwenden. Das gilt ja im normalen Leben auch. Soweit man erwischt wird, soweit es beweisbar ist und soweit ein unabhängiges Gericht in einem korrekten Verfahren die Schuld feststellt.

    Es geht doch eigentlich um die Frage, wie "der Betrug" festgestellt werden soll. Es ist perfide und hinterhältig, wenn allgemein so getan wird, als seien die MDK-Gutachten hierfür geeignet, obwohl alle Beteiligten wissen, dass das oft genug nicht der Fall ist.

    Man sollte davon ausgehen, dass die MDK-Gutachten die Sichtweise der Kostenträger widerspiegeln und die Stellungnahmen des Krankenhauses die Sichtweise des Krankenhauses.
    Was fehlt, ist eine unabhängige Instanz, die bei unauflösbaren Differenzen entscheidet. Heute müssen das oft die Sozialgerichte tun. Eine Ebene darunter (Schiedsstelle etc.) wäre wünschenswert und würde vielleicht auch schnellere Entscheidungen bringen.

    Beste Grüße - NV

  • Schönen guten Tag allerseits,

    Zitat

    Damit die Krankenkassen nun nicht auf die Idee kommen, den Medizinischen Dienst mit einem Prüfauftrag auf alle möglichen Krankenhäuser zu hetzen, besteht die Union auf genauen Kriterien für die Kontrollen. Diese müssen Kassen und Kliniken selbst erarbeiten. So soll dann genau festgelegt werden, in welchen Fällen wie geprüft werden soll. Damit soll - und auch das hatte der Rechnungshof beanstandet - das komplizierte Abrechnungssystem über die mehr als 1200 unterschiedlichen Fallpauschalen leichter zu interpretieren sein.

    Zudem darf der MDK nicht mehr stichprobenartig vorgehen, sondern nur in Kliniken prüfen, die zuvor auffällig geworden sind. Dann aber gründlich - mindestens zwei Tage lang sollen die Prüfer in der Klinik Zugang zu allen Unterlagen erhalten, die sie einsehen möchten.

    Es kommt auf die Ausgestaltung an, aber wenn ich das richtig interpretiere geht es hier um Prüfungen nach §17c KHG. Wenn hier für den Prüfanlass geeignet Kriterien entwickelt werden und dafür die Prüfungen nach §275 SGB V wegfallen, ist das aus meiner Sicht nicht die schlechteste Lösung.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Zitat

    Es ist perfide und hinterhältig, wenn allgemein so getan wird, als seien die MDK-Gutachten hierfür geeignet, obwohl alle Beteiligten wissen, dass das oft genug nicht der Fall ist.


    Exakt das ist das Problem. Die MDK-Instituition in dieser Form ist für eine solche Feststellung völlig unggeignet, weil nicht neutral!
    In letzter Zeit wird mit aller Gewalt versucht zu Gunsten der Kasse zu entscheiden, indem die DKR und Medizin auf den Kopf gestellt werden. Vom selben Gutachter werden solche Diagnosen nicht mehr anerkannt, obwohl er diese früher in völlig gleichen Konstellationen ohne weiteres anerkannt hatte.

    Gruß

    Ordu

  • Hallo,

    ...geht es hier um Prüfungen nach §17c KHG...

    aber warum wird dann so getan, als ob es jetzt etwas völlig Neues geben solle?
    Und weshalb hat bis jetzt niemand bemerkt, dass ein adäquates Werkzeug ja schon längst vorhanden wäre, nämlich § 17c KHG?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • jetzt niemand bemerkt, dass ein adäquates Werkzeug ja schon längst vorhanden wäre, nämlich § 17c KHG?

    Hallo,
    es wird aber so gut wie nicht genutzt.
    Warum sollten Sie mal die KK fragen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Warum sollten Sie mal die KK fragen.

    Die Geschichte mit dem Kuchen und der Größe der einzelnen Stücke :whistling:

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Herr Schaffert et al.,

    ...und dafür die Prüfungen nach §275 SGB V wegfallen...

    die Prüfungen nach § 275 werden nicht wegfallen, u. a. ist wohl Folgendes geplant:

    • Das DRG-Institut soll zu streitbefangenen Abrechnungsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung verbindliche und eigenständige Entscheidungen treffen.
    • Einführung einer kriterienbasierten Auffälligkeitsprüfung an Stelle der bisherigen Stichprobenprüfung (MDK teilt Krankenkassen mit, welche Kliniken bei Einzelfallprüfungen auffällig waren)
    • Einrichtung eines Schlichtungsausschusses (für Einzelfallprüfungen und die kriterienbasierte Auffälligkeitsprüfung), sodass bei Unstimmigkeiten nicht gleich das Sozialgericht angerufen werden muss

    Mein Fazit: Klingt zunächst eigentlich vielversprechend, wobei der Teufel sicher im Detail steckt (Festlegung der Auffälligkeitskriterien bei der Einzelfallprüfung, wer sitzt im Schlichtungsausschuss...).

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Moin

    Der Ton wird schärfer:

    Der Spiegel berichtet. Hier äußert sich ein Experte der BKK:


    Zitat

    Focke hält das für absurd: "Das ist so, als ob sich der Bundesverband der Staatsanwälte mit dem Bundesverband der Kriminellen zusammensetzt, um festzulegen, welche Verbrechen bestraft werden und welche nicht." Sollte die Regelung so kommen, scheinen flächendeckende Sanktionen kaum realistisch.

    und Karl Lauterbach reicht das nicht.


    Zitat

    "Ich glaube nicht, dass die Lobby-Partei FDP das mitmacht", sagt Karl Lauterbach. "Über Bahrs Pläne wird nach den Wahlen keiner mehr reden. Das ist ein ganz billiger Bluff. Eine Täuschung der Wähler."

    Ist es denn nicht möglich, diese Diskussion irgendwann mal wieder einzufangen? Sämtliche Verbände MÜSSEN ihre Aktivitäten koordninieren, um diesen Unsinn einzudämmen.


    Und Lauterbach nennt noch weine Lieblingsargumente:

    Zitat

    "Viele Kliniken betrügen gar nicht. Sie verrechnen sich nur - mal in die eine, mal in die andere Richtung." Was nicht sein kann, da den Kassen jedes Jahr Verluste in Höhe von Hunderten Millionen Euro entstehen.

    Ich möchte konkret noch einmal wissen wo die von der DRG Begleitforschng festgestellten 5% Falschabrechnungen zuungunsten der Kliniken sind.


    Gruß


    merguet

  • Hallo,

    es ist mittlerweile unerträglich solche Artikel weiterhin lesen zu müssen.
    Diese mediale Hetzjagd global auf alle Kliniken ist unerträglich.
    Wir haben heute unsere vierzigste Klageschrift an das zuständige Sozialgericht weitergeleitet.
    Und warum, weil die ach so perfekten Gutachter z.T. nicht in der Lage sind - warum auch immer :D - Hypokaliämien
    ordnungsgem. zu begutachten.

    Schreibt man einen Einwand gegen diese "Gutachten" so bekommt man dann die Antwort "Kalium war zwar
    unterhalb des Grenzwertes und Kalium wurde verabreicht, jedoch wäre die Hypokaliämie nicht signifikant und somit nicht zwingend behandlungsbedürftig... :thumbup: ".

    Ist das Betrug? Wo sind die Kliniken, die von Staatsanwälten geflutet, durchsucht und auf den Kopf gestellt werden?
    Es finden massenweise ex post Begutachtungen statt, obgleich das BSG klar festgelegt hat, dass der Gutachter aus ex ante Sicht begutachten muss.
    So wie die aktuelle Schelte anhält müsste man meinen, es dreht sich hier mind. um 500-1000 Kliniken in Deutschland!

    Wo sind diese Kliniken ???

    :cursing:

    MfG
    Ductus
    Die Welt ist global, das Denken lokal

    Einmal editiert, zuletzt von Wurmdobler (27. März 2012 um 20:29)