Hallo Forum,
mir liegt ein MDK-Gutachten vor, bei dem die Nebendiagnose T84.0 in M24.56 unter Berufung auf die DKR D002 geändert werden soll. Kurz zum Fall:
Patient bekommt eine achsgeführte Knie-TEP eingebaut und zeigt im postop.Verlauf eine nur unzureichende Beweglichkeit. Daraufhin wird eine Narkosemobilisation , bei welcher eine Beugung bis 140° möglich war.
Ich halte die M24.56 nicht für den korrekten ICD, da nicht eine „vorbestehende Kontraktur therapiert/gelöst , sondern eine nach erfolgtem TEP-Einbau unzureichende Beweglichkeit therapiert wurde. Daher halte ich T84.0 für korrekt.
Was meinen Sie? Es erübrigt sich natürlich zu erwähnen, dass in Zusammenschau mit den anderen CCL-relevanten ND der Patientin durch diese Kodieränderung ein geringerer Erlös herauskommt.
Freue mich über Anregungen.
GK-Nicole