- Offizieller Beitrag
Hallo Herr Stark,
ich kann nichts zu dem Verfahren sagen, aber
ZitatOriginal von WStark:
Da hier weder eine Intubation noch eine Maskenanpassung erfolgt, sind aus formalen Gründen die Bedingungen für eine Kodierung nicht erfüllt.
und
Zitat
Original von WStark:Aufgrund des vergleichbaren Aufwandes ist es bei entsprechend intensivmedizinischer Überwachung schon gerechtfertigt, die Unterdruckbeatmung wie eine invasive Beatmung zu kodieren.
passt gar nicht zusammen.
Wenn ein Teil der Definition nicht erfüllt ist, ist es insgesamt nicht erfüllt. Dann kann man zwar auf die nötige Änderung hinweisen, gilt aber eben erst ab dann.
Hier wäre die \"Selbstverwaltung\" zu befragen, dies im Rahmen des Vorschlagverfahrens.