Hallo zusammen,
welche (legalen) Möglichkeiten hat eine GKV, ein ihr unangenehmes MDK-Gutachten anzufechten?
Wenn das Gutachten den Fall unverändert lässt (es also keine neue Rechnung gibt) ist i.d.R. bis zur Vorlage des Gutachtens die Prüffrist längst verstrichen, eine weitere Prüfanzeige also nicht mehr gültig.
Irgendeine Art von \"Widerspruchsrecht\" gegen ein falsches oder unangenehmes MDK-Gutachten ist in den Bestimmungen nirgends fixiert (soweit ich weiß), genau so wenig wie für die KH-Seite.
Für das KH bleibt als letzte Möglichkeit die Leistungsklage beim SG, wenn die Kasse verrechnet oder rückbucht.
Und für die Kasse?
Viele Grüße
RT